Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Atomkraftgegner klagt gegen ungerechtfertigtes Festhalten


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PRESSEERKLÄRUNG
15. Jan. 2002


Überfall durch Zivil-Polizisten:

Atomkraftgegner klagt gegen ungerechtfertigtes Festhalten

Der Prozeßtermin gegen diese Polizeiwillkür findet am Freitag, den 18.1.02 um 11,30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt/Pfalz, Robert-Stolz-Str. 20, Raum C 7 statt. Wir laden dazu ein, diese öffentliche Verhandlung zu besuchen.

Zwei Atomkraftgegner aus Ludwigsburg wurden anläßlich eines Atommülltransportes am 15. Mai letzten Jahres in Neuburg/Rhein von Zivil-Polizisten krimireif überfallen und eine Stunde festgehalten. Eine Begründung für diese Maßnahme wurde am Tatort nicht abgegeben. Auch der nachträgliche Widerspruch gegen die Ingewahrsamnahme mit der Begründung abgelehnt, die "polizeiliche Maßnahme wäre bereits durchgeführt" worden und deshalb "das Verfahren daher einzustellen". Einer der beiden Atomkraftgegner erhielt vom Polizeipräsidium Rheinpfalz noch einen unverschämten Verfahrens-Kostenbescheid über 231,- DM. Gegen die ungerechtfertigte Ingewahrsamnahme und den Kostenbescheid klagt er und fordert außerdem ein Schmerzensgeld von der Polizei.

Der Skandal an dem Überfall ist die Tatsache, dass die Ingewahrsamnahme anscheinend nur aufgrund des Vorwurfes erfolgte, als Atomkraftgegner "bekannt" zu sein.

Weder die Leibesvisitation noch die Taschenkontrolle der überfallenen Atomkraftgegner ergaben irgend ein Verdachtsmoment Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen zu wollen. Trotzdem wurden beide insgesamt eine Stunde festgehalten, es wurde ihnen sogar verweigert zu telefonieren.

Der Polizeikontakt begann für die beiden Atomkraftgegner an diesem Tag kurz nach 16 Uhr, als sie auf einer Brücke in der Nähe des Wörther Bahnhofes den Atommülltransport aus den AKWs Stade und Brunsbüttel nach La Hague beobachteten. Dort erfolgte bereits die Kontrolle durch den Bundesgrenzschutz und die Personalienfeststellung. Die anschließende Weiterfahrt nach Neuburg wurde von mehreren "Beobachtern" in Zivilfahrzeugen begleitet.
Kurz vor 18 Uhr erfolgte dann in Neuburg die Ingewahrsamnahme durch fünf plötzlich von hinten heranstürmende Zivilisten. Einer hielt seine Handschellen bereit, ein weiterer erklärte sie wären festgenommen. Weder fand eine Legitimation statt, noch wurde trotz mehrfachem Nachfragen eine Begründung für die Maßnahme abgegeben. Die Ingewahrsamnahme erfolgte bis 19 Uhr.

Obwohl die Identität der beiden Atomkraftgegner für die Polizei bereits seit Wörth feststand, behauptet das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen, das einstündige Festhalten in Neuburg wäre zur Identitätsfeststellung notwendig gewesen. Diese war nach wenigen Minuten bestätigt...
In dem Prozeß am kommenden Freitag vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt geht es auch um die Frage, ob sich Zivil-Polizisten an das rheinland-pfälzische Polizeigesetz halten müssen. Dort sind im § 10 die Möglichkeiten der Identitätsfeststellung und im § 14 die Voraussetzungen für Gewahrsam festgelegt. Oder ob Polizei-Rambos gegen AtomkraftgegnerInnen willkürliche Maßnahmen durchführen können.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Für die Veröffentlichung dieser Presseerklärung bedanken wir uns.

Mit freundlichen Grüßen
Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim




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