Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Kein Castor-Zwischenlager am AKW Neckarwestheim!

November 2001

Atommüll-Produktion sofort stoppen!
Kein Castor-Zwischenlager aM AKW Neckarwestheim!

Vom 6. bis 8. November 2001 fand in Heilbronn der Erörterungstermin des BfS zum geplanten Zwischenlager in Neckarwestheim statt.
Da feststand und steht, dass das Zwischenlager politisch gewollt ist und deswegen auch genehmigt werden wird, hatte sich das Aktionsbündnis dafür entschieden, sich nicht an der Diskussion über Sicherheitsaspekte im Bezug auf das Zwischenlager zu beteiligen - hätte man sich so nur in die "Akzeptanz-Beschaffungsmaßnahme" Erörterung einbinden lassen...

Die Gemeinde Gemmrigheim ist mit ihrem Vorhaben, das Zwischenlager mittels einer Veränderungssperre im Bebauungsplan zu verhindern, beim Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Dagegen wird jetzt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht - gegen die Stimme der Bürgermeisterin...

Angesichts des ungelösten Atommüll-Problems kann die Forderung weiterhin nur lauten:
Atommüll-Produktion sofort beenden!

Berichte zum Erörterungstermin finden sich auf den Presseseiten ab hier.
Weitere Informationen und die Sammeleinwendung des Aktionsbündnis finden sich hier.

Das Wortprotokoll zum Erörterungstermin kann man beim BfS (info@bfs.de) gratis bestellen.


Sommer 2001

Konsens ist Nonsens - AKW-Stilllegung jetzt!

Jetzt unterschreiben!
Kein CASTOR-Zwischenlager am Atomkraftwerk Neckarwestheim!

Der Atomkonsens: Bestandsgarantie für die Atomindustrie

Zwischenlager sind fester Bestandteil der Konsensvereinbarung - unter der Überschrift "Atomausstieg" verkauft, ist der „Konsens“ ein Garantievertrag für die weitere Nutzung der risikoreichen Atomenergie.

Durch die Nutzung der Atomenergie sind bis heute in Deutschland bereits rund 180 000 Kubikmeter radioaktive Abfälle angefallen. Mit der im sogenannten Atomkonsens vereinbarten Gesamtlaufzeit werden die deutschen Atomkraftwerke noch einmal fast genauso viel strahlenden Abfall produzieren. Abfall, der über Millionen von Jahren sicher von der Biosphäre ferngehalten werden muss, damit die Strahlung kein Leben gefährdet. Und ein Endlager, das den Strahlenmüll über den notwendigen Zeitraum sicher von der Biosphäre abschneidet, existiert nicht. Wer nicht entsorgen kann, muss jetzt abschalten - und dieser Atomkonsens verhindert genau das.

Mit der Unterschrift unter die Vereinbarung wird eine noch zu produzierende Atomstrommenge von mehr als 2 600 Terrawattstunden vereinbart. Auch Atomkraftbefürworter schätzen, dass diese Strommenge Laufzeiten von mindestens 34 bis 35 Betriebsjahren ergibt. Damit ist frühestens 2023 mit dem Abschalten des letzten deutschen Atomkraftwerks zu rechnen. Diese langen Betriebslaufzeiten erhöhen das Risiko eines verheerenden Atomunfalls und blockieren den Umstieg auf eine ökologische Energiewende.

Das im Atomkonsens enthaltene Datum des 1. Juli 2005 bezeichnet lediglich das Ende der Lieferung von Strahlenmüll ins Ausland zur Wiederaufarbeitung. Die Wiederaufarbeitung in Sellafield und La Hague - und damit die weitere radioaktive Verseuchung von Nordsee und Atlantik - wird auch danach auf unbestimmte Zeit weitergehen. Diese Tatsache entspricht nicht der vom deutschen Atomgesetz geforderten schadlosen Verwertung des Atommülls. Gleichzeitig wird durch die sogenannte Wiederaufarbeitung die Menge des Atommülls um das 15fache vergrößert. So wächst der Atommüllberg weiter an und die laut Atomgesetz vorgeschriebene schadlose Entsorgung wird auf Kosten der Umwelt und der Bevölkerung nur vorgetäuscht.

Zwischenlager an den AKW-Standorten - fester Bestandteil des „Atom-Konsens“, haben nichts mit dem Atomausstieg zu tun. Sie stehen nicht für eine schadlose Entsorgung des Atommülls.
Sie stehen dafür, den reibungslosen AKW-Betrieb zu sichern. Atommüll-Transporte sollen vermieden werden, da sich diese in der Vergangenheit als die Kristallisationspunkte des Widerstands der Anti-Atom-Bewegung darstellten. Mittels der Standort-Zwischenlager soll der drohende Entsorgungsinfakt der AKWs verhindert werden.


Verfahrensablauf:
Nach § 6 Abs. 3 des Atomgesetzes muss das BfS vor der Genehmigung ein öffentliches Anhörungsverfahren durchführen. Die GKN-Anträge liegen zur Einsicht im Gemmrigheimer Rathaus sowie beim BfS in Salzgitter (auch unter http://www.bfs.de) aus.
Jede/r kann Einwendungen erheben; diese müssen bis zum 06. August zum BfS (Postfach 100149, 38201 Salzgitter) geschickt werden. Spätere Einwendungen werden beim öffentlichen Erörterungstermin nicht berücksichtigt! Nur wer eine Einwendung unterschrieben hat, hat später das Recht, gegen das „Zwischenlager“ zu klagen! Bei dem öffentlichen Erörterungstermin im Herbst muss das BfS auf alle in den Einwendungen formulierten Kritikpunkte eingehen. Gerade deshalb ist es auch wichtig, dass viele unterschiedliche Einwendungen eingereicht werden.
Das Aktionsbündnis wird die Sammeleinwendungen öffentlichkeitswirksam übergeben. Daher bitten wir alle, diese bis zum 31. Juli zum Aktionsbündnis zuzuschicken!

