Gedächtnisprotokoll zu der In-Gewahrsamnahme
am 19.3.1998
bei der Sitzblokade des Tor2 am AKW Neckerwestheim.
[Adresse des Betroffenen]
Festgenommen am 19.3.1998 Vor dem Tor 2 des AKW Neckerwestheim.
Festnehmende Beamte: Wehrler, Ernst, Mild aus der Hundertschaft Freiburg
Zugführer: Hr. Braun
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Vorwurf: Sitzblockade, (Widersetzung der Aufforderung zu Räumen)
Bei der Festnahme wurde eine Videoaufnahme gemacht. Dagegen habe ich
Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, daß es sich um eine
Erkennunsdienstliche Maßnahme handelt. Hr. Braun hat mir versichert,
es wäre mit Stuttgart abgeklärt und erlaubt. Einen konkreten
Vorwurf zu einer Straftat konnte er nicht machen. Bei der Aufnahme habe
ich meinen Kopf nach unten gelegt, wurde dann aber von einem Beamten an
den Haaren gezogen, so daß ich gezwungen war, aufzusehen.
Nach der Videoaufnahme wurden meine Peronalien festgestellt, aber nicht
nach meinem Personalausweis verlangt. Auf dem Festnahmeprotokoll habe ich
vermerken lassen, daß ich gegen alle Maßnahmen Widerspruch
einlege. Ich wurde durchsucht, ebenso wie mein Rucksack. Anschließend
wurde ich mit Kabelbindern gefesselt. Nun wollte mich ein weiterer Beamter
mit einer Polaroid-Kamera Photographieren. Zunächst habe ich Ihm dem
Rücken zugekehrt. Ich wies auf die schon vorhandenen Videobilder hin
und, daß es sich noch immer um eine Erkennungsdienstliche Maßnahme
handelt. Wieder versicherte mir der leitende Beamte, Hr. Braun, daß
es erlaubt wäre und Gewlt angewandt werden würde, wenn ich mich
weiter weigern sollte. Ich ließ mich fotographieren.
Das Polaroidbild wurde auf das Festnahmeprotokoll geklebt und ich zu
einem Gefangenentransporter geführt. In diesem saßen vor allem
16 - 18 jährige, mit und ohne Fesseln.
Derr Transport ging dann zu der Gefangenensammelstelle in Thalheim.
Dort angekommen verlangte ich zu telefonieren und die Fesseln abgenommen
zu bekommen. Beides wurde uns verweigert. Die Fesseln konnten wir uns schließlich
gegenseitig abnehmen, was die wachhabenden Beamten tolerierten. Erst nach
mehrmaligen nachfragen wurden wir einzeln zur Toilette gebracht. Das Telefonat
wurde uns noch immer, mit Hinweis auf fehlende Möglichkeiten, verweigert.
Ich konnte den betreuenden Kriminalbeamten aus (Waiblingen?) Hr. Bierchle?
dazu bewegen uns mit einem privaten Handy eines Mitgefangenen in einem
anderen Bus telefonieren zu lassen. (Anruf an die EA und Mitteilung u.a.
meiner Festnahme). Dies war auch erst der Zeitpunkt (ca. 19:00 Uhr)
zu dem den Minderjährigen teilweise erlaubt wurde mit dem privaten
Handy Angehöhrige anzurufen.
Erst gegen 21:00 Uhr wurden wir in die Turnhalle geführt, wo wir
zunächst duechsucht wurden und von einem Kriminalbeamten ‘Belehrt’
wurden. In meinem Fall fand keine richtige Belehrung statt. Als Grund für
meine Ingewahrsamnahme wurde mir Teilnahme an der Sitzblokade genannt.
Ich wurde gefragt, ob ich ein Telefonat wünsche (zu 0,50 DM die Einheit)(Ja),
ob ich eine Richterliche überprüfung wünsche (Ja), und ob
ich Widerspruch einlegen würde (Ja). Über Konsequenzen und Ausmaß
der einzelnen Punkte wurde ich nicht informiert. Meine Unterschrift unter
das Dokument habe ich verweigert.
Nach dem Telefonat wurde ich in die Turnhalle geführt, wo ich
zur Verpflegung zwei scheiben Brot und zwei Landjägerwürste bakam.
Auf meine Frage nach etwas vegetarischen erntete ich nur Lachen.
Jugendliche, die von ihren Eltern abgeholt wurden, wurden Frei gelassen.
Ich wurde um 5:54 Uhr, 20.3.1998 freigelassen. In meiner Gegenwart
wurde kein Bild oder andere Dokumente zerstört. Bekannte erhielten
das Polaroidphoto zurück!
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