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StN: EnBW-Chef entlastet



Stuttgarter Nachrichten, 15.10.05

> EnBW-Chef entlastet
> Ermittler: Keine Verleumdung
 
Stuttgart - EnBW-Chef Utz Claassen darf aufatmen: Die Stuttgarter 
Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen 
ihn einleiten.

VON RAINER WEHAUS

Einer entsprechenden Strafanzeige eines früheren Reaktorleiters werde 
keine Folge gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am 
Freitag auf Anfrage unserer Zeitung. Die Behörde sei zu dem Ergebnis 
gekommen, dass Claassen den Anzeigeerstatter nicht "diskreditiert" habe.

Claassen hatte am 7. Juli im SWR die Observierung des ehemaligen Chefs 
des Kraftwerkblocks Neckarwestheim II, Eberhard Grauf, gerechtfertigt. 
"Wir hatten einen Fall, wo jemand gesagt hat, ich kann ein Kernkraftwerk 
mit einem Schraubenzieher lahm legen", sagte Claassen. Daraufhin habe 
sein Sicherheitschef entschieden, dass er diese Person überprüfen werde, 
ob von ihr Gefahr ausgeht. Grauf, der vergangenes Jahr von Claassen nach 
heftigem Streit entlassen worden war, fühlte sich durch diese Aussagen 
Claassens verunglimpft. Er habe doch nur auf die Möglichkeit eines 
Sabotageaktes hinweisen wollen und werde nun als potenzieller Saboteur 
dargestellt, lautete seine Argumentation. Sein Anwalt erstattete gegen 
Claassen Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft konnte allerdings bei ihrer 
mehrwöchigen Überprüfung des Falls keinen Anfangsverdacht für einen 
Beleidigungstatbestand erkennen. Die Behauptung von Grauf, Claassen habe 
ihm indirekt unterstellt, mit einem Anschlag gegen ein Kernkraftwerk 
gedroht zu haben, "konnten wir dem Interview so nicht entnehmen", sagte 
die Sprecherin der Behörde. Vielmehr habe der EnBW-Chef dargelegt, dass 
bei einer derart sensiblen Anlage wie einem Kernkraftwerk die Schwelle 
zum Einschreiten "sehr weit unten" liege. Selbst wenn man das anders 
sehe, so die Sprecherin weiter, wäre Claassens Äußerung "gerechtfertigt" 
als legitime Möglichkeit, die Handlungsweise des Energiekonzerns in dem 
Fall öffentlich zu verteidigen.

Endgültig ausgestanden ist der Fall damit aber noch nicht: Grauf kann 
gegen die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Beschwerde bei 
der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Aber zumindest vorerst bleibt dem 
EnBW-Chef ein weiteres Verfahren erspart. Die Mannheimer 
Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen Claassen und seinen Vorgänger 
Gerhard Goll wegen des Verdachts der Bilanzfälschung.
 
Aktualisiert: 15.10.2005, 06:12 Uhr