10.04.01
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Kein
CASTOR-Interimslager am AKW Neckarwestheim!
10
April 2001: Das BfS verkündet die atomrechtliche Genehmigung
des Interimslager!
AtomkraftgegnerInnen
klagen

20. April 2001: sechs weitere Betonhauben für
den Castor-Parkplatz
Während
der erste Atommüll-Transport in die WAA nach dem Castor-Skandal
rollte und stand, verkündete das Bundesamt für Strahlenschutz
am 10. April 2001 die atomrechtliche Genehmigung für das
"Interimslager" am Atomkraftwerk Neckarwestheim. Damit
wird erneut eine neue Atomanlage mit dem grünen Parteibuch
unterm Arm - von Jürgen Trittin und Wolfram König
(Chef des BfS) - genehmigt. Für das Aktionsbündnis
bestätigt sich, was zu Beginn der "Öffentlichkeitsbeteiligung"
im Genehmigungsverfahren befürchtet werden musste: Von
einem "entscheidungsoffenen Ausgang" konnte nie die
Rede sein. Ausschlaggebend ist einzig und allein der Weiterbetrieb
der AKWs. Gesundheitsgefährdung und Verletzung der Grundrechte
der Bevölkerung bleiben unberücksichtigt.
AtomkraftgegnerInnen
klagen jetzt gegen die Genehmigung!
Die
Genehmigung kann beim BfS als pdf-Datei heruntergeladen
werden.
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Der
"Atomkonsens": Von Ausstieg keine Spur!
GKN-Interimslager:
Genehmigung einer neuen Atomanlage unter "Rot-Grün"
Während
der erste Atommüll-Transport in die WAA nach dem Castor-Skandal
rollte und stand, verkündete das Bundesamt für Strahlenschutz
am 10. April die atomrechtliche Genehmigung für das "Interimslager"
am Atomkraftwerk Neckarwestheim. Damit wird erneut eine neue Atomanlage
mit dem grünen Parteibuch unterm Arm - von Jürgen Trittin
und Wolfram König (Chef des BfS) - genehmigt. Für das
Aktionsbündnis bestätigt sich, was zu Beginn der "Öffentlichkeitsbeteiligung"
im Genehmigungsverfahren befürchtet werden musste: Von einem
"entscheidungsoffenen Ausgang" konnte nie die Rede sein.
Ausschlaggebend ist einzig und allein der Weiterbetrieb der AKWs.
Gesundheitsgefährdung und Verletzung der Grundrechte der
Bevölkerung bleiben unberücksichtigt.
Nun ist es
also amtlich: Das AKW Neckarwestheim darf weiterhin - wohl noch
über 20 Jahre - hochradioaktiven Atommüll produzieren,
ohne dass es dafür irgendwo eine sichere Entsorgungsmöglichkeit
gibt. Bei richtiger Auslegung der rechtlichen Vorgaben müsste
dem AKW die Betriebsgenehmigung entzogen werden, da der Nachweis
der sicheren Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls nicht
erbracht werden kann. Statt dessen wird den AKW-Betreibern in
einem lügnerisch "Atomausstieg" benannten Konsens
der Weiterbetrieb ihres schmutzigen Geschäfts garantiert,
sicherer denn je.
Jetzt soll der Atommüll im Interimslager, zu deutsch in 24
Castoren, die unter Betonhauben im Freien abgestellt sind, über
fünf Jahre gelagert werden. Danach sollen die Atommüll-Behälter
im unterirdischen Zwischenlager abgestellt werden - nur: dasselbe
ist weder baurechtlich noch atomrechtlich genehmigt. Also auch
beim Zwischenlager ein "entscheidungsoffenes" Genehmigungsverfahren?
Wir befürchten, dass auch hier der Ausgang schon feststeht.
Dass man es in "rot-grünen" Zeiten mit der Auslegung
von Gesetzen nicht so genau nimmt, bewies kürzlich Umweltminister
Trittin, als er den Castor-Transport nach Ahaus absagte, indem
er den Betreiber des AKWs anwies, die Gesamtumlaufmenge des hochradioaktiven
Materials am Standort Neckarwestheim entgegen den Vorschriften
im Atomgesetz zu erhöhen. Dies, indem vorgeschriebene freie
Plätze im Abklingbecken belegt werden, die eigentlich für
Störfälle, z. Bsp. einer notwendigen Entladung eines
Castors, freigehalten werden müssen.
