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Neckarwestheimer
Atommüll-Lager
Genehmigungs- und Klagestand

Interimslager
mit 24 CASTOR-Stellplätzen
Das Interimslager mit 24 CASTOR-Stellplätzen soll ja den Weiterbetrieb
der atomaren Stromproduktion bis zur Fertigstellung des Zwischenlagers
mit 151 CASTOREN absichern. Die atomrechtliche Genehmigung
vom Bundesamt für Strahlenschutz liegt vor. Die baurechtliche
Genehmigung für 24 CASTOR-Stellpätze hatte der Gemeinderat von
Gemmrigheim zwei Jahre lang beharrlich verweigert. Und erst nach
massiven Erpressungen mit Schadensersatz in Millionenhöhe durch
die Vorstände Zaiss und Heni vom AKW-Neckarwestheim im Februar erteilt.
Gegen die atomrechtliche Genehmigung des Interimslager lief vor
dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Eilklage Diese musste jetzt
von den Klägern zurückgezogen werden...
| Klage
gegen den Bau des Interimslagers am GKN zurückgenommen
In
einem rechtlichen Hinweis an die Kläger gab der Verwaltungsgerichtshof
im Juli 02 bekannt, daß er sich in seiner Entscheidung
nicht an dem bei unserer Klageeinreichung im Mai 01 geltenden
"alten" Recht orientieren wolle, sondern hierzu
das seit Ende April 02 neue Atomgesetz (Atomkonsens-Gesetz)
heranziehen wolle. Damit haben die Richter am VGH ein wesentliches
rechtsstaatliches Prin-zip gebrochen, in dem sie uns durch
die Hintertür die Rechtssicherheit genommen haben, daß
das rechtlich verbindlich ist, was zum Zeitpunkt der Klage
gilt.
Im
Verfahren selber konnten wir deutlich machen, daß das
Interimslager für den Betrieb des GKN un-mittelbar notwendig
ist. Detailhaft führten wir den Nachweis der betrieblichen
gegenseitigen Ver-zahnung. Anhand der mangelnden Auslegung
des Interimslagers gegen einen Flugzeugabsturz konnten wir
aufzeigen, daß nur in der Gesamtbetrachtung des Interimslagers
mit dem GKN eine vernünftige Risikobetrachtung und eine
angemessene Schadensvorsorge möglich ist. Die deutliche
Erhöhung des radioaktiven Materials am Standort erfordert
diese Gesamtbetrachtung, da in einer Ge-fahrensituation sowohl
das GKN als auch das Interimslager betroffen sind. Genau diese
Gesamtbe-trachtung hätte nach dem "alten" Gesetz
eben durchgeführt werden müssen.
Die
rotgrüne Regierung hat damit ein Genehmigungsverfahren
zu allen Interimslagern installiert, das rechtlich fragwürdig
war - weil es aber schnell gehen mußte mit dem sog.
Atomkonsens, wurde eben nachträglich das entsprechende
Gesetz einfach "zurechtgeschrödert". Unsere
Klage hat in einem ho-hen Maße den Atomkonsens gefährdet
- deshalb der Druck auf den VGH, deshalb die verschleppende
Taktik im Verfahren. Die Richter haben sozusagen insgesamt
"gewartet und gewartet", bis das neue Atomgesetz
dann verabschiedet war.
Der
Atomkonsens stellt für uns Bürger, übrigens
genauso wie die veränderte Strahlenschutzverord-nung,
eine enorme Schlechterstellung dar. Die Schadensvorsorge und
der Gesundheits-schutz etc. sind dort kleingeschrieben. Großgeschrieben
indes sind die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber.
Die rotgrüne Regierung hat in der Atompolitik damit die
Kohl-Regierung rechts überholt. (www.bbmn.de)
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Zwischenlager
mit 151 CASTOREN
Zum Zwischenlager mit 151 CASTOREN steht zwar die atomrechtliche
Genehmigung noch aus, wird jedoch zur Sicherung des Weiterbetriebes
vom BfS erteilt werden, vermutlich im Frühjahr 2003. Die Gemeinde
Gemmrigheim hatte zur Verhinderung eine Veränderungssperre im Bebauungsplan
beschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim jedoch im November
letzten Jahres diese Veränderungssperre in der beschlossenen Form
in dem Normenkontrollverfahren als nicht geeignet abgelehnt. Die
baurechtliche Genehmigung verweigerte die Mehrheit des Gemeinderates
nach wie vor (zuletzt am 16.September 02).
In seiner Entscheidung vom 22. Oktober hat der VGH die Verweigerung
der baurechtlichen Genehmigung als rechtswidrig zurückgewiesen.
Jetzt muss das Landratsamt Ludwigsburg diese Genehmigung erteilen.
Dies soll bis Frühjahr 2003 geschehen - bisher liegt noch nicht
die dafür notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung
vor.
Am
19. Dezember hat sich die Gemeinde Gemmrigheim dazu entschieden,
das Verfahren um die Baugenehmigung in Berlin fortzusetzen - dort
wird entschieden, ob der VGH nicht doch eine Revision seines Urteils
vom 22.10. zulassen muss.
Wer
das Zwischenlager nicht haben will, muss sich auch politisch dagegen
wehren. Zum Beispiel mit weiteren Demonstrationen zum GKN.
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