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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o Demokratisches Zentrum, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
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PRESSEERKLÄRUNG
28. Sept. 2001
Nach
4 1/2 Jahren stehen die Angeketteten der Tonnenaktion vor Gericht
Wieder
Prozeß gegen AtomkraftgegnerInnen wegen Nötigung vor
dem Amtsgericht Besigheim
Erneut findet
vor dem Amtsgericht in Besigheim ein Prozeß gegen Atomkraft-gegnerInnen
statt. Am kommenden Montag, den 1. Oktober stehen vier Personen
vor Gericht, die ebenfalls wegen "gemeinschaftlicher Nötigung"
nach § 240 Strafgesetzbuch angeklagt sind. Die vier AtomkraftgegnerInnen
waren im Februar 1997 an der sog. Tonnenaktion beteiligt, durch
die der Castor-Transport vom AKW Neckarwestheim nach Gorleben über
eine Stunde in Kirchheim/Neckar aufgehalten worden ist.
Im Frühjahr 1997 startete im AKW Neckarwestheim zum ersten
Mal ein Castor-Transport nach Gorleben und löste damit in der
Region nie dagewesene Proteste gegen die Atommülltransporte
aus. An zwei Demonstrationen nahmen jeweils über 3.000 Menschen
teil, eine riesige Polizeiarmada wurde zum Schutz des Transportes
aufgeboten. Trotzdem gelang sechs AtomkraftgegnerInnen die spektakuläre
Aktion: sie hatten sich an einer mit Beton gefüllten Tonne
angekettet, die in Kirchheim/N. auf der Bundesstraße B 27
dem Konvoi den Weg versperrte.
Jetzt soll nach 4 ½ Jahren den Angeketteten der Prozeß
gemacht werden. Wie bei den zwei Verfahren, die in der jüngsten
Vergangenheit vor dem Amtsgericht Besigheim verhandelt wurden, lautet
auch hier der Vorwurf auf gemeinschaftliche Nötigung nach §
240 Strafgesetzbuch. Die Geldstrafen betragen laut dem Strafbefehl
1.200,- DM. Zwei der Beschuldigten haben die Strafe mittlerweile
bezahlt bzw. ihren Einspruch zurückgenommen; vier stehen am
Montag in Besigheim vor Gericht, weil sie gegen den Strafbefehl
vom Dezember 1999 Einspruch eingelegt haben. Sie werden von dem
Tübinger Rechtsanwalt Siegfried Nold vertreten, der bereits
am 19. September vor dem Amtsgericht Besigheim sechs AtomkraftgegnerInnen
zu einem Erfolg verholfen hat. Damals konnten die sechs Aktivisten
eine Einstellung ihres Verfahrens erreichen. Damit fügten sie
der Staatsanwaltschaft Heilbronn, die sie gleichfalls wegen Nötigung
angeklagt hatte, eine blamable Niederlage zu.
Wir laden
dazu ein, den öffentlichen Prozeß gegen die AtomkraftgegnerInnen
am Montag, den 1. Oktober 2001 um 9 Uhr im Saal 100 des Amtsgerichtes
von Besigheim (Amtsgerichtsgasse 5) zu besuchen.
Die kurzfristige
Reservierung eines zweiten Verhandlungstages für Dienstag,
den 9. Oktober läßt auf einen interessanten Prozeßverlauf
schließen.
Für die
Veröffentlichung dieser Presseerklärung bedanken wir uns.
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