Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Bericht ueber Berufungsverhandlung
     

      Bericht ueber meine Berufungsverhandlung
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    Die Berufungsverhandlung nach dem Schnellverfahren vom 20.3.1998 fand zehn
    Monate spaeter am 19.1.1999 vor der 5. kleinen Strafkammer des
    Landgerichtes Heilbronn statt. Es waren ca. 30 Besucher anwesend, um die
    Verhandlung zu beobachten. Ihnen moechte ich hiermit fuer die Geste der
    Solidaritaet danken. An diesem Tage wurde zum einen ich und die zwei
    "verletzten" Polizeibeamten verhoert, ausserdem drei weitere Beamte,
    darunter der Einsatzleiter vor Ort, POR Diesch. Herr Diesch gab an, dass
    geplant war, alle nach seinen Schaetzungen ca. 400 Personen festzunehmen
    und ueber Nacht in Gewahrsam zu nehmen. Nur die Raeumung des Tunnels und
    der Zeitdruck, unter dem die Ein- satzleitung stand, haben dazu gefuehrt,
    dass nur 69 Personen festgenommen wurden und der Rest statt dessen
    abgedraengt wurde. Die Festnahmen wurden damit begruendet, dass bei
    blossem Abdraengen sogenannte "rochierende Block- aden" befuerchtet
    wurden, bei denen die abgedraengten Personen einige Meter spaeter wieder
    zu blockieren versuchen werden. Durch das Abbrechen der Fest- nahmen
    konnte dieses Ziel nicht, auch nicht teilweise, erreicht werden, so dass
    mein Anwalt der Ansicht ist, dass die Festnahmen mit dem Abbrechen ihre
    Berechtigung verloren hatten und die Festgenommenen haetten freigelassen
    werden muessen (Legalitaetsprinzip statt Opportunitaetsprinzip). Dies soll
    in Feststellungsklagen geprueft werden. Dies hat insbesondere auch
    Auswirkung auf die erlassenen Kosten- und die Bussgeldbescheide.

    Gestern, am 29.1. fand um 14:00 Uhr der zweite Teil der Verhandlung statt.
    Es wurden zwei weitere bei dem Einsatz beteiligte Polizeibeamte vernommen,
    die sich explizit an keine Details ihres Einsatzes erinnern konnten. Sie
    haben angegeben, dass es bei dem Einsatz Stoesse und Hiebe von allen
    Seiten gab, von Demonstranten und auch von mitraeumenden Kollegen. Ihnen
    war nicht moeglich, solche Stoesse irgeneiner Person zuzuordnen, und oft
    sind sie auch von den Kollegen gestossen worden. Diese
    "Koerperverletzungen" anzuzeigen ist ihnen nicht in den Sinn gekommen.
    Mein Anwalt plaedierte auf Freispruch wegen nicht zu klaerender
    Widerstands- handlungen und insgesamt unbedeutender Vorfaelle. Der
    Staatsanwalt behauptete, ich habe an "Kampfhandlungen" teilgenommen und
    forderte das Aufrechterhalten des Strafmasses. Das Gericht aus Richter
    Dehn und zwei Schoeffen entschied dann auf die Verhaengung von 50
    Tagessaetzen zu je 20 M. Fuer sie stand fest, dass ich erheblichen
    Widerstand geleistet habe und ich eine Koerperverletzung zumindest
    billigend in Kauf genommen habe. Der Vorwurf, meine Wanderschuhe dienten
    als Waffe, und damit die Gefaehrlichkeit der Koerperverletzung, wurde
    jedoch fallengelassen. Informell wurde mir die Hoehe der Strafe auch damit
    begruendet, dass man bei niedrigerem Strafmass eine Revision der
    Staatsanwalt- schaft befuerchtet habe, ein Argument, welches von meinem
    Anwalt als Schutz- behauptung des Richters interpretiert wurde.  

    Zusammenfassend bin ich der Ansicht, dass durch das Schnellverfahren das
    Strafmass sehr hoch angesetzt wurde und es daher fuer das Gericht als
    Fortschritt, oder sogar als Zugestaendnis an mich als Angeklagten,
    erscheinen musste, wenn es auf ein Mittelmass reduziert wurde. Durch das
    inakzeptable Verfahren der Vorinstanz wurde mir eine Instanz des
    Rechtsweges weggenommen, und mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die
    Unab- haengigkeit der Gericht hat sehr starken Schaden genommen. Dies gilt
    auch fuer Freunde und Verwandte, die sich ebenso darueber empoert haben.
    Insofern hat der Staat durch diese politischen Verfahren einen
    Imageverlust auch bei ansonsten ihm gegenueber nicht kritisch
    eingestellten Menschen erlitten. Ich moechte an dieser Stelle alle
    potentiell durch eine solche Behandlung Be- troffenen auffordern, sich
    ueber die Moeglichkeit der Abwehr dieser Schikanen Gedanken zu machen und
    die Informationen von verschiedenen Initiativen zu nutzen.

    Danken moechte ich den Gruppierungen, die mich finanziell und ideell
    unter- stuetzt haben, nicht aber den Parteien SPD und Gruene, die sich
    nicht einmal zu einer aussagekraeftigen Stellungnahme herablassen konnten
    (ausdruecklich moechte ich einzelne VertreterInnen aus dieser Kritik
    ausnehmen!). 

    Fuer mich gilt weiterhin, aktiv gegen gesellschaftliche Missstaende zu
    protestieren und auch zu riskieren, durch politische Justiz kriminalisiert
    zu werden. Ich betone, dass ich meinen Protest durch gewaltfreie Mittel
    zum Ausdruck gebracht habe und auch bringen werde. Mir ist bewusst, dass
    diese Gewaltfreiheit trotzdem nicht vom Staat gewuerdigt werden wird. In
    diesem Bewusstsein werde ich dennoch meinen Weg weitergehen. 

    Ab Mitte Februar werde ich mich zumindest bis Jahresende in Australien
    auf- halten. Ich werde es geniessen, von den ganzen Konflikten mit Justiz
    und Polizei Abstand nehmen zu koennen. Ich plane jedoch, das Protestcamp
    im Na- tionalpark "Jabiluka" zu besuchen, welcher fuer eine Uranmine
    zerstoert werden soll. Die durch die Atomwirtschaft verursachten Schaeden
    sind global und fangen eben nicht erst mit der Wiederaufarbeitung an. 

    Ich hoffe, dass wohl bald anstehenden Transporte der Wind eines kreativen
    Widerstandes entgegenstuermt. Vielleicht macht es dann den hohen Herren
    und Damen in Bonn/Berlin leichter, den Ausstieg zu beschliessen.
     
     
     

    Tuebingen, 29.1.1999 

         
     
     
     
     

 

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