Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Gedächtnisprotokoll von Tag X, Donnerstag den 19.03.1998 
 
 
[Die betroffene Frau erhielt neben dem Bussgeldbescheid (DM 536,-) eine Rechnung der Polizei in Höhe von DM 293.- !] 

Gedächtnisprotokoll von Tag X, Donnerstag den 19.03.1998 in Neckarwestheim, vor Tor 2 des AkWs. 
In Gewahrsamnahme  aufgrund des Demonstrationsverbotes 
Vorwurf: Nichtbeachtung des Demonstrationsverbotes 
 

Am Donnerstag den 19.03.1989 wurde ich aufgrund einer nicht  genehmigten Demonstration (Sitzblockade)  vor Tor 2 des AKW Neckarwestheim in Gewahrsam genommen. Die Sitzblockade  begann um 13.30 Uhr. Mit der Räumung der Sitzblockade wurde um 17.00 Uhr begonnen. Zwei Beamte fragten mich ob ich freiwillig mitgehen würde, ich verneinte dies. Daraufhin trugen die Beamten mich weg. Ich leistete keinen Widerstand. Ich wurde ins AKW Gelände hineingetragen und dort an einen Zaun gestehlt. Es sollten Videoaufnahmen von mir gemacht werden. Ich weigerte mich indem ich meine Hände vor mein Gesicht hielt. Die Beamten versuchten meine Hände hinunterzudrücken und ich warf ihnen daraufhin vor, daß Sie keine Videoaufzeichnungen von mir machen dürfen. Daraufhin wurde von den Beamten notiert, daß ich mich weigerte Videoaufzeichnungen von mir machen zu lassen. Es wurden nun meine Personalien aufgenommen (Personalausweis), ich wurde gefragt ob ich verletzt sei, dies verneinte  ich. Eine Beamtin durchsuchte mich und meine Rucksack. Es wurden mir keine Gegenstände abgenommen. Erneut  wurde ich an den Zaun gestellt um ein Photo von mir zu machen. Ich legte dagegen Widerspruch ein mit der Begründung, daß es sich um eine Erkennungsdienstliche  Maßnahme handelt und dies nicht erlaubt sein. Mein Widerspruch wurde von dem Oberboß zur Kenntnis genommen, jedoch nicht auf dem Protokoll vermerkt. Er sagte mir, falls ich mich weigern würde ein Photo von mir, würde ich gezwungen werden. Daraufhin wurde ein Photo von mir und einem Beamten der mich weggetragen hatte gemacht. Danach wurden mir Einweghandschellen (Plastikhandschellen) angelegt. Diese wurden von dem Beamten  nach der Frage ob es so geht und ich dies verneinte, erneut fester angezogen. Dies geschah zweimal. Ich wurde in einen VW-Gefangenwagen geführt und dort mit drei anderen, darunter zwei 16 jährige Schüler nach Thalheim gefahren. Der Abtransport war um 17.30 Uhr. Ca. gegen 17.45 Uhr kamen wir an der Turnhalle in Thalheim an. Dort wurde uns nach langen jammern die Handschellen abgemacht. Bis 19.45 Uhr verbrachten wir unsere Zeit im VW-Bus. Wir durften unter Aufsicht einer Beamtin auf die Toillete gehen, jedoch nicht telefonieren. Einer der Schüler hatte in Handy dabei, von dem aus der EA gegen 19.00 Uhr verständigt und unsere Namen durchgegeben wurden. Als wir dann in der Turnhalle waren, wurde ich erneut von zwei Beamtinnen durchsucht und mir meine Sachen weggenommen (Rucksack, Geldbeutel, Tascheninhalt). Ich erhielt eine sogenannte Rechtsbelehrung. Die bestand darin, daß ich einen Zettel mit Ja oder Nein ankreuzen konnte und zwar, ob ich eine telefonische Benachrichtung einer Person meines Vertrauens wünsche (Ja). Dieses Telefonat führte ich von einem Münzsprecher, die Einheit  0,50 DM. Ein weiterer Ankreuzungspunkt war eine Antragstellung auf gerichtliche Entscheidung bezgl. der Fortdauer des Gewahrsams durch einen Richter, es wurde mir jedoch mitgeteilt, daß kein Richter anwesend sei und daher auch keine Überprüfung stattfinden würde. Ich legte sofortigen Widerspruch bei der Landespolizei Stuttgart I, Neckarstr. 195, 70190 Stuttgart ein mit der Begründung, daß eine Erkennungsdienstliche Maßnahme stattgefunden hatte und ein Photo von mir gemacht  worden sei, außerdem wäre die Maßnahme unverhältnismaßig. Der Beamte erkundigte sich daraufhin bei seinem Vorgesetzten und teilte mir mit, daß das Photo bei Beendigung der in Gewahrsamnahme in meinem Beisein vernichtete werde.  Gegen 20.45 Uhr wurde ich in die Turnhalle geführt. Dort gab es Landjäger mit Brot zu Essen und undefinierbares süßes gelbes Wasser zu trinken. Gegen 24.00 Uhr bekam ich heftige Krämpfe im Unterleib. Daraufhin ließ ich mir einen Arzt kommen. Ich wurde von einem ortsansässigen Arzt untersucht, dieser gab mir ein Aspirin, nachdem ich mir keine Schmerzmittel oder Schlafmittel geben lassen wollte. Es wurde mein Name vermerkt. Tee oder Decken waren nicht vorhanden. Gegen 5.45 Uhr den 20.03.1998 wurde dann mein Name aufgerufen und mir meine Sachen zurückgegeben. Ich bestätigte den Empfang und das Ende der in Gewahrsamnahme. Das Photo wurde vor meinen Augen zerschnitten. 
 

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