StZ: Lob für Reaktion auf Atompanne
Stuttgarter Zeitung, 23.12.05
Lob für Reaktion auf Atompanne
STUTI7GART. Umweltministerin Tanja Gönner lobt ein "neues
Sicherheitsbewusstsein" beim Stromkonzern EnBW. Der Anlass: wegen einer
lockeren Schraube ist der Atommeiler Philippsburg 1 fast vier Wochen
stillgestanden - trotz Ausfällen in Millionenhöhe.
Von Andreas Müller
Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit - dieser Grundsatz schien bei den
Kernkraftwerken der EnBW nicht immer zu gelten. Aus den Pannen der
Vergangenheit, lobte Umweltministerin Gönner (CDU) gestern, habe der
Stromkonzern jedoch gelernt. Der jüngste Vorfall in Philippsburg zeige,
dass bei dem Betreiber inzwischen ein "neues Sicherheitsbewusstsein"
herrsche.
Der Reaktorblock I des Kernkraftwerks war vor einer Woche nach fast
vierwöchigem Stillstand wieder in Betrieb gegangen. Die ungewöhnlich
lange Pause hatte einen vergleichsweise geringfügigen Anlass: Im
Reaktorkern war eine Schraube samt Unterlegescheiben abgefallen. Per
Schallüberwachung hatte die EnBW zunächst lediglich ein loses Teil
festgestellt. Daraufhin war die Anlage "sicherheitsgerichtet und
vorsorglich" abgefahren worden, um dem Problem auf den Grund zu gehen.
Nach umfangreichen Überprüfungen sah sich der Betreiber in seiner Ansicht
bestätigt, dass es sich um ein Ereignis der niedrigsten Kategorie ohne
sicherheitstechnische Bedeutung handele.
Gönner lobte vor Medienvertretern, dass die EnBW "sehr schnell" zum
Abschalten des Atommeilers bereit gewesen sei. Für den Konzern bedeutet
dies hohe Einnahmeausfälle: jeder Tag, an dem ein Reaktor nicht läuft,
kostet schätzungsweise 500 000 Euro. Bei knapp vier Wochen summiert sich
dies auf mehr als fünf Millionen Euro.
Bemerkenswert ist die konsequente Reaktion auch vor dem Hintergrund eines
laufendes Rechtsstreits. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) wehrt sich
die EnBW gerade gegen eine Auflage des Bundesumweltministeriums für das
Kernkraftwerk Philippsburg. Danach ist der Atommeiler abzufahren, wenn
sich Zweifel an der Sicherheit nicht schnell ausräumen lassen. Der
Stromkonzern hält diese Auflage für rechtswidrig und war darin vom VGH
vorläufig bestätigt worden.