Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

GKN-Interimslager Genehmigungsverfahren
10.04.01

Kein CASTOR-Interimslager am AKW Neckarwestheim!

10 April 2001: Das BfS verkündet die atomrechtliche Genehmigung des Interimslager!
AtomkraftgegnerInnen klagen


20. April 2001: sechs weitere Betonhauben für den Castor-Parkplatz

Während der erste Atommüll-Transport in die WAA nach dem Castor-Skandal rollte und stand, verkündete das Bundesamt für Strahlenschutz am 10. April 2001 die atomrechtliche Genehmigung für das "Interimslager" am Atomkraftwerk Neckarwestheim. Damit wird erneut eine neue Atomanlage mit dem grünen Parteibuch unterm Arm - von Jürgen Trittin und Wolfram König (Chef des BfS) - genehmigt. Für das Aktionsbündnis bestätigt sich, was zu Beginn der "Öffentlichkeitsbeteiligung" im Genehmigungsverfahren befürchtet werden musste: Von einem "entscheidungsoffenen Ausgang" konnte nie die Rede sein. Ausschlaggebend ist einzig und allein der Weiterbetrieb der AKWs. Gesundheitsgefährdung und Verletzung der Grundrechte der Bevölkerung bleiben unberücksichtigt.


AtomkraftgegnerInnen klagen jetzt gegen die Genehmigung!

Die Genehmigung kann beim BfS als pdf-Datei heruntergeladen werden.


Der "Atomkonsens": Von Ausstieg keine Spur!

GKN-Interimslager:
Genehmigung einer neuen Atomanlage unter "Rot-Grün"

Während der erste Atommüll-Transport in die WAA nach dem Castor-Skandal rollte und stand, verkündete das Bundesamt für Strahlenschutz am 10. April die atomrechtliche Genehmigung für das "Interimslager" am Atomkraftwerk Neckarwestheim. Damit wird erneut eine neue Atomanlage mit dem grünen Parteibuch unterm Arm - von Jürgen Trittin und Wolfram König (Chef des BfS) - genehmigt. Für das Aktionsbündnis bestätigt sich, was zu Beginn der "Öffentlichkeitsbeteiligung" im Genehmigungsverfahren befürchtet werden musste: Von einem "entscheidungsoffenen Ausgang" konnte nie die Rede sein. Ausschlaggebend ist einzig und allein der Weiterbetrieb der AKWs. Gesundheitsgefährdung und Verletzung der Grundrechte der Bevölkerung bleiben unberücksichtigt.

Nun ist es also amtlich: Das AKW Neckarwestheim darf weiterhin - wohl noch über 20 Jahre - hochradioaktiven Atommüll produzieren, ohne dass es dafür irgendwo eine sichere Entsorgungsmöglichkeit gibt. Bei richtiger Auslegung der rechtlichen Vorgaben müsste dem AKW die Betriebsgenehmigung entzogen werden, da der Nachweis der sicheren Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls nicht erbracht werden kann. Statt dessen wird den AKW-Betreibern in einem lügnerisch "Atomausstieg" benannten Konsens der Weiterbetrieb ihres schmutzigen Geschäfts garantiert, sicherer denn je.
Jetzt soll der Atommüll im Interimslager, zu deutsch in 24 Castoren, die unter Betonhauben im Freien abgestellt sind, über fünf Jahre gelagert werden. Danach sollen die Atommüll-Behälter im unterirdischen Zwischenlager abgestellt werden - nur: dasselbe ist weder baurechtlich noch atomrechtlich genehmigt. Also auch beim Zwischenlager ein "entscheidungsoffenes" Genehmigungsverfahren? Wir befürchten, dass auch hier der Ausgang schon feststeht.
Dass man es in "rot-grünen" Zeiten mit der Auslegung von Gesetzen nicht so genau nimmt, bewies kürzlich Umweltminister Trittin, als er den Castor-Transport nach Ahaus absagte, indem er den Betreiber des AKWs anwies, die Gesamtumlaufmenge des hochradioaktiven Materials am Standort Neckarwestheim entgegen den Vorschriften im Atomgesetz zu erhöhen. Dies, indem vorgeschriebene freie Plätze im Abklingbecken belegt werden, die eigentlich für Störfälle, z. Bsp. einer notwendigen Entladung eines Castors, freigehalten werden müssen.
Dass unter "Rot-Grün" die radioaktive Verseuchung der Umwelt, z. Bsp. in England, kein Problem darstellt, zeigt der in Kürze anstehende Castor-Transport in die "Wiederaufarbeitungsanlage" Sellafield.
Dass den GKN-Betreiber die Kompetenz zum verantwortlichen Umgang mit hochradioaktivem Material abgesprochen werden muss, zeigte sich im Februar. Ein beladener Excellox-Behälter wurde durch einen Bedienfehler beschädigt. Die Bevölkerung wurde, wie so oft, nicht weiter über das Vorkommnis informiert.
Für das Aktionsbündnis gilt weiter: Das Interimslager darf und kann nicht genehmigt werden! Gemeinsam mit den anderen Bürgerinitiativen wird der Klageweg zur Zeit geprüft. Der "Normalbetrieb" des AKWs wird auch weiterhin mit Widerstandsaktionen und Demonstrationen gestört werden!

