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StZ: Gemmrigheim will weiter gegen Zwischenlager kämpfen



Stuttgarter zeitung, 17.12.01

> Gemmrigheim will weiter gegen Zwischenlager kämpfen

> Gemeinde möchte alle Rechtsmittel ausschöpfen - Letzte Hoffnung 
> ruht auf Revisionsverfahren vor Bundesverwaltungsgericht

GEMMRIGHEIM. Die Gemeinde Gemmrigheim (Kreis Ludwigsburg) gibt ihre 
Pläne, mit denen sie ein atomares Zwischenlager verhindern möchte, 
nicht auf. Die Kommune will ihr Recht nun in Berlin einfordern.

Von Verena Mayer

Kurz und schmerzlos ist die Abstimmung über das weitere Vorgehen in 
Sachen Zwischenlager über die Bühne gegangen. Kein Streit, keine 
Diskussion hat die zwölf Gemeinderäte gespalten. Mit acht Stimmen und 
vier Enthaltungen hat das Gremium beschlossen, den Schritt vor das 
Bundesverwaltungsgericht zu wagen.

Die Richter dieser letzten Instanz, das hoffen die Gemmrigheimer, 
sollen das im November gefällte Urteil des Mannheimer 
Verwaltungsgerichtshofes (VGH) aufheben. Und sie sollen den 
Bebauungsplan, der die Nutzung des Gewanns Bild für die Zeit nach der 
Atomstromproduktion regelt, samt Veränderungssperre für rechtens 
erklären.

Dieser vor knapp zwei Jahren aufgestellte Plan für das zwölf Hektar 
große Gelände galt seinerzeit als baurechtlicher Schachzug. Sah er 
doch vor, dass just auf dem Gelände, wo das Gemeinschaftskernkraftwerk 
Neckar (GKN) zwei unterirdische Röhren für abgebrannte Uranelemente 
bauen möchte, ein Technologiepark entstehen soll. Mit der zusätzlich 
verhängten Veränderungssperre wollte die Gemeinde verhindern, dass das 
GKN auf dem Areal sein avisiertes Zwischenlager bauen kann.

Nach langem Hin und Her hatte das GKN im März dieses Jahres 
schließlich keine andere Wahl, als vor dem VGH gegen die Pläne der 
3700-Einwohner-Gemeinde vorzugehen. Die fünf Richter des dritten 
Senats haben den Bild-Plan samt Veränderungssperre auch prompt 
zerpflückt und für nichtig erklärt. Abgesehen davon, dass der 
Bebauungsplan "pauschal, vage, widersprüchlich und ungereimt" sei, 
könne er frühestens in 30 Jahren, wenn nämlich das GKN abgebaut ist, 
umgesetzt werden. Dieser Zeitraum überschreite jedoch den 
Planungshorizont der Gemeinde. Und zudem weise der Regionalplan die 
Fläche als Kraftwerksgelände aus. Zu guter Letzt haben die Richter den 
Gemmrigheimern erklärt, dass diese Verstöße "nicht in einem 
ergänzenden Verfahren behoben werden können" und dass die Revision 
nicht möglich sei.

Das wollen die acht Gemeinderäte, bestärkt durch ihre Freiburger 
Anwälte, aber nicht glauben. "Wir wollen den eingeschlagenen Weg 
weitergehen", sagte der SPD-Rat Jörg Frauhammer in der Sitzung. Wenn 
man jetzt nichts unternehme, werde das Zwischenlager gebaut. Es sei 
nicht einzusehen, warum die Gemeinde in diesem Fall nicht 30 Jahre im 
Voraus planen dürfe, und man müsse den Bebauungsplan mit Hilfe der 
Nachbarkommune Neckarwestheim vollenden. Tatsächlich haben die 
Gemeinderäte, kurioserweise einstimmig, beschlossen, dass man den Plan 
nun überarbeitet.

Ginge es nach der Bürgermeisterin Monika Tummescheit, wäre nach dem 
VGH-Urteil Schluss gewesen mit dem baurechtlichen Gerichtsstreit. Auch 
ihr ist das geplante Zwischenlager ein Dorn im Auge, und auch sie hält 
es für "richtig, jede Chance zu nutzen, solange diese einigermaßen 
realistisch erscheint". Das Verfahren in Berlin jedoch erscheine ihr 
aussichtslos. Weil die Verwaltungschefin aber, wie sie sagt, nicht 
gegen den Willen des Gemeinderates agieren möchte, hat sie sich bei 
der Abstimmung ihrer Stimme enthalten.

Die Anwälte der kleinen Gemeinde werden nun eine Beschwerde gegen die 
vom VGH verhängte Nichtzulassung zur Revision einlegen. Dann muss 
geprüft werden, ob diese Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Falls 
ja, gibt es ein Revisionsverfahren, falls nein, ist für die 
hartnäckigen Gemmrigheimer auch diese Chance verstrichen.