Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Bußgeldprozesse gegen Atomkraftgegner/innen


Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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Presseerklärung
28. 02. 2002


Berechtigter Protest soll bestraft werden:

Bußgeldprozesse gegen Atomkraftgegner/innen

Nach dem dreijährigen Atommülltransportstopp, verursacht durch den Strahlenskandal mit radioaktiv verstrahlten Behältern und Waggons, wollte das Atomkraftwerk Neckarwestheim im April 2001 erstmals wieder Atommüll in die Plutonium-Skandalfabrik nach Sellafield in England verschieben. Mit einer Demonstration und einer dreitägigen Dauermahnwache protestierten mehrere hundert Atomkraftgegner/innen gegen diesen Transport. Trotz der 2500-köpfigen Polizeiübermacht gelang es ca. 100 Atomkraftgegner/innen den Straßentransport frühmorgens mit einer Sitzblockade über eine Stunde aufzuhalten. Gegen sie beginnt nun am Montag, den 4. März vor dem Ludwigsburger Amtsgericht eine Bußgeld-Prozeßlawine.

Verkehrte Welt. Wohin mit dem hochradioaktiv verstrahlten Atommüll? Die Endlagerfrage ist trotz über zwanzigjährigem Atomkraftwerksbetrieb in Neckarwestheim, sowie bundes- und weltweit ungeklärt. Das Interims- und sogenannte Zwischenlager mit 152 CASTOREN stößt auf breite Ablehnung vor Ort und sorgt seit langem für kommunalpolitischen Zündstoff. Die Forderung nach einem Abschalten der beiden Reaktoren wegen des ungeklärten Atommüllproblemes macht in den Anliegergemeinden die Runde. Trotz der zahlreichen aktuellen Skandale gerade in den Atomkraftwerken Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis werden jedoch von der Staatsanwaltschaft nicht die Verursacher zur Rechenschaft gezogen, sondern die dagegen protestierenden Atomkraftgegner/innen!

Die friedlichen Sitzblockierer gegen die Neckarwestheimer Atommüllverschiebung nach Sellafield wurden von der Polizei am 24. April letzten Jahres frühmorgens eingekesselt und bis zum Spätnachmittag in Gewahrsam genommen. Jeder erhielt eine Rechnung über 162,-DM wegen dem Polizeieinsatz. Zusätzlich noch als doppelte Bestrafung infolge der Ingewahrsamnahme einen unverschämten Bußgeldbescheid über 536,-DM.
Mit der Höhe dieses Bußgeldbescheides und der grundsätzlichen Weigerung, Verfahren gegen Atomkraftgegner/innen trotz der zahlreichen AKW-Skandale einzustellen, unterstreicht die Staatsanwaltschaft erneut ihre Haltung, gegen Atomkraftgegner/innen außergewöhnlich hart vorzugehen. Sämtliche Strafanzeigen gegen die Atomkraftwerksbetreiber wurden dagegen eingestellt.

Die bisherige Antwort des Atomkraftwerkes Neckarwestheim auf die ungeklärte Frage, wohin mit dem hochradioaktiven und giftigen Atommüll, waren 173 unverantwortliche Abtransporte. In den Plutoniumfabriken in La Hague in Frankreich und Sellafield in England wird seit Jahrzehnten nachweislich das Meer und die Umgebung radioaktiv verseucht und außerdem die Atommüllmenge um das 12-15 fache erhöht. Die Folge sind Krebs- und Leukämieerkrankungen für die dort Beschäftigten und die Bevölkerung in der Umgebung. Die zentrale Forderung der Anti-AKW-Bewegung ist deshalb die sofortige Beendigung der sogenannten "Wiederaufarbeitung" in den Plutoniumfabriken und keine weitere Atommüllproduktion, sondern das sofortige Abschalten der Atomkraftwerke.

Wir fordern dazu auf, die öffentlichen Prozesse als Solidaritätserklärung mit dem berechtigten Protest der angeklagten Atomkraftgegner/innen zu besuchen. Sie beginnen am Montag, den 4. März um 11,30 und 15 Uhr vor dem Ludwigsburger Amtsgericht in der Schorndorfer Straße 39.

 




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