Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
 Gedächtnisprotokoll: Festnahme bis zur Verhandlung 
 
 
Gedächtnisprotokoll:  Festnahme bis zur Verhandlung 
19. und 20. März 1998

Die Festnahme erfolgte im Rahmen der Räumung vor dem Tor 2 des GKN am
19.3. um ca. 16 Uhr. Dabei hatte ich mich mit X.Y. aus Tübingen
untergehakt, wir wurden von den Polizisten ein Stück gemeinsam hinter die
Polizeilinie mitgeschleppt, wo sie uns dann abseits der Menge voneinander getrennt hatten.

Dabei stand u.a. 

* ein P. auf meinen Haaren, während ich weggezogen wurde (wohl aber nur
versehentlich);

*  außerdem wurde ich mehrmals beim Wegtragen an meinen Haaren gehoben,
anstatt mich an meiner Schultergegend zu halten;

* zu einem Augenblick lag ich mit dem Bauch und Gesicht auf dem Boden,
dabei versuchte ein P., meine Füße auf meinen Rücken hin zu verdrehen. Da
dies schmerzte, habe ich versucht, mit unkontrollierten Zappelbewegungen
dies abzuwehren, dabei mußte ich wohl unabsichtlich gegen dessen Brust
getreten haben (die mit einer kugelsicheren Weste geschützt war) öö dies
hatte ich selbst gar nicht wahrgenommen;

* ein P. versuchte, mir Mund und Nase zuzuhalten, weswegen ich aus Notwehr
gegen seinen im Handschuh befindlichen Mittelfinger gebissen habe.
 

Sofort beim Aufnehmen meiner Personalien wurde mir eine Strafanzeige
wegen Widerstand und Körperverletzung angekündigt. Ich bekam mit, wie der
Einsatzleiter beklagte, daß die Personalienaufnahmen zu lange dauern und
wies die P. an, niemanden zu fesseln, weil auch dies zu viel Zeit koste.
Schnell, schnell trieb er seine P. an, es komme nur darauf an, die
Blockade möglichst schnell zu beenden, alles weitere solle dann später
erfolgen.

Als "Straftäter" wurde ich abgesondert und alleine in einem
Gefangenen-VW-Bus nach Talheim abtransportiert. 

Dort wurde ich durchsucht, und meine Effekten inventarisiert. Bei der
Vernehmung durch zwei Kriminalpolizisten machte ich keine Angaben und bat
um ein Telefongespräch. Erst zwei Stunden später konnte ich erreichen, daß
einer der P. meine Mutter anrufen wollte und ihr die Telefonnummer des
Ermittlungsausschusses mitteilte.

Ich wurde dann erkennungsdienstlich behandelt, wogegen ich Widerspruch
einlegte. Ich öffnete dabei meine Augen bei den Fotografien nicht. Mir
wurden Fingerabdrücke abgenommen und mein Gesicht wurde auf Merkmale
(durchstochene Ohrlöcher) untersucht. Hier wie auch sonst gab ich keine
weiteren Angaben wie Studienort und Eltern an. Mit wurde beschieden, daß
ich am nächsten Morgen vor dem Haftrichter geführt werde, welcher über
meine Haft entscheiden werde.

Schlußendlich (ca. 19.30 Uhr) wurde ich in eine Umkleidekabine
gebracht und mußte dort bis ca. 2.30 Uhr ausharren. Zuerst war nur ein
weiterer Mann aus Stuttgart anwesend (er wurde ich im später
stattfindenden Schnellverfahren verurteilt), später kamen die beiden
Männer vom Tunnel hinzu. Um ca. 2 Uhr kam eine weitere Person, die ich
nicht kennenlernte, da wir ersten vier schnell danach in das Polizeirevier
in Heilbronn (Karlstr.) gebracht wurden. In der Turnhalle bekam jeder ein
Stück Brot und ein Paar Würste (welche niemand aß), und wir ersten zwei je
zwei Becher Instantgetränk.

In HN wurde jeder in eine Zelle gebracht, wo ich auf einer Matratze
mit drei kleinen Decken übernachtet habe. Vor dem Einschließen wurde
mir zugesichert, daß ich am nächsten Morgen mit meinem Anwalt
telefonieren dürfe, bevor ich dem Richter gegenübertreten werde. Dies
erlaubten mir die anderen P. am nächsten Morgen nicht, sie schlugen vor,
diese Bitte dem Richter direkt vorzubringen.

Ich wurde mit angelegten Handschellen zum Amtsgericht HN gebracht.
Dort mußte ich einige Zeit warten, bevor ich in den Saal gebeten
wurde. Kurz vorher habe ich von einem der beiden begleitenden P.
erfahren, daß ich mich einem Schnellverfahren unterwerfen werden
müsse.

Dort bat mir der schon anwesende RA Thomas Birkmann (Beilstein) die
Verteidigung an, was ich akzeptierte. RA Birkmann war eher zufällig
anwesend: er sollte meinen Vorgänger vertreten, kam aber wegen eines
Termins beim Familiengericht nicht rechtzeitig zur Verhandlung. Daher fing
der Richter Kindel ohne den RA mit der Verhandlung an, Birkmann kam erst
gegen Ende der Verhandlung hinzu. Er blieb dann auch zu meiner
Verhandlung. Auf Nachfrage wurde uns die Anklageschrift überreicht und ca.
5 Minuten zur Besprechung gewährt. Wir protestierten gegen das
Schnellverfahren, welches keine angemessene Zeit für die sachgerechte
Vorbereitung des Prozesses ließ und beantragten die Vertagung; dies wurde
abgelehnt. Nach einer spärlichen Schilderung der Vorfälle meinerseits
wurden die beiden P. vernommen. Der erste beschrieb, daß er von mir drei
Tritte gegen die Brust bekommen habe, als er meine Füße ergreifen wollte.
Er hatte eine kugelsichere Weste an, so daß er nach einem äHustenanfallä
10 Minuten später seinen Dienst wie gewohnt versah. Er hatte keine blauen
Flecken oder andere Verletzungen. Der zweite P. wollte mit seiner Hand
meine Augen verdecken und wurde von mir in seinen behandschuhten
Mittelfinger gebissen. Außer einem kurzen Schmerz hatte dies keine
Auswirkungen auf ihn. 

Nach dem Plädoyer beider Seiten wurde unter Protest der anwesenden
Zuhörer das Urteil verlesen: 6 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu 3
Jahren auf Bewährung und eine Geldbuße von 600.- DM. Nach der Verkündung
wurden mir meine Effekten ausgehändigt.

Während der Verhandlung waren sehr viele Mitdemonstranten anwesend,
was mir Sicherheit gab und mir sehr half: Ich kann jedem nur
empfehlen, möglichst viele UnterstützerInnen dabei zu haben.
 

O. S., Tübingen, 22. März 1998, ueberarbeitet 30.3.1998
 
 

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