Wir stellen uns quer - für die sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen!


Klage gegen das Interimslager!
Der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar wird gegen das Interimslager klagen. Um die persönlich haftenden Kläger finaniell abzusichern, werden AtomkraftgegnerInnen gesucht, die eine Ausfall-Bürgschaft übernehmen!
hier: Infos zur Klage


Erörterungsverfahren, Oktober 2000:

"Atom-Gegner: "Die Erörterung ist eine Farce"
Umweltverbände sehen "skandalöse Missstände" bei Anhörung zu Interimslager
(Ludwigsburger Kreiszeitung, 07.10.00)

"AKW-Gegner lassen Erörterungstermin platzen"
(Aktionbündnis-Presseerklärung 07.10.00)

Nach zweieinhalb Tagen Erörterung zum Interimslager am AKW Neckarwestheim beendeten die Bürgerinitiativen am Samstag Vormittag ihre Teilnahme an der Versammlung in der Reblandhalle. Während in der Halle eine abschließende Erklärung abgegeben wurde, fand im Freien die Aktion unter dem Motto „Wir lassen uns nicht einwickeln“ statt.

Aus der abschliessenden Erklärung der Bürgeinitiativen:

Für das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim steht aufgrund des bisherigen Ablaufes der Erörterung der Ausgang des Genehmigungsverfahrens bereits fest. Eine sachliche und neutrale Beurteilung des Antrages des GKN ist nicht mehr möglich, da das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde unter enormen politischen Druck steht. Das geplante Interimslager wird im Schnellverfahren genehmigt werden, damit der gemäß dem rot/grünen „Atomkonsens“ zugesicherte ungestörte Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes in Neckarwestheim nicht gefährdet ist. 

Das Erörterungsverfahren fand ohne Unterbrechung statt, obwohl die zuständigenen genehmigenden und überwachenden Landesbehörden nicht anwesend waren. Wichtige Gutachten wie zum Beispiel des TÜV lagen noch nicht vor, die daraufhin für einen späteren Zeitpunkt verlangte vollständige Akteneinsicht eines Einwenders wurde verwehrt. Aufgrund dieser mangelnden Transparenz ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren mehr als eingeschränkt. 

Auf die von den Einwendern vorgetragenen Sicherheitsbedenken und das mögliche Gefährdungspotential dieser weiteren Atomanlage wurde nicht eingegangen. Die Zuverlässigkeit des GKN wurde vom BfS nicht in Frage gestellt. Keine Berücksichtigung fand die Tatsache, daß über 30% der Transporte in die Wiederaufarbeitung kontaminiert waren. Unberücksichtigt blieb ebenfalls die vorgetragene große Zahl von Störfällen der vergangenen Jahre. Menschliches Versagen als Ursache von Störfällen wird sowohl vom Bundesamt für Strahlenschutz wie auch von Betreiberseite von vorn herein ausgeschlossen. 

Wie im Verfahren bestätigt basieren die Sicherheitsnachweise für den im Interimslager verwendeten CASTOR V/19  nur aus rechnerischen Simulationen. Echte Tests wurden mit diesem CASTOR nie durchgeführt. 

