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SWR: Auflagen für AKW Philippsburg wohl rechtswidrig



SWR BaWü, 08.12.05

> Auflagen für AKW Philippsburg wohl rechtswidrig

Die nachträglichen Auflagen des Landes Baden-Württemberg zur 
Betriebsführung im Atomkraftwerk Philippsburg (Kreis Karlsruhe) sind nach 
Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) 
"voraussichtlich rechtswidrig". Das Bundesumweltministerium will an den 
Auflagen "inhaltlich" festhalten.
Grauer Himmel über dem Atomkraftwerk Philippsburg (Quelle: SWR) 	

Atomkraftwerk Philippsburg
	
	

Der Betreiber, die Energie Baden-Württemberg (EnBW), muss damit bis zur 
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache die Auflagen nicht erfüllen. 
Diese sahen vor, dass das Kernkraftwerk abgeschaltet werden muss, wenn 
Grenzwerte überschritten sind oder nicht nachgewiesen werden kann, dass 
Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.

Die Auflagen musste das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im 
März dieses Jahres auf Anweisung des damaligen Bundesumweltministers 
Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) anordnen. Der VGH hat erhebliche 
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Auflagen, da diese nicht hinreichend 
bestimmt seien. Eine Erfüllung der Auflagen setze eine Bewertung von 
Risiken beziehungsweise die Beurteilung von technischen Vorgängen voraus, 
"über die im jeweiligen Einzelfall erhebliche Meinungsverschiedenheiten" 
bestehen könnten. Die EnBW müsse aber wissen, welches konkrete Verhalten 
von ihr verlangt werde.
"Zum Schutze der Bevölkerung" weiter erforderlich

Das Bundesumweltministerium bedauerte die Entscheidung. Der Inhalt der 
Auflagen sei "zum Schutze der Bevölkerung" weiter erforderlich, teilte 
die Behörde mit. Die EnBW habe aufgekommene Zweifel, dass Störfälle 
beherrscht werden können, unzureichend behandelt. Die neuen Vorschriften 
verlangten vom Betreiber ein Verhalten, das den Anforderungen an eine 
moderne Sicherheitskultur entspreche. Das Ministerium will eigenen 
Angaben zufolge nun prüfen, ob eine veränderte Auflage erlassen werde und 
ob eine entsprechende Rechtsvorschrift geschaffen werden müsse. Auch 
werde geprüft, ob die noch offenen Verfahren bis zum 
Bundesverwaltungsgericht gehen sollten.
Wirtschaftsministerium sieht sich bestätigt

Das Stuttgarter Wirtschaftsministerium sieht sich durch die Entscheidung 
des VGH in seiner Auffassung bestätigt, dass eine solche Auflage 
rechtswidrig sei. Es habe aber der Weisung des Bundesumweltministeriums 
nachkommen müssen. Dieses müsse nun entscheiden, ob es das Verfahren in 
der Hauptsache weiter betreiben wolle.