| Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim |
| Verhaftungen und juristische Nachspiele |
| Repression und Kriminalisierung
Zwei am Transporttag von der Polizei verhaftete AKW-Gegner wurden bereits
am nachsten Tag vor dem Amtsgericht Heilbronn im „Schnellverfahren" zu
sechsmonatigen Haftstrafen verurteilt, zusätzlich noch zu 1000 bzw.
600 DM Geldstrafe. Die Haftstrafen wurden für 3 Jahre zur Bewährung
ausgesetzt.Beide waren wegen gefährlicher Körperverletzung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt worden.
Beide AKW-Gegner lassen sich diese Verurteilungen nicht gefallen und gehen in die Berufung! Interessant an diesen Verurteilung ist der politische Hintergrund. Ein Schnellverfahren nach § 417 ff der Strafprozeßordnung kann nur durchgeführt werden, wenn erstens die Beweislage eindeutig und zweitens der Sachverhalt klar ist. In beiden Fällen war dies nicht so, ja es lagen sogar unterschiedliche Zeugenaussagen von Polizisten vor. Deshalb ließ der Richter in einem Verfahren nur den Polizisten vereidigen, der den AKW-Gegner beschuldigte, den zweiten jedoch nicht. Nachdem 3 Zeugen den Angeklagten unter Eid entlasteten, wurden sie noch im Gerichtssaal wegen Meineid verhaftet! Die Atomindustrie und ihre Politiklobby versuchen durch solche Prozeße die Anti-AKW-Bewegung zu kriminalisieren, denn unserer inhaltlichen Kritik an der Atompolitik können sie nichts entgegenhalten. Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim hat am Sonntag,
dem 15.3.98 die Auftaktdemonstration gegen den CASTOR-Transport durchgeführt.
Am Freitag-Nachmittag wurde uns für die bereits seit langem angemeldete
Demonstration die Auflage erteilt, die Abschlußkundgebung nicht vor
dem Tor 2 des AKWs durchführen zu dürfen! Alle bisherigen Demos
und die Sonntagsspaziergänge hatten immer dieses Tor als Ziel. Jetzt
plötzlich war die angebliche Behinderung des Straßenver-kehres
höher zu bewerten als das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit!
Die Castoren wurden nach Ahaus verschoben. Die Atomindustrie will durch die jahrzehntelange „Zwischenlagerung" als Ersatz für den Entsorgungsnachweis den weiteren Betrieb der AKWs sichern. Ein sicheres Endlager wird es für den hunderttausende von Jahren strahlenden Atommüll nie geben. Der Ausstieg aus der Atomkraft muß über unseren politischen Druck und unsere Aktionen endgültig durchgesetzt werden. Achtung! Der EA sucht immer noch ZeugInnen für die Vorfälle am Tor 2 (s. auch: Presseerklärung des EA vom 22.März 98) s. auch: Unterstützung für die Angeklagten!
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