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StZ: Lob für Reaktion auf Atompanne



Stuttgarter Zeitung, 23.12.05

Lob für Reaktion auf Atompanne

STUTI7GART. Umweltministerin Tanja Gönner lobt ein "neues 
Sicherheitsbewusstsein" beim Stromkonzern EnBW. Der Anlass: wegen einer 
lockeren Schraube ist der Atommeiler Philippsburg 1 fast vier Wochen 
stillgestanden - trotz Ausfällen in Millionenhöhe.

Von Andreas Müller

Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit - dieser Grundsatz schien bei den 
Kernkraftwerken der EnBW nicht immer zu gelten. Aus den Pannen der 
Vergangenheit, lobte Umweltministerin Gönner (CDU) gestern, habe der 
Stromkonzern jedoch gelernt. Der jüngste Vorfall in Philippsburg zeige, 
dass bei dem Betreiber inzwischen ein "neues Sicherheitsbewusstsein" 
herrsche.

Der Reaktorblock I des Kernkraftwerks war vor einer Woche nach fast 
vierwöchigem Stillstand wieder in Betrieb gegangen. Die ungewöhnlich 
lange Pause hatte einen vergleichsweise geringfügigen Anlass: Im 
Reaktorkern war eine Schraube samt Unterlegescheiben abgefallen. Per 
Schallüberwachung hatte die EnBW zunächst lediglich ein loses Teil 
festgestellt. Daraufhin war die Anlage "sicherheitsgerichtet und 
vorsorglich" abgefahren worden, um dem Problem auf den Grund zu gehen. 
Nach umfangreichen Überprüfungen sah sich der Betreiber in seiner Ansicht 
bestätigt, dass es sich um ein Ereignis der niedrigsten Kategorie ohne 
sicherheitstechnische Bedeutung handele.

Gönner lobte vor Medienvertretern, dass die EnBW "sehr schnell" zum 
Abschalten des Atommeilers bereit gewesen sei. Für den Konzern bedeutet 
dies hohe Einnahmeausfälle: jeder Tag, an dem ein Reaktor nicht läuft, 
kostet schätzungsweise 500 000 Euro. Bei knapp vier Wochen summiert sich 
dies auf mehr als fünf Millionen Euro.

Bemerkenswert ist die konsequente Reaktion auch vor dem Hintergrund eines 
laufendes Rechtsstreits. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) wehrt sich 
die EnBW gerade gegen eine Auflage des Bundesumweltministeriums für das 
Kernkraftwerk Philippsburg. Danach ist der Atommeiler abzufahren, wenn 
sich Zweifel an der Sicherheit nicht schnell ausräumen lassen. Der 
Stromkonzern hält diese Auflage für rechtswidrig und war darin vom VGH 
vorläufig bestätigt worden.