StZ: Atomexperte fühlt sich als möglicher Terrorist verleumdet
Stuttgarter Zeitung, 03.08.05
> Atomexperte fühlt sich als möglicher Terrorist verleumdet
Exreaktorchef Grauf erstattet Strafanzeige gegen EnBW-Chef Claassen -
Stromkonzern: Kein einziges Wort falsch oder angreifbar
Warum ist der frühere Reaktorchef Eberhard Grauf im Auftrag der EnBW
bespitzelt worden? Mit einer Erklärung für den Detektiveinsatz hat der
Konzernchef Utz Claassen neuen Widerspruch entfacht - sogar im
Bundesumweltministerium.
Von Andreas Müller
Es war ein schöner Vormittag für Utz Claassen. Zwei Stunden lang durfte
er in der Radiotalkshow "Leute" auf SWR 1 seine Sicht der Dinge
ausbreiten, nur gelegentlich unterbrochen von Musik. Doch die Livesendung
am 7. Juli könnte für den Chef der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)
ein unschönes Nachspiel haben: Bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn liegt
inzwischen eine Strafanzeige gegen ihn vor wegen Verleumdung und übler
Nachrede.
Erstattet hat sie der Atommanager Eberhard Grauf, der voriges Jahr als
Chef des Kernkraftwerks Neckarwestheim II entlassen worden war. Zuvor
hatte es im Beisein Claassens einen Streit über Sicherheitsfragen
gegeben, bei dem es auch um die Problematik von "Innentätern" ging: Ein
Saboteur aus den eigenen Reihen, warnte Grauf nach Teilnehmerberichten,
könne schon mit einem Schraubenzieher erhebliches Unheil anrichten. Nach
dem Rauswurf war der Reaktorchef im Auftrag der EnBW von Detektiven
observiert worden - ein Vorgang, der bis heute für Kopfschütteln sorgt.
Auch bei "Leute" wurde Claassen wieder auf die umstrittene Bespitzelung
angesprochen. "Wir hatten einen Fall, wo jemand gesagt hat: Ich kann mit
einem Schraubenzieher ein Kernkraftwerk zerlegen", rechtfertigte er sich.
Da habe sein Sicherheitschef entschieden, dass er sich "diese Person
etwas näher anschaut, ob da von Gefahr auszugehen ist". Zu kritisieren
sei allenfalls, dass die Observation nur zweieinhalb Tage gedauert habe,
fuhr der Strommanager fort. "Denn stellen Sie sich mal vor, es wäre zu
einem Anschlag auf ein Kernkraftwerk gekommen, und es wäre bekannt
geworden, dass jemand gesagt hat, mit dem Schraubenzieher kann ich das
zerlegen, und die EnBW hätte nicht reagiert." Sein Fazit: der
Detektiveinsatz sei richtig gewesen, aber "in der Öffentlichkeit nicht
angemessen diskutiert worden".
Als Grauf seinen früheren Vorstandschef im Radio hörte, traute er seinen
Ohren nicht. Er, der auf die Möglichkeit eines Sabotageakts hingewiesen
habe, werde nun selbst als potenzieller Saboteur hingestellt? So
jedenfalls kamen Claassens Worte bei ihm an, und so mussten sie nach
Ansicht seines Anwalts Uwe Bümmerstede auch von unbefangenen Zuhörern
verstanden werden. Damit würden die Tatsachen gewaltig verdreht: Es könne
natürlich "keine Rede davon" sein, dass der Exreaktorchef selbst mit
einem Anschlag gedroht habe. Weil dieser Eindruck rufschädigend und
ehrverletzend sei, erstattete Bümmerstede für seinen Mandanten
Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn bestätigt den Eingang, die
Sache werde nun geprüft.
Für die EnBW gibt es indes nichts zu prüfen. "Kein einziges von Herrn
Claassen in der betreffenden Livesendung zu dem Thema geäußertes Wort ist
falsch oder angreifbar", erklärt der Konzernsprecher. Wer anderes
behaupte, habe die Äußerungen "entweder nicht gehört oder nicht
verstanden". Zu keiner Zeit habe der Vorstandschef Eberhard Grauf, den er
namentlich übrigens gar nicht erwähnt habe, "persönlich eine solche
terroristische Absicht" oder zumindest eine entsprechende Drohung
unterstellt.
Genau so hat man Claassens Interview freilich auch im
Bundesumweltministerium verstanden. Als Reaktion auf die Sendung stellten
die obersten Atomaufseher Grauf unaufgefordert eine Vertrauenserklärung
aus, die auch an sämtliche Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission
(RSK) ging. Bis heute nämlich gehört der international renommierte
Kernkraftexperte dem wichtigen RSK-Ausschuss "Reaktorbetrieb" an. Man
habe "keinerlei Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit", bestätigte ihm die
Abteilung Reaktorsicherheit, und erst recht "keinen Anhaltspunkt dafür,
dass Sie ein Risiko für die Sicherung des Kernkraftwerks sein könnten".
Im Gegenteil: Sicherheitsfragen, habe die baden-württembergische
Atomaufsicht bekanntlich festgestellt, hätten bei Graufs Ablösung "keine
Rolle gespielt".
Namentlich wird die EnBW in dem Schreiben zwar nur einmal genannt. Aber
es ist klar ersichtlich, dass die Kritik auf sie gemünzt ist - auch im
letzten Absatz. "Ich sehe die Unabhängigkeit der Beratungen in den
Gremien der RSK gefährdet", schreibt der Beauftragte des
Bundesumweltministers da, "wenn Unternehmen, die durch die
Beratungsergebnisse betroffen sind, in der Öffentlichkeit mit Hilfe
unzutreffender Behauptungen die Reputation meiner Berater in Frage
stellen." Er verbleibt mit der Bitte an Grauf, sich auch weiterhin "nicht
unzulässig beeinflussen zu lassen".
Den Brief hat der Anwalt des Atomexperten inzwischen der
Staatsanwaltschaft übergeben - verbunden mit dem Hinweis, dass es sich
auch um ein Delikt nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs handeln könne.
Die "üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen
Lebens", so der Titel, wiegt nämlich schwerer als bei weniger exponierten
Betroffenen. Und als Berater der Bundesregierung sei Grauf womöglich eine
solche Person des politischen Lebens.