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StZ: Atomexperte fühlt sich als möglicher Terrorist verleumdet



Stuttgarter Zeitung, 03.08.05

> Atomexperte fühlt sich als möglicher Terrorist verleumdet
 
Exreaktorchef Grauf erstattet Strafanzeige gegen EnBW-Chef Claassen - 
Stromkonzern: Kein einziges Wort falsch oder angreifbar
 
Warum ist der frühere Reaktorchef Eberhard Grauf im Auftrag der EnBW 
bespitzelt worden? Mit einer Erklärung für den Detektiveinsatz hat der 
Konzernchef Utz Claassen neuen Widerspruch entfacht - sogar im 
Bundesumweltministerium.

Von Andreas Müller

Es war ein schöner Vormittag für Utz Claassen. Zwei Stunden lang durfte 
er in der Radiotalkshow "Leute" auf SWR 1 seine Sicht der Dinge 
ausbreiten, nur gelegentlich unterbrochen von Musik. Doch die Livesendung 
am 7. Juli könnte für den Chef der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) 
ein unschönes Nachspiel haben: Bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn liegt 
inzwischen eine Strafanzeige gegen ihn vor wegen Verleumdung und übler 
Nachrede.

Erstattet hat sie der Atommanager Eberhard Grauf, der voriges Jahr als 
Chef des Kernkraftwerks Neckarwestheim II entlassen worden war. Zuvor 
hatte es im Beisein Claassens einen Streit über Sicherheitsfragen 
gegeben, bei dem es auch um die Problematik von "Innentätern" ging: Ein 
Saboteur aus den eigenen Reihen, warnte Grauf nach Teilnehmerberichten, 
könne schon mit einem Schraubenzieher erhebliches Unheil anrichten. Nach 
dem Rauswurf war der Reaktorchef im Auftrag der EnBW von Detektiven 
observiert worden - ein Vorgang, der bis heute für Kopfschütteln sorgt.

Auch bei "Leute" wurde Claassen wieder auf die umstrittene Bespitzelung 
angesprochen. "Wir hatten einen Fall, wo jemand gesagt hat: Ich kann mit 
einem Schraubenzieher ein Kernkraftwerk zerlegen", rechtfertigte er sich. 
Da habe sein Sicherheitschef entschieden, dass er sich "diese Person 
etwas näher anschaut, ob da von Gefahr auszugehen ist". Zu kritisieren 
sei allenfalls, dass die Observation nur zweieinhalb Tage gedauert habe, 
fuhr der Strommanager fort. "Denn stellen Sie sich mal vor, es wäre zu 
einem Anschlag auf ein Kernkraftwerk gekommen, und es wäre bekannt 
geworden, dass jemand gesagt hat, mit dem Schraubenzieher kann ich das 
zerlegen, und die EnBW hätte nicht reagiert." Sein Fazit: der 
Detektiveinsatz sei richtig gewesen, aber "in der Öffentlichkeit nicht 
angemessen diskutiert worden".

Als Grauf seinen früheren Vorstandschef im Radio hörte, traute er seinen 
Ohren nicht. Er, der auf die Möglichkeit eines Sabotageakts hingewiesen 
habe, werde nun selbst als potenzieller Saboteur hingestellt? So 
jedenfalls kamen Claassens Worte bei ihm an, und so mussten sie nach 
Ansicht seines Anwalts Uwe Bümmerstede auch von unbefangenen Zuhörern 
verstanden werden. Damit würden die Tatsachen gewaltig verdreht: Es könne 
natürlich "keine Rede davon" sein, dass der Exreaktorchef selbst mit 
einem Anschlag gedroht habe. Weil dieser Eindruck rufschädigend und 
ehrverletzend sei, erstattete Bümmerstede für seinen Mandanten 
Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn bestätigt den Eingang, die 
Sache werde nun geprüft.

Für die EnBW gibt es indes nichts zu prüfen. "Kein einziges von Herrn 
Claassen in der betreffenden Livesendung zu dem Thema geäußertes Wort ist 
falsch oder angreifbar", erklärt der Konzernsprecher. Wer anderes 
behaupte, habe die Äußerungen "entweder nicht gehört oder nicht 
verstanden". Zu keiner Zeit habe der Vorstandschef Eberhard Grauf, den er 
namentlich übrigens gar nicht erwähnt habe, "persönlich eine solche 
terroristische Absicht" oder zumindest eine entsprechende Drohung 
unterstellt.

Genau so hat man Claassens Interview freilich auch im 
Bundesumweltministerium verstanden. Als Reaktion auf die Sendung stellten 
die obersten Atomaufseher Grauf unaufgefordert eine Vertrauenserklärung 
aus, die auch an sämtliche Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission 
(RSK) ging. Bis heute nämlich gehört der international renommierte 
Kernkraftexperte dem wichtigen RSK-Ausschuss "Reaktorbetrieb" an. Man 
habe "keinerlei Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit", bestätigte ihm die 
Abteilung Reaktorsicherheit, und erst recht "keinen Anhaltspunkt dafür, 
dass Sie ein Risiko für die Sicherung des Kernkraftwerks sein könnten". 
Im Gegenteil: Sicherheitsfragen, habe die baden-württembergische 
Atomaufsicht bekanntlich festgestellt, hätten bei Graufs Ablösung "keine 
Rolle gespielt".

Namentlich wird die EnBW in dem Schreiben zwar nur einmal genannt. Aber 
es ist klar ersichtlich, dass die Kritik auf sie gemünzt ist - auch im 
letzten Absatz. "Ich sehe die Unabhängigkeit der Beratungen in den 
Gremien der RSK gefährdet", schreibt der Beauftragte des 
Bundesumweltministers da, "wenn Unternehmen, die durch die 
Beratungsergebnisse betroffen sind, in der Öffentlichkeit mit Hilfe 
unzutreffender Behauptungen die Reputation meiner Berater in Frage 
stellen." Er verbleibt mit der Bitte an Grauf, sich auch weiterhin "nicht 
unzulässig beeinflussen zu lassen".

Den Brief hat der Anwalt des Atomexperten inzwischen der 
Staatsanwaltschaft übergeben - verbunden mit dem Hinweis, dass es sich 
auch um ein Delikt nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs handeln könne. 
Die "üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen 
Lebens", so der Titel, wiegt nämlich schwerer als bei weniger exponierten 
Betroffenen. Und als Berater der Bundesregierung sei Grauf womöglich eine 
solche Person des politischen Lebens.