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November 2001
Atommüll-Produktion
sofort stoppen!
Kein Castor-Zwischenlager aM AKW Neckarwestheim!
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Vom
6. bis 8. November 2001 fand in Heilbronn der Erörterungstermin
des BfS zum geplanten Zwischenlager in Neckarwestheim statt.
Da feststand und steht, dass das Zwischenlager politisch
gewollt ist und deswegen auch genehmigt werden wird, hatte
sich das Aktionsbündnis dafür entschieden, sich
nicht an der Diskussion über Sicherheitsaspekte im
Bezug auf das Zwischenlager zu beteiligen - hätte man
sich so nur in die "Akzeptanz-Beschaffungsmaßnahme"
Erörterung einbinden lassen...
Die
Gemeinde Gemmrigheim ist mit ihrem Vorhaben, das Zwischenlager
mittels einer Veränderungssperre im Bebauungsplan zu
verhindern, beim Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Dagegen
wird jetzt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht
- gegen die Stimme der Bürgermeisterin...
Angesichts
des ungelösten Atommüll-Problems kann die Forderung
weiterhin nur lauten:
Atommüll-Produktion
sofort beenden!
Berichte
zum Erörterungstermin finden sich auf den Presseseiten
ab hier.
Weitere Informationen und die Sammeleinwendung
des Aktionsbündnis finden sich hier.
Das
Wortprotokoll zum Erörterungstermin kann man beim BfS
(info@bfs.de) gratis bestellen.
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Sommer 2001
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Konsens
ist Nonsens - AKW-Stilllegung jetzt!
Jetzt unterschreiben!
Kein CASTOR-Zwischenlager
am Atomkraftwerk Neckarwestheim!

Der Atomkonsens:
Bestandsgarantie für die Atomindustrie
Zwischenlager
sind fester Bestandteil der Konsensvereinbarung - unter der Überschrift
"Atomausstieg" verkauft, ist der Konsens
ein Garantievertrag für die weitere Nutzung der risikoreichen
Atomenergie.
Durch die
Nutzung der Atomenergie sind bis heute in Deutschland bereits
rund 180 000 Kubikmeter radioaktive Abfälle angefallen. Mit
der im sogenannten Atomkonsens vereinbarten Gesamtlaufzeit werden
die deutschen Atomkraftwerke noch einmal fast genauso viel strahlenden
Abfall produzieren. Abfall, der über Millionen von Jahren
sicher von der Biosphäre ferngehalten werden muss, damit
die Strahlung kein Leben gefährdet. Und ein Endlager, das
den Strahlenmüll über den notwendigen Zeitraum sicher
von der Biosphäre abschneidet, existiert nicht. Wer nicht
entsorgen kann, muss jetzt abschalten - und dieser Atomkonsens
verhindert genau das.
Mit der Unterschrift
unter die Vereinbarung wird eine noch zu produzierende Atomstrommenge
von mehr als 2 600 Terrawattstunden vereinbart. Auch Atomkraftbefürworter
schätzen, dass diese Strommenge Laufzeiten von mindestens
34 bis 35 Betriebsjahren ergibt. Damit ist frühestens 2023
mit dem Abschalten des letzten deutschen Atomkraftwerks zu rechnen.
Diese langen Betriebslaufzeiten erhöhen das Risiko eines
verheerenden Atomunfalls und blockieren den Umstieg auf eine ökologische
Energiewende.
Das im Atomkonsens
enthaltene Datum des 1. Juli 2005 bezeichnet lediglich das Ende
der Lieferung von Strahlenmüll ins Ausland zur Wiederaufarbeitung.
Die Wiederaufarbeitung in Sellafield und La Hague - und damit
die weitere radioaktive Verseuchung von Nordsee und Atlantik -
wird auch danach auf unbestimmte Zeit weitergehen. Diese Tatsache
entspricht nicht der vom deutschen Atomgesetz geforderten schadlosen
Verwertung des Atommülls. Gleichzeitig wird durch die sogenannte
Wiederaufarbeitung die Menge des Atommülls um das 15fache
vergrößert. So wächst der Atommüllberg weiter
an und die laut Atomgesetz vorgeschriebene schadlose Entsorgung
wird auf Kosten der Umwelt und der Bevölkerung nur vorgetäuscht.
Zwischenlager
an den AKW-Standorten - fester Bestandteil des Atom-Konsens,
haben nichts mit dem Atomausstieg zu tun. Sie stehen nicht für
eine schadlose Entsorgung des Atommülls.
Sie stehen dafür, den reibungslosen AKW-Betrieb zu sichern.
Atommüll-Transporte sollen vermieden werden, da sich diese
in der Vergangenheit als die Kristallisationspunkte des Widerstands
der Anti-Atom-Bewegung darstellten. Mittels der Standort-Zwischenlager
soll der drohende Entsorgungsinfakt der AKWs verhindert werden.
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Verfahrensablauf:
Nach § 6 Abs. 3 des Atomgesetzes muss das BfS vor der Genehmigung
ein öffentliches Anhörungsverfahren durchführen.
Die GKN-Anträge liegen zur Einsicht im Gemmrigheimer Rathaus
sowie beim BfS in Salzgitter (auch unter http://www.bfs.de)
aus.
Jede/r kann Einwendungen erheben; diese müssen bis zum 06.
August zum BfS (Postfach 100149, 38201 Salzgitter) geschickt werden.
