SWR: Auflagen für AKW Philippsburg wohl rechtswidrig
SWR BaWü, 08.12.05
> Auflagen für AKW Philippsburg wohl rechtswidrig
Die nachträglichen Auflagen des Landes Baden-Württemberg zur
Betriebsführung im Atomkraftwerk Philippsburg (Kreis Karlsruhe) sind nach
Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH)
"voraussichtlich rechtswidrig". Das Bundesumweltministerium will an den
Auflagen "inhaltlich" festhalten.
Grauer Himmel über dem Atomkraftwerk Philippsburg (Quelle: SWR)
Atomkraftwerk Philippsburg
Der Betreiber, die Energie Baden-Württemberg (EnBW), muss damit bis zur
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Auflagen nicht erfüllen.
Diese sahen vor, dass das Kernkraftwerk abgeschaltet werden muss, wenn
Grenzwerte überschritten sind oder nicht nachgewiesen werden kann, dass
Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.
Die Auflagen musste das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im
März dieses Jahres auf Anweisung des damaligen Bundesumweltministers
Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) anordnen. Der VGH hat erhebliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Auflagen, da diese nicht hinreichend
bestimmt seien. Eine Erfüllung der Auflagen setze eine Bewertung von
Risiken beziehungsweise die Beurteilung von technischen Vorgängen voraus,
"über die im jeweiligen Einzelfall erhebliche Meinungsverschiedenheiten"
bestehen könnten. Die EnBW müsse aber wissen, welches konkrete Verhalten
von ihr verlangt werde.
"Zum Schutze der Bevölkerung" weiter erforderlich
Das Bundesumweltministerium bedauerte die Entscheidung. Der Inhalt der
Auflagen sei "zum Schutze der Bevölkerung" weiter erforderlich, teilte
die Behörde mit. Die EnBW habe aufgekommene Zweifel, dass Störfälle
beherrscht werden können, unzureichend behandelt. Die neuen Vorschriften
verlangten vom Betreiber ein Verhalten, das den Anforderungen an eine
moderne Sicherheitskultur entspreche. Das Ministerium will eigenen
Angaben zufolge nun prüfen, ob eine veränderte Auflage erlassen werde und
ob eine entsprechende Rechtsvorschrift geschaffen werden müsse. Auch
werde geprüft, ob die noch offenen Verfahren bis zum
Bundesverwaltungsgericht gehen sollten.
Wirtschaftsministerium sieht sich bestätigt
Das Stuttgarter Wirtschaftsministerium sieht sich durch die Entscheidung
des VGH in seiner Auffassung bestätigt, dass eine solche Auflage
rechtswidrig sei. Es habe aber der Weisung des Bundesumweltministeriums
nachkommen müssen. Dieses müsse nun entscheiden, ob es das Verfahren in
der Hauptsache weiter betreiben wolle.