Für den sofortigen Atomausstieg!

Einwendungen gegen das CASTOR-Zwischenlager
am Atomkraftwerk Neckarwestheim

Gegen das Vorhaben der Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH, Kernbrennstoffe in Form von bestrahlten Brennelementen aus den AKWs GKN I und GKN II in Transport- und Lagerbehältern in einem unterirdischen Zwischenlager auf der Gemarkung der Gemeinde Gemmrigheim zu errichten, erhebe ich folgende Einwendungen:

  1. Der Betrieb von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz). Bereits der “Normalbetrieb” eines Atomkraftwerkes birgt die Gefahr des jederzeit möglichen Eintritts einer Atomkatastrophe. Durch die dauernde Abgabe von Radioaktivität über die Abluft (Gase) und das Kühlwasser besteht eine dauerhaft erhöhte, gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung. Dies beweist die erhöhte Krebs- und Leukämierate im Umkreis von Atomkraftwerken.

  2. Durch den Weiterbetrieb von GKN I und GKN II folgt die ständige Ausweitung des nach wie vor ungelösten Atommüllproblems.

  3. Das beantragte Standort-Zwischenlager für 151 CASTOR-Behälter dient ausschließlich dazu, den reibungslosen Weiterbetrieb von GKN zu sichern. Bisher wurde die ungelöste Endlagerfrage für den hochradioaktiven Atommüll durch 171 Abtransporte umgangen. Ein Großteil dieser Transporte wurde in sogenannte “Wiederaufbereitungslagen” nach Frankreich und England durchgeführt, die nach deutschem Recht aufgrund ihrer hohen Strahlenbelastung und Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt nicht genehmigungsfähig wären.

  4. Das GKN kann weder für den bereits produzierten, noch für den künftig anfallenden hochradioaktiven Atommüll einen Entsorgungsnachweis erbringen. Weder Anlieferverträge mit La Hague und Sellafield, noch das Abstellen des Atommülls in den sogenannten zentralen Zwischenlagern in Gorleben und Ahaus sind ein Entsorgungsnachweis.

  5. Auch das Aufbewahren des Atommülls für 40 Jahre in einem GKN-Standort-Zwischenlager stellt in keinster Weise eine sichere Entsorgung dar. Für den noch zehntausende von Jahren strahlenden Atommüll wird es nie ein “sicheres Endlager” geben.

  6. Der jahrzehntelange Weiterbetrieb, in dessen Folge die bisherige Atommüllmenge verdoppelt wird, ist rechtswidrig. Denn weder Atommülltransporte noch die sogenannte Standort-Zwischenlagerung stellen eine sichere und verantwortbare Entsorgung dar.

  7. Im “sogenannten Atomkonsens” wurde von der Bundesregierung den Atomkraftwerksbetreibern der “störungsfreie Betrieb” der AKWs zugesichert. Atomtransporte nach Ahaus, Gorleben und zunehmend auch in die ausländischen “Wiederaufbereitungsanlagen” sind politisch nicht mehr durchsetzbar. Allein aus diesem Grund soll das Standort-Zwischenlager gebaut werden.

Aus den genannten Gründen ist der Antrag für die Errichtung des geplanten GKN-Standort-Zwischenlager abzulehnen.
Ich fordere den sofortigen Stopp der Atommüllproduktion sowie das sofortige Abschalten der beiden Atomkraftwerke in Neckarwestheim.

Ich behalte mir vor, meine Einwendungen auf dem anstehenden Erörterungstermin näher zu konkretisieren und zu erweitern. Ich beantrage, daß das Bundesamt für Strahlenschutz mir Ort und Zeit des Erörterungstermins mindestens einen Monat vorher schriftlich mitteilt und den Termin entweder auf mehrere Wochenenden legt oder den EinwenderInnen ihre Verdienstausfälle ersetzt.

Name/Adresse/Unterschrift


Weitere Beiträge:

Begleitet wird das baurechtliche Genehmigungtsverfahren durch Drohungen des AKWs mit horrenden Schadensersatzklagen gegenüber der Gemeinde Gemmrigheim. Der wachsende Protest der Bevolkerung vor Ort wird erstmals deutlich spürbar. Ein beeindruckendes Signal waren die "Montagsdemos" mit Lichterkette des Gemmrigheimer Gemeinderats, an der sich ohne grosse Mobilisierung an zwei Terminen jeweils ca. 1500 Menschen aus den Standortgemeinden beteiligten! Die Montagsdemos des Gemeinderats von Gemmrigheim finden jetzt weiterhin jeden ersten Montag im Monat statt.
Der Gemmrigheimer Gemeinderat hat sich jetzt zweimal gegen den Bauantrag des AKWs entschieden. Dies trotz der Schadensersatzdrohungen von GKN und trotz der gegenteiligen Empfehlung des von der Bürgermeisterin empfohlenen Rechtsanwalts (dieser hat sein Mandat inzwischen niedergelegt...)

 

 


aufkleber

zurück zu
aktuell

termine

presseerklärungen

lokalpresse

infos zum
aktionsbündnis

rückblick

links

download
 

Mail an Aktionsbündnis
mail

Startseite