Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Nach 4 1/2 Jahren stehen die Angeketteten der Tonnenaktion vor Gericht


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PRESSEERKLÄRUNG
28. Sept. 2001

Nach 4 1/2 Jahren stehen die Angeketteten der Tonnenaktion vor Gericht

Wieder Prozeß gegen AtomkraftgegnerInnen wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Besigheim

Erneut findet vor dem Amtsgericht in Besigheim ein Prozeß gegen Atomkraft-gegnerInnen statt. Am kommenden Montag, den 1. Oktober stehen vier Personen vor Gericht, die ebenfalls wegen "gemeinschaftlicher Nötigung" nach § 240 Strafgesetzbuch angeklagt sind. Die vier AtomkraftgegnerInnen waren im Februar 1997 an der sog. Tonnenaktion beteiligt, durch die der Castor-Transport vom AKW Neckarwestheim nach Gorleben über eine Stunde in Kirchheim/Neckar aufgehalten worden ist.


Im Frühjahr 1997 startete im AKW Neckarwestheim zum ersten Mal ein Castor-Transport nach Gorleben und löste damit in der Region nie dagewesene Proteste gegen die Atommülltransporte aus. An zwei Demonstrationen nahmen jeweils über 3.000 Menschen teil, eine riesige Polizeiarmada wurde zum Schutz des Transportes aufgeboten. Trotzdem gelang sechs AtomkraftgegnerInnen die spektakuläre Aktion: sie hatten sich an einer mit Beton gefüllten Tonne angekettet, die in Kirchheim/N. auf der Bundesstraße B 27 dem Konvoi den Weg versperrte.

Jetzt soll nach 4 ½ Jahren den Angeketteten der Prozeß gemacht werden. Wie bei den zwei Verfahren, die in der jüngsten Vergangenheit vor dem Amtsgericht Besigheim verhandelt wurden, lautet auch hier der Vorwurf auf gemeinschaftliche Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch. Die Geldstrafen betragen laut dem Strafbefehl 1.200,- DM. Zwei der Beschuldigten haben die Strafe mittlerweile bezahlt bzw. ihren Einspruch zurückgenommen; vier stehen am Montag in Besigheim vor Gericht, weil sie gegen den Strafbefehl vom Dezember 1999 Einspruch eingelegt haben. Sie werden von dem Tübinger Rechtsanwalt Siegfried Nold vertreten, der bereits am 19. September vor dem Amtsgericht Besigheim sechs AtomkraftgegnerInnen zu einem Erfolg verholfen hat. Damals konnten die sechs Aktivisten eine Einstellung ihres Verfahrens erreichen. Damit fügten sie der Staatsanwaltschaft Heilbronn, die sie gleichfalls wegen Nötigung angeklagt hatte, eine blamable Niederlage zu.

Wir laden dazu ein, den öffentlichen Prozeß gegen die AtomkraftgegnerInnen am Montag, den 1. Oktober 2001 um 9 Uhr im Saal 100 des Amtsgerichtes von Besigheim (Amtsgerichtsgasse 5) zu besuchen.

Die kurzfristige Reservierung eines zweiten Verhandlungstages für Dienstag, den 9. Oktober läßt auf einen interessanten Prozeßverlauf schließen.

Für die Veröffentlichung dieser Presseerklärung bedanken wir uns.




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