Dass unter "Rot-Grün" die radioaktive Verseuchung
der Umwelt, z. Bsp. in England, kein Problem darstellt, zeigt
der in Kürze anstehende Castor-Transport in die "Wiederaufarbeitungsanlage"
Sellafield.
Dass den GKN-Betreiber die Kompetenz zum verantwortlichen Umgang
mit hochradioaktivem Material abgesprochen werden muss, zeigte
sich im Februar. Ein beladener Excellox-Behälter wurde durch
einen Bedienfehler beschädigt. Die Bevölkerung wurde,
wie so oft, nicht weiter über das Vorkommnis informiert.
Für das Aktionsbündnis gilt weiter: Das Interimslager
darf und kann nicht genehmigt werden! Gemeinsam mit den anderen
Bürgerinitiativen wird der Klageweg zur Zeit geprüft.
Der "Normalbetrieb" des AKWs wird auch weiterhin mit
Widerstandsaktionen und Demonstrationen gestört werden!
Wir
stellen uns quer - für die sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen!
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Klage
gegen das Interimslager!
Der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar wird gegen das Interimslager
klagen. Um die persönlich haftenden Kläger finaniell abzusichern,
werden AtomkraftgegnerInnen gesucht, die eine Ausfall-Bürgschaft
übernehmen!
hier: Infos zur
Klage
Erörterungsverfahren,
Oktober 2000:
"Atom-Gegner:
"Die Erörterung ist eine Farce"
Umweltverbände sehen "skandalöse Missstände" bei Anhörung
zu Interimslager
(Ludwigsburger Kreiszeitung,
07.10.00)
"AKW-Gegner lassen Erörterungstermin
platzen"
(Aktionbündnis-Presseerklärung
07.10.00)
Nach zweieinhalb Tagen Erörterung
zum Interimslager am AKW Neckarwestheim beendeten die Bürgerinitiativen
am Samstag Vormittag ihre Teilnahme an der Versammlung in der Reblandhalle.
Während in der Halle eine abschließende Erklärung abgegeben
wurde, fand im Freien die Aktion unter dem Motto „Wir lassen uns nicht
einwickeln“ statt.
Aus der abschliessenden
Erklärung der Bürgeinitiativen:
Für das Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim steht aufgrund des bisherigen Ablaufes
der Erörterung der Ausgang des Genehmigungsverfahrens bereits fest.
Eine sachliche und neutrale Beurteilung des Antrages des GKN ist nicht
mehr möglich, da das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als
Genehmigungsbehörde unter enormen politischen Druck steht. Das
geplante Interimslager wird im Schnellverfahren genehmigt werden, damit
der gemäß dem rot/grünen „Atomkonsens“ zugesicherte
ungestörte Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes in Neckarwestheim
nicht gefährdet ist.
Das Erörterungsverfahren
fand ohne Unterbrechung statt, obwohl die zuständigenen genehmigenden
und überwachenden Landesbehörden nicht anwesend waren. Wichtige
Gutachten wie zum Beispiel des TÜV lagen noch nicht vor, die daraufhin
für einen späteren Zeitpunkt verlangte vollständige Akteneinsicht
eines Einwenders wurde verwehrt. Aufgrund dieser mangelnden Transparenz
ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren mehr als eingeschränkt.
Auf die von den Einwendern
vorgetragenen Sicherheitsbedenken und das mögliche Gefährdungspotential
dieser weiteren Atomanlage wurde nicht eingegangen. Die Zuverlässigkeit
des GKN wurde vom BfS nicht in Frage gestellt. Keine Berücksichtigung
fand die Tatsache, daß über 30% der Transporte in die Wiederaufarbeitung
kontaminiert waren. Unberücksichtigt blieb ebenfalls die vorgetragene
große Zahl von Störfällen der vergangenen Jahre. Menschliches
Versagen als Ursache von Störfällen wird sowohl vom Bundesamt
für Strahlenschutz wie auch von Betreiberseite von vorn herein
ausgeschlossen.
Wie im Verfahren bestätigt
basieren die Sicherheitsnachweise für den im Interimslager verwendeten
CASTOR V/19 nur aus rechnerischen Simulationen. Echte Tests wurden
mit diesem CASTOR nie durchgeführt.
Anstelle der gesamten Neckarwestheimer
Atomanlage wird in diesem Erörterungsverfahren nur das geplante
Interimslager isoliert betrachtet. Dies ist für das Aktionsbündnis
nicht verantwortbar, da eine Verdoppelung des hochradioaktiven Inventars
am Standort stattfinden wird.