Anstelle der gesamten Neckarwestheimer Atomanlage wird in diesem Erörterungsverfahren nur das geplante Interimslager isoliert betrachtet. Dies ist für das Aktionsbündnis nicht verantwortbar, da eine Verdoppelung des hochradioaktiven Inventars am Standort stattfinden wird. 

Wir lassen uns nicht einwickeln - weder von sogenannten Verfahrenszwängen noch vom rot/grünen „Atomausstieg“! 

Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und die anderen Bürgerinitiativen können ein Erörterungsverfahren, bei dem keine objektiven Gegenargumente und keine Kritik an der bisherigen Atompolitik und dem unverantwortlichen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Berücksichtigung finden, nicht durch ihre weitere Anwesenheit legitimieren


Presseerklärungen des Aktionsbündnis zum Erörterungsverfahren:

AKW-Gegner lassen Erörterungstermin platzen (07.10.00)
"Wir lassen uns nicht einwickeln!" (06.10.00)
Scheut das BfS am 5. 10. 00 in Neckarwestheim das Fernsehen, den Rundfunk und die Bildfotografen? (3.10.)
Gegen das Atomprogramm der Bundesregierung (27.09.00) 
Über 3.600 BürgerInnen unterschreiben Einwendungen gegen geplantes Atom-Interimslager

Presseerklärung des BBU vom 6.10.00

Skandalöse Mißstände beim atomrechtlichen Erörterungstermin 
für ein beantragtes Interimslager für abgebrannte atomare Brennelemente am Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 (840 Megawatt) und Neckarwestheim 2 (1360 Megawatt) der GKN / Bilanz des BBU vom 05. und 06.10.2000 

Pressespiegel zum Erörterungsverfahren
auf unseren Presseseiten

Worum es geht / Vor dem Erörterungstermin
Bundesweit trugen sich über 4.100 Menschen in die Unterschriftenlisten ein und erhoben damit Einwendungen gegen die am Atomkraftwerksstandort Neckarwestheim geplante Atomanlage. Einwendungen wurden vom Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar, dem Verein "Bürger für Gemmrigheim" und dem Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand vor Ort und bundesweit gesammelt. 
Zitat aus der Presseerklärung des BfS vom 21. August 2000: “Nach Sichtung der Einwendungen ergibt sich folgendes Bild: Gegen das Vorhaben in Neckarwestheim haben 4.122 Personen Einwendungen erhoben, in Philippsburg waren es 5.219. Dabei gab es in Neckarwestheim 81 und in Philippsburg 95 formal jeweils unterschiedliche Einwendungen.”

Die meisten in den Einwendungen genannten Gründe beziehen sich auf die technische Sicherheit der für die Einlagerung vorgesehenen Behälter des Typs Castor V/19. So werden z.B. die von der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) verlangten Sicherheitsnachweise für diesen Behältertyp nicht durch echte Falltests erbracht, sondern beruhen lediglich auf experimentellen Untersuchungen und rechnerischen Nachweisen. 

Für das Aktionsbündnis ist die grundsätzliche Kritik an Atomkraftwerken der zentrale Punkt: Der Betrieb von Atomkraftwerken und damit auch die beantragte Inbetriebnahme des Interimslagers verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz). Schon allein die mit dem Normalbetrieb von Atomkraftwerken verbundenen Risiken sind unbeherrschbar, wie die Atomkatastrophe in Tschernobyl gezeigt hat. Durch die Lagerung der hochradioaktiv verstrahlten Brennelemente direkt neben dem Reaktorgebäude kommt es zu einer Risikopotentierung sowie zu einer weiteren gesundheitlichen Schädigung aufgrund von radioaktiven Emissionen. 

Durch die 24 beladenen Castoren würde sich das hochradioaktive Inventar in der Neckarwestheimer Atomanlage um die Hälfte (von 1.000 auf 1.500 Brennelemente) erhöhen.

Während die Gemeinde Gemmrigheim oder auch die "Aktion Neckarwestheimer BürgerInnen gegen Zwischenlager" den baldigen "Abtransport" des hochradioaktiven Abfalls fordern, kann für uns angesichts des ungelösten Atommüllproblems nur eine verantwortbare Konsequenz geben: 
Sofortiges Abschalten aller Atomanlagen!

* Worum es geht / Verfahrensablauf / Text der Sammeleinwendung
* Presseerklärungen 10.07. und 14.08

 


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