Spätere Einwendungen werden beim öffentlichen Erörterungstermin
nicht berücksichtigt! Nur wer eine Einwendung unterschrieben
hat, hat später das Recht, gegen das Zwischenlager
zu klagen! Bei dem öffentlichen Erörterungstermin im Herbst
muss das BfS auf alle in den Einwendungen formulierten Kritikpunkte
eingehen. Gerade deshalb ist es auch wichtig, dass viele unterschiedliche
Einwendungen eingereicht werden.
Das Aktionsbündnis wird die Sammeleinwendungen öffentlichkeitswirksam
übergeben. Daher bitten wir alle, diese bis zum 31. Juli
zum Aktionsbündnis zuzuschicken! |
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Für
den sofortigen Atomausstieg!
Einwendungen
gegen das CASTOR-Zwischenlager
am Atomkraftwerk Neckarwestheim
Gegen das
Vorhaben der Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH, Kernbrennstoffe
in Form von bestrahlten Brennelementen aus den AKWs GKN I und
GKN II in Transport- und Lagerbehältern in einem unterirdischen
Zwischenlager auf der Gemarkung der Gemeinde Gemmrigheim zu errichten,
erhebe ich folgende Einwendungen:
- Der Betrieb
von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundrecht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs.
2 Grundgesetz). Bereits der Normalbetrieb eines
Atomkraftwerkes birgt die Gefahr des jederzeit möglichen
Eintritts einer Atomkatastrophe. Durch die dauernde Abgabe von
Radioaktivität über die Abluft (Gase) und das Kühlwasser
besteht eine dauerhaft erhöhte, gesundheitsgefährdende
Strahlenbelastung. Dies beweist die erhöhte Krebs- und
Leukämierate im Umkreis von Atomkraftwerken.
- Durch den
Weiterbetrieb von GKN I und GKN II folgt die ständige Ausweitung
des nach wie vor ungelösten Atommüllproblems.
- Das beantragte
Standort-Zwischenlager für 151 CASTOR-Behälter dient
ausschließlich dazu, den reibungslosen Weiterbetrieb von
GKN zu sichern. Bisher wurde die ungelöste Endlagerfrage
für den hochradioaktiven Atommüll durch 171 Abtransporte
umgangen. Ein Großteil dieser Transporte wurde in sogenannte
Wiederaufbereitungslagen nach Frankreich und England
durchgeführt, die nach deutschem Recht aufgrund ihrer hohen
Strahlenbelastung und Abgabe von Radioaktivität an die
Umwelt nicht genehmigungsfähig wären.
- Das GKN
kann weder für den bereits produzierten, noch für
den künftig anfallenden hochradioaktiven Atommüll
einen Entsorgungsnachweis erbringen. Weder Anlieferverträge
mit La Hague und Sellafield, noch das Abstellen des Atommülls
in den sogenannten zentralen Zwischenlagern in Gorleben und
Ahaus sind ein Entsorgungsnachweis.
- Auch das
Aufbewahren des Atommülls für 40 Jahre in einem GKN-Standort-Zwischenlager
stellt in keinster Weise eine sichere Entsorgung dar. Für
den noch zehntausende von Jahren strahlenden Atommüll wird
es nie ein sicheres Endlager geben.
- Der jahrzehntelange
Weiterbetrieb, in dessen Folge die bisherige Atommüllmenge
verdoppelt wird, ist rechtswidrig. Denn weder Atommülltransporte
noch die sogenannte Standort-Zwischenlagerung stellen eine sichere
und verantwortbare Entsorgung dar.
- Im sogenannten
Atomkonsens wurde von der Bundesregierung den Atomkraftwerksbetreibern
der störungsfreie Betrieb der AKWs zugesichert.
Atomtransporte nach Ahaus, Gorleben und zunehmend auch in die
ausländischen Wiederaufbereitungsanlagen sind
politisch nicht mehr durchsetzbar. Allein aus diesem Grund soll
das Standort-Zwischenlager gebaut werden.
Aus den genannten
Gründen ist der Antrag für die Errichtung des geplanten
GKN-Standort-Zwischenlager abzulehnen.
Ich fordere den sofortigen Stopp der Atommüllproduktion
sowie das sofortige Abschalten der beiden Atomkraftwerke in Neckarwestheim.
Ich behalte
mir vor, meine Einwendungen auf dem anstehenden Erörterungstermin
näher zu konkretisieren und zu erweitern. Ich beantrage, daß das
Bundesamt für Strahlenschutz mir Ort und Zeit des Erörterungstermins
mindestens einen Monat vorher schriftlich mitteilt und den Termin
entweder auf mehrere Wochenenden legt oder den EinwenderInnen
ihre Verdienstausfälle ersetzt.
Name/Adresse/Unterschrift
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Weitere
Beiträge:
Begleitet
wird das baurechtliche Genehmigungtsverfahren durch Drohungen des AKWs
mit horrenden Schadensersatzklagen gegenüber der Gemeinde Gemmrigheim.
Der wachsende Protest der Bevolkerung vor Ort wird erstmals deutlich
spürbar. Ein beeindruckendes Signal waren die "Montagsdemos" mit
Lichterkette des Gemmrigheimer Gemeinderats, an der sich ohne grosse
Mobilisierung an zwei Terminen jeweils ca. 1500 Menschen aus den Standortgemeinden
beteiligten! Die Montagsdemos
des Gemeinderats von Gemmrigheim finden jetzt weiterhin jeden ersten
Montag im Monat statt.
Der Gemmrigheimer Gemeinderat hat
sich jetzt zweimal gegen den Bauantrag des AKWs entschieden. Dies trotz
der Schadensersatzdrohungen von GKN und trotz der gegenteiligen Empfehlung
des von der Bürgermeisterin empfohlenen Rechtsanwalts (dieser hat
sein Mandat inzwischen niedergelegt...)
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