Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand
Neckarwestheim
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PRESSE-INFORMATION 17. Januar 2000
Kriminalisierung von Atomkraftgegnern
in Neckarwestheim
Atomkraftgegner soll 5.100.- DM zahlen
Widerspruchs-Verfahren am Mittwoch,
den 19.1.2000, beim Amtsgericht
Heilbronn
Im März 1998 fanden viele friedliche
Protestaktionen am AKW
Neckarwestheim zum CASTOR-Transport statt.
Nach den zahlreichen
Verhandlungen zu den skandalösen
Bussgeldern für die Blockade vor Tor
2 GKN geht es im nun anstehenden Verfahren
um eine Protestaktion in
Lauffen am Neckar. Atomkraftgegner hatten
durch ihre Aktion erreicht,
dass der CASTOR-Zug nach der Ausfahrt
aus dem Kohlekraftwerk Walheim
ca. eineinhalb Stunden an der Weiterfahrt
gehindert wurde und im
Bahnhof Walheim stand. Dem jetzt betroffenem
Atomkraftgegner wurde
vorgeworfen, er habe versucht, den Zug
zum entgleisen zu bringen (!).
Für ein Gutachten soll er 3.600 DM,
für den Strafbefehl 1.500 DM
bezahlen.
Der CASTOR-Skandal hat es wieder einmal
bewiesen: Atomindustrie und
Bundesumweltministerium sind unglaubwürdig
und vertuschen, wo es nur
geht. Grenzwerte, welche von Medizinern
als unzureichend kritisiert
werden, wurden bei CASTOR-Transporten
noch um das tausendfache
überschritten! Die Gewerkschaft der
Polizei und Bürgerinitiativen
hatten Strafanzeige gegen die AKW - Betreiber
und Verantwortlichen
der CASTOR-Transporte gestellt. Das Ermittlungsverfahren
hierzu wurde
in Neckarwestheim nach über einem
Jahr Ermittlungen eingestellt.
Statt dem überfälligen Ausstieg
aus der Atomenergie werden nun
verstärkt AtomkaftgegnerInnen, die
sich an Aktionen gegen die
hochradioaktiven Transporte beteiligten
oder durch Aktionen auf die
Risiken des AKW-Normalbetriebes hinweisen,
kriminalisiert, überwacht
und sollen hohe Strafen zahlen.
Neben der oben genannten Verhandlung sind
weitere Verfahren im Gange.
So erhielten vor Weihnachten die Aktivisten
der "Tonnen-Aktion" beim
CASTOR 1997 (!) in Kircheim jetzt Strafbefehle
in Höhe von je 1.200.-
DM (Widerspruch ist eingelegt). Der Veranstalter
der Tschernobyl-
Gedenk-Aktion in Kirchheim am 26.4.99
erhielt einen Strafbefehl in
Höhe von 1.000.- DM wegen angeblicher
Missachtung von Auflagen
(Widerssruchsverhandlung am 14.2.00 beim
AG Besigheim). Gegen
Demonstranten bei der Anlieferung des
Excellox-Leerbehälters im
August 99 laufen Ermittlungen bei der
Staatsanwaltschaft und beim
Staatsschutz in Ludwigsburg. Weitere Verfahren
wurden von der
Staatsanwaltschaft Heilbronn angestrebt.
Es ist offensichtlich: Die extrem risikoreiche,
aber enorm lukrative
Energiegewinnung mittels Atomkraftwerken
soll, besonders auch in
Neckarwestheim, mit allen Mitteln weiterhin
durchgesetzt werden. Die
Vorbereitung auf neue Atommüll-Transporte
läuft auf Hochtouren. Nicht
nur auf Betreiberseite, auch die Justiz
leistet ihren Beitrag.
Meinungsäusserung mittels friedlichen
Protests soll durch massive
Repression unterdrückt werden.
> Öffentliche Verhandlung am Mi.,
19.01.00, Amtsgericht Heilbronn
(Wilhelmstr. 8), Saal 145, 14.30 Uhr
Wir bitten sie, diese Information zu veröffentlichen
und über den
Verlauf der Verhandlung zu berichten.