Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Kriminalisierung von Atomkraftgegnern in Neckarwestheim
     
    Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
    c/o Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, 
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    PRESSE-INFORMATION 17. Januar 2000

    Kriminalisierung von Atomkraftgegnern in Neckarwestheim

    Atomkraftgegner soll 5.100.- DM zahlen
    Widerspruchs-Verfahren am Mittwoch, den 19.1.2000, beim Amtsgericht 
    Heilbronn

    Im März 1998 fanden viele friedliche Protestaktionen am AKW 
    Neckarwestheim zum CASTOR-Transport statt. Nach den zahlreichen 
    Verhandlungen zu den skandalösen Bussgeldern für die Blockade vor Tor 
    2 GKN geht es im nun anstehenden Verfahren um eine Protestaktion in 
    Lauffen am Neckar. Atomkraftgegner hatten durch ihre Aktion erreicht, 
    dass der CASTOR-Zug nach der Ausfahrt aus dem Kohlekraftwerk Walheim 
    ca. eineinhalb Stunden an der Weiterfahrt gehindert wurde und im 
    Bahnhof Walheim stand. Dem jetzt betroffenem Atomkraftgegner wurde 
    vorgeworfen, er habe versucht, den Zug zum entgleisen zu bringen (!). 
    Für ein Gutachten soll er 3.600 DM, für den Strafbefehl 1.500 DM 
    bezahlen.

    Der CASTOR-Skandal hat es wieder einmal bewiesen: Atomindustrie und 
    Bundesumweltministerium sind unglaubwürdig und vertuschen, wo es nur 
    geht. Grenzwerte, welche von Medizinern als unzureichend kritisiert 
    werden, wurden bei CASTOR-Transporten noch um das tausendfache 
    überschritten! Die Gewerkschaft der Polizei und Bürgerinitiativen 
    hatten Strafanzeige gegen die AKW - Betreiber und Verantwortlichen 
    der CASTOR-Transporte gestellt. Das Ermittlungsverfahren hierzu wurde 
    in Neckarwestheim nach über einem Jahr Ermittlungen eingestellt. 
    Statt dem überfälligen Ausstieg aus der Atomenergie werden nun 
    verstärkt AtomkaftgegnerInnen, die sich an Aktionen gegen die 
    hochradioaktiven Transporte beteiligten oder durch Aktionen auf die 
    Risiken des AKW-Normalbetriebes hinweisen, kriminalisiert, überwacht 
    und sollen hohe Strafen zahlen.

    Neben der oben genannten Verhandlung sind weitere Verfahren im Gange. 
    So erhielten vor Weihnachten die Aktivisten der "Tonnen-Aktion" beim 
    CASTOR 1997 (!) in Kircheim jetzt Strafbefehle in Höhe von je 1.200.- 
    DM (Widerspruch ist eingelegt). Der Veranstalter der Tschernobyl-
    Gedenk-Aktion in Kirchheim am 26.4.99 erhielt einen Strafbefehl in 
    Höhe von 1.000.- DM wegen angeblicher Missachtung von Auflagen 
    (Widerssruchsverhandlung am 14.2.00 beim AG Besigheim). Gegen 
    Demonstranten bei der Anlieferung des Excellox-Leerbehälters im 
    August 99 laufen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft und beim 
    Staatsschutz in Ludwigsburg. Weitere Verfahren wurden von der 
    Staatsanwaltschaft Heilbronn angestrebt.
     
    Es ist offensichtlich: Die extrem risikoreiche, aber enorm lukrative 
    Energiegewinnung mittels Atomkraftwerken soll, besonders auch in 
    Neckarwestheim, mit allen Mitteln weiterhin durchgesetzt werden. Die 
    Vorbereitung auf neue Atommüll-Transporte läuft auf Hochtouren. Nicht 
    nur auf Betreiberseite, auch die Justiz leistet ihren Beitrag. 
    Meinungsäusserung mittels friedlichen Protests soll durch massive 
    Repression unterdrückt werden. 

    > Öffentliche Verhandlung am Mi., 19.01.00, Amtsgericht Heilbronn 
    (Wilhelmstr. 8), Saal 145, 14.30 Uhr

    Wir bitten sie, diese Information zu veröffentlichen und über den 
    Verlauf der Verhandlung zu berichten.
     
     


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