Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Neckarwestheimer Atommüll-Lager
Dezember 2002

Neckarwestheimer Atommüll-Lager
Genehmigungs- und Klagestand

Interimslager mit 24 CASTOR-Stellplätzen
Das Interimslager mit 24 CASTOR-Stellplätzen soll ja den Weiterbetrieb der atomaren Stromproduktion bis zur Fertigstellung des Zwischenlagers mit 151 CASTOREN absichern. Die atomrechtliche Genehmigung vom Bundesamt für Strahlenschutz liegt vor. Die baurechtliche Genehmigung für 24 CASTOR-Stellpätze hatte der Gemeinderat von Gemmrigheim zwei Jahre lang beharrlich verweigert. Und erst nach massiven Erpressungen mit Schadensersatz in Millionenhöhe durch die Vorstände Zaiss und Heni vom AKW-Neckarwestheim im Februar erteilt. Gegen die atomrechtliche Genehmigung des Interimslager lief vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Eilklage Diese musste jetzt von den Klägern zurückgezogen werden...

Klage gegen den Bau des Interimslagers am GKN zurückgenommen

In einem rechtlichen Hinweis an die Kläger gab der Verwaltungsgerichtshof im Juli 02 bekannt, daß er sich in seiner Entscheidung nicht an dem bei unserer Klageeinreichung im Mai 01 geltenden "alten" Recht orientieren wolle, sondern hierzu das seit Ende April 02 neue Atomgesetz (Atomkonsens-Gesetz) heranziehen wolle. Damit haben die Richter am VGH ein wesentliches rechtsstaatliches Prin-zip gebrochen, in dem sie uns durch die Hintertür die Rechtssicherheit genommen haben, daß das rechtlich verbindlich ist, was zum Zeitpunkt der Klage gilt.
Im Verfahren selber konnten wir deutlich machen, daß das Interimslager für den Betrieb des GKN un-mittelbar notwendig ist. Detailhaft führten wir den Nachweis der betrieblichen gegenseitigen Ver-zahnung. Anhand der mangelnden Auslegung des Interimslagers gegen einen Flugzeugabsturz konnten wir aufzeigen, daß nur in der Gesamtbetrachtung des Interimslagers mit dem GKN eine vernünftige Risikobetrachtung und eine angemessene Schadensvorsorge möglich ist. Die deutliche Erhöhung des radioaktiven Materials am Standort erfordert diese Gesamtbetrachtung, da in einer Ge-fahrensituation sowohl das GKN als auch das Interimslager betroffen sind. Genau diese Gesamtbe-trachtung hätte nach dem "alten" Gesetz eben durchgeführt werden müssen.
Die rotgrüne Regierung hat damit ein Genehmigungsverfahren zu allen Interimslagern installiert, das rechtlich fragwürdig war - weil es aber schnell gehen mußte mit dem sog. Atomkonsens, wurde eben nachträglich das entsprechende Gesetz einfach "zurechtgeschrödert". Unsere Klage hat in einem ho-hen Maße den Atomkonsens gefährdet - deshalb der Druck auf den VGH, deshalb die verschleppende Taktik im Verfahren. Die Richter haben sozusagen insgesamt "gewartet und gewartet", bis das neue Atomgesetz dann verabschiedet war.
Der Atomkonsens stellt für uns Bürger, übrigens genauso wie die veränderte Strahlenschutzverord-nung, eine enorme Schlechterstellung dar. Die Schadensvorsorge und der Gesundheits-schutz etc. sind dort kleingeschrieben. Großgeschrieben indes sind die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber. Die rotgrüne Regierung hat in der Atompolitik damit die Kohl-Regierung rechts überholt. (www.bbmn.de)

Zwischenlager mit 151 CASTOREN
Zum Zwischenlager mit 151 CASTOREN steht zwar die atomrechtliche Genehmigung noch aus, wird jedoch zur Sicherung des Weiterbetriebes vom BfS erteilt werden, vermutlich im Frühjahr 2003. Die Gemeinde Gemmrigheim hatte zur Verhinderung eine Veränderungssperre im Bebauungsplan beschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim jedoch im November letzten Jahres diese Veränderungssperre in der beschlossenen Form in dem Normenkontrollverfahren als nicht geeignet abgelehnt. Die baurechtliche Genehmigung verweigerte die Mehrheit des Gemeinderates nach wie vor (zuletzt am 16.September 02).
In seiner Entscheidung vom 22. Oktober hat der VGH die Verweigerung der baurechtlichen Genehmigung als rechtswidrig zurückgewiesen. Jetzt muss das Landratsamt Ludwigsburg diese Genehmigung erteilen. Dies soll bis Frühjahr 2003 geschehen - bisher liegt noch nicht die dafür notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Am 19. Dezember hat sich die Gemeinde Gemmrigheim dazu entschieden, das Verfahren um die Baugenehmigung in Berlin fortzusetzen - dort wird entschieden, ob der VGH nicht doch eine Revision seines Urteils vom 22.10. zulassen muss.

Wer das Zwischenlager nicht haben will, muss sich auch politisch dagegen wehren. Zum Beispiel mit weiteren Demonstrationen zum GKN.


Interimslager
(ehemals Transportbereitstellungslager):
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