StN: EnBW-Chef entlastet
Stuttgarter Nachrichten, 15.10.05
> EnBW-Chef entlastet
> Ermittler: Keine Verleumdung
Stuttgart - EnBW-Chef Utz Claassen darf aufatmen: Die Stuttgarter
Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen
ihn einleiten.
VON RAINER WEHAUS
Einer entsprechenden Strafanzeige eines früheren Reaktorleiters werde
keine Folge gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am
Freitag auf Anfrage unserer Zeitung. Die Behörde sei zu dem Ergebnis
gekommen, dass Claassen den Anzeigeerstatter nicht "diskreditiert" habe.
Claassen hatte am 7. Juli im SWR die Observierung des ehemaligen Chefs
des Kraftwerkblocks Neckarwestheim II, Eberhard Grauf, gerechtfertigt.
"Wir hatten einen Fall, wo jemand gesagt hat, ich kann ein Kernkraftwerk
mit einem Schraubenzieher lahm legen", sagte Claassen. Daraufhin habe
sein Sicherheitschef entschieden, dass er diese Person überprüfen werde,
ob von ihr Gefahr ausgeht. Grauf, der vergangenes Jahr von Claassen nach
heftigem Streit entlassen worden war, fühlte sich durch diese Aussagen
Claassens verunglimpft. Er habe doch nur auf die Möglichkeit eines
Sabotageaktes hinweisen wollen und werde nun als potenzieller Saboteur
dargestellt, lautete seine Argumentation. Sein Anwalt erstattete gegen
Claassen Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft konnte allerdings bei ihrer
mehrwöchigen Überprüfung des Falls keinen Anfangsverdacht für einen
Beleidigungstatbestand erkennen. Die Behauptung von Grauf, Claassen habe
ihm indirekt unterstellt, mit einem Anschlag gegen ein Kernkraftwerk
gedroht zu haben, "konnten wir dem Interview so nicht entnehmen", sagte
die Sprecherin der Behörde. Vielmehr habe der EnBW-Chef dargelegt, dass
bei einer derart sensiblen Anlage wie einem Kernkraftwerk die Schwelle
zum Einschreiten "sehr weit unten" liege. Selbst wenn man das anders
sehe, so die Sprecherin weiter, wäre Claassens Äußerung "gerechtfertigt"
als legitime Möglichkeit, die Handlungsweise des Energiekonzerns in dem
Fall öffentlich zu verteidigen.
Endgültig ausgestanden ist der Fall damit aber noch nicht: Grauf kann
gegen die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Beschwerde bei
der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Aber zumindest vorerst bleibt dem
EnBW-Chef ein weiteres Verfahren erspart. Die Mannheimer
Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen Claassen und seinen Vorgänger
Gerhard Goll wegen des Verdachts der Bilanzfälschung.
Aktualisiert: 15.10.2005, 06:12 Uhr