| Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim |
| Kein CASTOR-Interimslager am Atomkraftwerk Neckarwestheim! |
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Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim c/o Demokratisches Zentrum, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg Tel.: 07141 - 90 33 63 Fax: 07141 - 92 39 91 P R E S S E E R K L Ä R U N G 10. Juli 2000 Kein CASTOR-Interimslager am Atomkraftwerk
Neckarwestheim!
Aktionsbündnis sammelt Einwendungen - Frist bis 18. August GKN hat am 20.12.99 und am 22.05.00 beantragt, 24 mit hochradioaktivem Atommüll aus Block I und II beladene CASTOREN V/19 im Hof unter Betonhauben abzustellen. Die 24 Castoren sollen bis zu 8 Jahre (!) auf diesem „Interimslager“ stehen, bis sie in das geplante GKN-Zwischenlager eingelagert werden sollen. Die Genehmigung dieses "Interimlagers" wird den Einstieg in die direkte "Zwischen-lagerung" am Standort Neckarwestheim bedeuten. Es wird weiterhin hochradioaktiver Atommüll produziert, ohne dass es je ein sicheres Endlager geben kann. Mit der „Atom-Ausstiegs-Konsensvereinbarung“ zwischen Energiekonzernen und Bundesregierung wurde den Atomkraftwerksbetreibern quasi das Recht zugestanden, mittels Atomkraft weiterhin maximale Profite zu erzeugen, ohne Rücksicht auf die Rechte der Bevölkerung und mit allen Risiken, koste es, was es wolle! Teil hiervon ist das Konzept, Atommüll-Transporte ganz zu vermeiden, da sich diese in der Vergangenheit als die Kristallisationspunkte des Widerstands der Anti-Atom-Bewegung darstellten. Anstelle dessen sollen, um Entsorgungsprobleme zu vermeiden, Zwischenlager an den AKW-Standorten errichtet werden. Bis diese das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben, sollen die „Interimslager“ die geordnete Entsorgung vor-täuschen. Der Betrieb von Atomkraftwerken
verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit (Art. 2 Abs.2 Grundgesetz)! Die unbeherrschbaren Risiken
bestehen in dem jederzeit möglichen Eintritt einer Atomkatastrophe,
in der Erhöhung der gesundheitsgefährdenden Strahlenbelastung
sowie der Aus-weitung des unlösbaren Atommüllproblems und somit
der Belastung zukünftiger unschuldiger Generationen mit langzeitstrahlendem
hochradioaktivem Müll.
Nach § 6 Abs. 3 des Atomgesetzes muss das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor der Genehmigung des "Interimlagers" ein öffentliches Anhörungsverfahren durchführen. Die GKN-Anträge liegen zur Einsicht im Gemmrigheimer Rathaus aus. Jede/r kann bis zum 18. August Einwendungen erheben! Spätere Ein-wendungen werden beim öffentlichen Erörterungstermin nicht berücksichtigt. Nur wer eine Einwendung unterschrieben hat, hat später das Recht, gegen das „Interimslager“ zu klagen! Bei dem öffentlichen Erörte-rungstermin im Herbst muss das BfS auf alle in den Einwendungen formulierten Kritikpunkte eingehen. Das Aktionsbündnis hat jetzt Sammeleinwendungen (mit Unterschriftenlisten) gegen das "Interims-lager" veröffentlicht. Diese können ab sofort kostenlos beim Aktionsbündnis Castor-Widerstand, c/o DemoZ, Wilhelmstraße 45/1, 71638 Ludwigsburg bestellt werden. Die Sammeleinwendung ist auch auf der Internetseite des Aktionsbündnis unter http://www.i-st.net/~buendnis/ abrufbar. Das Aktionsbündnis fordet alle auf, gegen die Genehmigung dieses "Interimlagers", welche allein dem Weiterbetrieb des AKWs dient (Entsorgungsnachweis), Einwendungen zu erheben! Für das sofortige
Abschalten aller Atomanlagen – weltweit!
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