Wir lassen uns nicht einwickeln
- weder von sogenannten Verfahrenszwängen noch vom rot/grünen
„Atomausstieg“!
Das Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und die anderen Bürgerinitiativen
können ein Erörterungsverfahren, bei dem keine objektiven
Gegenargumente und keine Kritik an der bisherigen Atompolitik und dem
unverantwortlichen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Berücksichtigung
finden, nicht durch ihre weitere Anwesenheit legitimieren
Presseerklärungen
des Aktionsbündnis zum Erörterungsverfahren:
AKW-Gegner
lassen Erörterungstermin platzen (07.10.00)
"Wir
lassen uns nicht einwickeln!" (06.10.00)
Scheut
das BfS am 5. 10. 00 in Neckarwestheim das Fernsehen, den Rundfunk und
die Bildfotografen? (3.10.)
Gegen
das Atomprogramm der Bundesregierung (27.09.00)
Über
3.600 BürgerInnen unterschreiben Einwendungen gegen geplantes Atom-Interimslager
Presseerklärung
des BBU vom 6.10.00
Skandalöse
Mißstände beim atomrechtlichen Erörterungstermin
für ein
beantragtes Interimslager für abgebrannte atomare Brennelemente
am Atomkraftwerk Neckarwestheim 1 (840 Megawatt) und Neckarwestheim
2 (1360 Megawatt) der GKN / Bilanz des BBU vom 05. und 06.10.2000
Pressespiegel zum Erörterungsverfahren
auf unseren Presseseiten
Worum es geht / Vor dem
Erörterungstermin
Bundesweit trugen sich über
4.100 Menschen in die Unterschriftenlisten ein und erhoben damit Einwendungen
gegen die am Atomkraftwerksstandort Neckarwestheim geplante Atomanlage.
Einwendungen wurden vom Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar,
dem Verein "Bürger für Gemmrigheim" und dem Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand vor Ort und bundesweit gesammelt.
Zitat aus der Presseerklärung
des BfS vom 21. August 2000: “Nach Sichtung der Einwendungen ergibt sich
folgendes Bild: Gegen das Vorhaben in Neckarwestheim haben 4.122 Personen
Einwendungen erhoben, in Philippsburg waren es 5.219. Dabei gab es in
Neckarwestheim 81 und in Philippsburg 95 formal jeweils unterschiedliche
Einwendungen.”
Die meisten in den Einwendungen
genannten Gründe beziehen sich auf die technische Sicherheit der
für die Einlagerung vorgesehenen Behälter des Typs Castor
V/19. So werden z.B. die von der Internationalen Atomenergie Organisation
(IAEO) verlangten Sicherheitsnachweise für diesen Behältertyp
nicht durch echte Falltests erbracht, sondern beruhen lediglich auf
experimentellen Untersuchungen und rechnerischen Nachweisen.
Für das Aktionsbündnis
ist die grundsätzliche Kritik an Atomkraftwerken der zentrale Punkt:
Der Betrieb von Atomkraftwerken und damit auch die beantragte Inbetriebnahme
des Interimslagers verstößt gegen das Grundrecht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz). Schon allein
die mit dem Normalbetrieb von Atomkraftwerken verbundenen Risiken sind
unbeherrschbar, wie die Atomkatastrophe in Tschernobyl gezeigt hat.
Durch die Lagerung der hochradioaktiv verstrahlten Brennelemente direkt
neben dem Reaktorgebäude kommt es zu einer Risikopotentierung sowie
zu einer weiteren gesundheitlichen Schädigung aufgrund von radioaktiven
Emissionen.
Durch
die 24 beladenen Castoren würde sich das hochradioaktive Inventar
in der Neckarwestheimer Atomanlage um die Hälfte (von 1.000 auf
1.500 Brennelemente) erhöhen.
Während die Gemeinde
Gemmrigheim oder auch die "Aktion Neckarwestheimer BürgerInnen
gegen Zwischenlager" den baldigen "Abtransport" des hochradioaktiven
Abfalls fordern, kann für uns angesichts des ungelösten Atommüllproblems
nur eine verantwortbare Konsequenz geben:
Sofortiges Abschalten
aller Atomanlagen!
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Worum es geht /
Verfahrensablauf / Text der Sammeleinwendung
* Presseerklärungen
10.07. und 14.08
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