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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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PRESSEERKLÄRUNG
18. Jan. 2002
Klage gegen Ingewahrsamnahme abgelehnt
Das Verwaltungsgericht
Neustadt hat heute die Klage eines Atomkraftgegners gegen das Regierungspräsidium
Rheinpfalz wegen einer ca. einstündigen Gewahrsamnahme anläßlich
des CASTOR-Transportes am 15.5.2001 abgewiesen. Mit diesem Urteil
folgte die 7. Kammer des VG dem unbegründeten Vorwurf der Polizei,
daß seitens des Klägers mit dem Begehen einer Straftat
gerechnet werden mußte, da er als Atomkraftgegner bekannt
wäre.
Der Kläger
wurde zusammen mit einem weiteren Atomkraftgegner am 15. Mai letzten
Jahres in Neuburg von 5 Zivil-Polizisten von 18 bis 19 Uhr in Gewahrsam
genommen. Dies wurde von der Polizei im Nachhinein mit der drohenden
Gefahr einer erheblichen Straftat begründet.
Weder ist einer
der Atomkraftgegener bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten,
noch wurden bei beiden Gegenstände gefunden, die auf eine bevorstehende
Begehung einer Straftat hingedeutet hätten. Aus diesem Grund
hätte die Polizei nach der Identitätsfeststellung und
Durchsuchung der mitgeführten Taschen beide nicht länger
festhalten dürfen.
Die Polizei kann in Rheinland-Pfalz nach § 14 des Polizei-
und Ordnungswidrigkeitsgesetzes (POG) eine Person in Gewahrsam nehmen,
wenn "das unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende
Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
von erheblicher Gefahr zu verhindern". (§ 14, Absatz 1,
Satz 2 POG)
Weil diese Voraussetzung
nicht vorlag, hatte der Atomkraftgegner die Klage eingereicht. Da
kein personenbezogener Staftatsverdacht vorlag hätte die Polizei
"mildere Mittel" anwenden müssen. Zum Beispiel höchstens
einen Platzverweis aussprechen dürfen.
Deshalb ist
es um so verwunderlicher, dass die Klage abgewiesen wurde. In der
kurzen mündlichen Begründung des Urteils von Richterin
Dr. Romberg wurde dem Kläger das "potentielle Mitwirken
an einer Straftat" unterstellt. Zur Begründung dieser
unterstellten "potentiellen Mitwirkung" genügte,
dass der Kläger während der Verhandlung angab, den CASTOR-Zug
für Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeitszwecke beobachtet
zu haben.
Mit diesem Urteil wird die rechtswidrige Praxis der Polizei richterlich
bestätigt, Atomkraftgegner ohne personenbezogenen Straftatsverdacht
willkürlich in Gewahrsam nehmen zu können.
Eine Gesamtbeurteilung
dieses für uns als Atomkraftgegner negativen und rechtlich
nicht nachvollziehbaren Urteiles folgt nach dem Vorliegen der schriftlichen
Urteilsbegründung.
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