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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o Demokratisches Zentrum, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Infotelefon: 071 41 / 90 33 63 Fax: 071 41 / 92 39 91
PRESSEERKLÄRUNG
25. Juni 2001
Kein Castor-Zwischenlager am AKW Neckarwestheim!
Standort-Zwischenlager
Teil der Bestandsgarantie für die Atomindustie
Aktionsbündnis sammelt bis 31. Juli Einwendungen
Standortzwischenlager
sind fester Bestandteil der am 11. Juni unterzeichneten Konsensvereinbarung.
Was unter der Überschrift "Atomausstieg" im Konsens
verkauft wird ist in Wahrheit ein Garantievertrag für die weitere
Nutzung der risikoreichen Atomenergie. Mit der geplanten Novelle
des Atomgesetz im Herbst soll den AKW-Betreibern die Zwischenlagererrichtung
als Pflicht auferlegt werden. Somit sollen Zwischenlager grundsätzlich
genehmigungsfähig sein; die Behörden sind verpflichtet,
zu genehmigen.
Mit der jetzt
veröffentlichen Sammeleinwendung bietet das Aktionbündnis
allen BürgerInnen die Möglichkeit, gegen das Zwischenlager
und für das sofortige Abschalten aller AKWs zu unterschreiben.
Der Betrieb
von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundrecht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz).
Bereits der "Normalbetrieb" von GKN birgt die Gefahr des
jederzeit möglichen Eintritts einer Atomkatastrophe. Durch
die dauernde Abgabe von Radioaktivität über die Abluft
(Gase) und das Kühlwasser besteht eine dauerhaft erhöhte,
gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung. Dies beweist die
erhöhte Krebs- und Leukämierate im Umkreis von Atomkraftwerken.
Mit der geplanten Erichtung des Zwischenlagers soll das Grundrecht
auf körperliche Unversehrheit mittels einer neuen Atomanlage
erneut gebrochen werden.
Das beantragte
Standort-Zwischenlager für 151 CASTOR-Behälter dient ausschließlich
dazu, den reibungslosen Weiterbetrieb von GKN zu sichern. Bisher
wurde die ungelöste Endlagerfrage für den hochradioaktiven
Atommüll durch 171 Abtransporte umgangen. Ein Großteil
dieser Transporte wurde in sogenannte "Wiederaufbereitungslagen"
nach Frankreich und England durchgeführt, die nach deutschem
Recht aufgrund ihrer hohen Strahlenbelastung und Abgabe von Radioaktivität
an die Umwelt nicht genehmigungsfähig wären. Ein Endlager,
das den Strahlenmüll über den notwendigen Zeitraum sicher
von der Biosphäre abschneidet, existiert nicht. Auch das Abstellen
von Atommüll über 40 Jahre in einem Tunnel stellt in keinster
Weise eine sichere Entsorgung dar. Wer nicht entsorgen kann, muss
jetzt abschalten - durch den "Atomkonsens", und die darin
enthaltenen Zwischenlager, wird genau das verhindert. Zwischenlager
stehen dafür, den reibungslosen AKW-Betrieb zu sichern. Atommüll-Transporte
sollen vermieden werden, da sich diese in der Vergangenheit als
die Kristallisationspunkte des Widerstands der Anti-Atom-Bewegung
darstellten. Mittels der Standort-Zwischenlager soll der drohende
Entsorgungsinfakt der AKWs verhindert werden.
Wurde schon
bei der Genehmigung des GKN-Interimslagers auf die rechtlichen und
sicherheitsrelevanten Bedenken der Einwender nicht eingegangen,
so ist im GKN-Zwischenlager-Genehmigungsverfahren angesichts der
anstehenden Novellierung des Atomgesetzes (§ 9a Abs. 2, S.3)
erst recht nicht mit einem "entscheidungsoffenen" Verfahren
zu rechnen. Mit dieser Novelle im Herbst, also kurz nach dem Erörterungstermin,
sollen Zwischenlager grundsätzlich als genehmigungs-fähig
gelten. Die Behörden werden also verpflichtet, Zwischenlager
zu genehmigen. Die Erhöhung der Risiken durch die Vergrößerung
des radioaktiven Inventars am AKW-Standort und das Risiko durch
Wechselwirkungen zwischen den beiden Atomanlagen werden sanktioniert
und dem AKW-Betreiber als Pflicht auferlegt.
Das Aktionsbündnis
wird auch im anstehenden Genehmigungsverfahren den Grundrechtsanspruch
auf Leben und körperliche Unversehrheit einfordern und die
grunsätzliche Unbeherrschbarkeit der Atomkraft anhand des geplanten
GKN-Vorhabens erneut darstellen. Wie schon im Genehmigungsverfahren
zum Interimslager wird auch jetzt wieder deutlich werden, dass Betreiber,
Behörden und Politik eklatante Risiken missachten müssen,
um den Weiterbetrieb von GKN zu gewährleisten.
Für
die sofortige Stilllegung von GKN und allen anderen Atomanlagen!
Die Sammeleinwendung
kann unter 07141/ 90 33 63 bestellt werden.
Weitere Informationen sowie die Sammeleinwendung finden sich im
Internet unter
http://neckarwestheim.antiatom.de
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