Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Kein Castor-Zwischenlager am AKW Neckarwestheim!


Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o Demokratisches Zentrum, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Infotelefon: 071 41 / 90 33 63 Fax: 071 41 / 92 39 91


PRESSEERKLÄRUNG
25. Juni 2001


Kein Castor-Zwischenlager am AKW Neckarwestheim!

Standort-Zwischenlager Teil der Bestandsgarantie für die Atomindustie
Aktionsbündnis sammelt bis 31. Juli Einwendungen

Standortzwischenlager sind fester Bestandteil der am 11. Juni unterzeichneten Konsensvereinbarung. Was unter der Überschrift "Atomausstieg" im Konsens verkauft wird ist in Wahrheit ein Garantievertrag für die weitere Nutzung der risikoreichen Atomenergie. Mit der geplanten Novelle des Atomgesetz im Herbst soll den AKW-Betreibern die Zwischenlagererrichtung als Pflicht auferlegt werden. Somit sollen Zwischenlager grundsätzlich genehmigungsfähig sein; die Behörden sind verpflichtet, zu genehmigen.

Mit der jetzt veröffentlichen Sammeleinwendung bietet das Aktionbündnis allen BürgerInnen die Möglichkeit, gegen das Zwischenlager und für das sofortige Abschalten aller AKWs zu unterschreiben.

Der Betrieb von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz). Bereits der "Normalbetrieb" von GKN birgt die Gefahr des jederzeit möglichen Eintritts einer Atomkatastrophe. Durch die dauernde Abgabe von Radioaktivität über die Abluft (Gase) und das Kühlwasser besteht eine dauerhaft erhöhte, gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung. Dies beweist die erhöhte Krebs- und Leukämierate im Umkreis von Atomkraftwerken. Mit der geplanten Erichtung des Zwischenlagers soll das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit mittels einer neuen Atomanlage erneut gebrochen werden.

Das beantragte Standort-Zwischenlager für 151 CASTOR-Behälter dient ausschließlich dazu, den reibungslosen Weiterbetrieb von GKN zu sichern. Bisher wurde die ungelöste Endlagerfrage für den hochradioaktiven Atommüll durch 171 Abtransporte umgangen. Ein Großteil dieser Transporte wurde in sogenannte "Wiederaufbereitungslagen" nach Frankreich und England durchgeführt, die nach deutschem Recht aufgrund ihrer hohen Strahlenbelastung und Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt nicht genehmigungsfähig wären. Ein Endlager, das den Strahlenmüll über den notwendigen Zeitraum sicher von der Biosphäre abschneidet, existiert nicht. Auch das Abstellen von Atommüll über 40 Jahre in einem Tunnel stellt in keinster Weise eine sichere Entsorgung dar. Wer nicht entsorgen kann, muss jetzt abschalten - durch den "Atomkonsens", und die darin enthaltenen Zwischenlager, wird genau das verhindert. Zwischenlager stehen dafür, den reibungslosen AKW-Betrieb zu sichern. Atommüll-Transporte sollen vermieden werden, da sich diese in der Vergangenheit als die Kristallisationspunkte des Widerstands der Anti-Atom-Bewegung darstellten. Mittels der Standort-Zwischenlager soll der drohende Entsorgungsinfakt der AKWs verhindert werden.

Wurde schon bei der Genehmigung des GKN-Interimslagers auf die rechtlichen und sicherheitsrelevanten Bedenken der Einwender nicht eingegangen, so ist im GKN-Zwischenlager-Genehmigungsverfahren angesichts der anstehenden Novellierung des Atomgesetzes (§ 9a Abs. 2, S.3) erst recht nicht mit einem "entscheidungsoffenen" Verfahren zu rechnen. Mit dieser Novelle im Herbst, also kurz nach dem Erörterungstermin, sollen Zwischenlager grundsätzlich als genehmigungs-fähig gelten. Die Behörden werden also verpflichtet, Zwischenlager zu genehmigen. Die Erhöhung der Risiken durch die Vergrößerung des radioaktiven Inventars am AKW-Standort und das Risiko durch Wechselwirkungen zwischen den beiden Atomanlagen werden sanktioniert und dem AKW-Betreiber als Pflicht auferlegt.

Das Aktionsbündnis wird auch im anstehenden Genehmigungsverfahren den Grundrechtsanspruch auf Leben und körperliche Unversehrheit einfordern und die grunsätzliche Unbeherrschbarkeit der Atomkraft anhand des geplanten GKN-Vorhabens erneut darstellen. Wie schon im Genehmigungsverfahren zum Interimslager wird auch jetzt wieder deutlich werden, dass Betreiber, Behörden und Politik eklatante Risiken missachten müssen, um den Weiterbetrieb von GKN zu gewährleisten.

Für die sofortige Stilllegung von GKN und allen anderen Atomanlagen!

Die Sammeleinwendung kann unter 07141/ 90 33 63 bestellt werden.
Weitere Informationen sowie die Sammeleinwendung finden sich im Internet unter
http://neckarwestheim.antiatom.de

 





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