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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
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PRESSEERKLÄRUNG
15. Jan. 2002
Überfall durch Zivil-Polizisten:
Atomkraftgegner
klagt gegen ungerechtfertigtes Festhalten
Der Prozeßtermin
gegen diese Polizeiwillkür findet am Freitag, den 18.1.02 um
11,30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt/Pfalz, Robert-Stolz-Str.
20, Raum C 7 statt. Wir laden dazu ein, diese öffentliche Verhandlung
zu besuchen.
Zwei Atomkraftgegner
aus Ludwigsburg wurden anläßlich eines Atommülltransportes
am 15. Mai letzten Jahres in Neuburg/Rhein von Zivil-Polizisten
krimireif überfallen und eine Stunde festgehalten. Eine Begründung
für diese Maßnahme wurde am Tatort nicht abgegeben. Auch
der nachträgliche Widerspruch gegen die Ingewahrsamnahme mit
der Begründung abgelehnt, die "polizeiliche Maßnahme
wäre bereits durchgeführt" worden und deshalb "das
Verfahren daher einzustellen". Einer der beiden Atomkraftgegner
erhielt vom Polizeipräsidium Rheinpfalz noch einen unverschämten
Verfahrens-Kostenbescheid über 231,- DM. Gegen die ungerechtfertigte
Ingewahrsamnahme und den Kostenbescheid klagt er und fordert außerdem
ein Schmerzensgeld von der Polizei.
Der Skandal
an dem Überfall ist die Tatsache, dass die Ingewahrsamnahme
anscheinend nur aufgrund des Vorwurfes erfolgte, als Atomkraftgegner
"bekannt" zu sein.
Weder die Leibesvisitation
noch die Taschenkontrolle der überfallenen Atomkraftgegner
ergaben irgend ein Verdachtsmoment Ordnungswidrigkeiten oder gar
Straftaten begehen zu wollen. Trotzdem wurden beide insgesamt eine
Stunde festgehalten, es wurde ihnen sogar verweigert zu telefonieren.
Der Polizeikontakt
begann für die beiden Atomkraftgegner an diesem Tag kurz nach
16 Uhr, als sie auf einer Brücke in der Nähe des Wörther
Bahnhofes den Atommülltransport aus den AKWs Stade und Brunsbüttel
nach La Hague beobachteten. Dort erfolgte bereits die Kontrolle
durch den Bundesgrenzschutz und die Personalienfeststellung. Die
anschließende Weiterfahrt nach Neuburg wurde von mehreren
"Beobachtern" in Zivilfahrzeugen begleitet.
Kurz vor 18 Uhr erfolgte dann in Neuburg die Ingewahrsamnahme durch
fünf plötzlich von hinten heranstürmende Zivilisten.
Einer hielt seine Handschellen bereit, ein weiterer erklärte
sie wären festgenommen. Weder fand eine Legitimation statt,
noch wurde trotz mehrfachem Nachfragen eine Begründung für
die Maßnahme abgegeben. Die Ingewahrsamnahme erfolgte bis
19 Uhr.
Obwohl die Identität
der beiden Atomkraftgegner für die Polizei bereits seit Wörth
feststand, behauptet das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen,
das einstündige Festhalten in Neuburg wäre zur Identitätsfeststellung
notwendig gewesen. Diese war nach wenigen Minuten bestätigt...
In dem Prozeß am kommenden Freitag vor dem Verwaltungsgericht
in Neustadt geht es auch um die Frage, ob sich Zivil-Polizisten
an das rheinland-pfälzische Polizeigesetz halten müssen.
Dort sind im § 10 die Möglichkeiten der Identitätsfeststellung
und im § 14 die Voraussetzungen für Gewahrsam festgelegt.
Oder ob Polizei-Rambos gegen AtomkraftgegnerInnen willkürliche
Maßnahmen durchführen können.
Wir werden Sie
auf dem Laufenden halten.
Für die
Veröffentlichung dieser Presseerklärung bedanken wir uns.
Mit freundlichen
Grüßen
Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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