StZ: Gemmrigheim will weiter gegen Zwischenlager kämpfen
Stuttgarter zeitung, 17.12.01
> Gemmrigheim will weiter gegen Zwischenlager kämpfen
> Gemeinde möchte alle Rechtsmittel ausschöpfen - Letzte Hoffnung
> ruht auf Revisionsverfahren vor Bundesverwaltungsgericht
GEMMRIGHEIM. Die Gemeinde Gemmrigheim (Kreis Ludwigsburg) gibt ihre
Pläne, mit denen sie ein atomares Zwischenlager verhindern möchte,
nicht auf. Die Kommune will ihr Recht nun in Berlin einfordern.
Von Verena Mayer
Kurz und schmerzlos ist die Abstimmung über das weitere Vorgehen in
Sachen Zwischenlager über die Bühne gegangen. Kein Streit, keine
Diskussion hat die zwölf Gemeinderäte gespalten. Mit acht Stimmen und
vier Enthaltungen hat das Gremium beschlossen, den Schritt vor das
Bundesverwaltungsgericht zu wagen.
Die Richter dieser letzten Instanz, das hoffen die Gemmrigheimer,
sollen das im November gefällte Urteil des Mannheimer
Verwaltungsgerichtshofes (VGH) aufheben. Und sie sollen den
Bebauungsplan, der die Nutzung des Gewanns Bild für die Zeit nach der
Atomstromproduktion regelt, samt Veränderungssperre für rechtens
erklären.
Dieser vor knapp zwei Jahren aufgestellte Plan für das zwölf Hektar
große Gelände galt seinerzeit als baurechtlicher Schachzug. Sah er
doch vor, dass just auf dem Gelände, wo das Gemeinschaftskernkraftwerk
Neckar (GKN) zwei unterirdische Röhren für abgebrannte Uranelemente
bauen möchte, ein Technologiepark entstehen soll. Mit der zusätzlich
verhängten Veränderungssperre wollte die Gemeinde verhindern, dass das
GKN auf dem Areal sein avisiertes Zwischenlager bauen kann.
Nach langem Hin und Her hatte das GKN im März dieses Jahres
schließlich keine andere Wahl, als vor dem VGH gegen die Pläne der
3700-Einwohner-Gemeinde vorzugehen. Die fünf Richter des dritten
Senats haben den Bild-Plan samt Veränderungssperre auch prompt
zerpflückt und für nichtig erklärt. Abgesehen davon, dass der
Bebauungsplan "pauschal, vage, widersprüchlich und ungereimt" sei,
könne er frühestens in 30 Jahren, wenn nämlich das GKN abgebaut ist,
umgesetzt werden. Dieser Zeitraum überschreite jedoch den
Planungshorizont der Gemeinde. Und zudem weise der Regionalplan die
Fläche als Kraftwerksgelände aus. Zu guter Letzt haben die Richter den
Gemmrigheimern erklärt, dass diese Verstöße "nicht in einem
ergänzenden Verfahren behoben werden können" und dass die Revision
nicht möglich sei.
Das wollen die acht Gemeinderäte, bestärkt durch ihre Freiburger
Anwälte, aber nicht glauben. "Wir wollen den eingeschlagenen Weg
weitergehen", sagte der SPD-Rat Jörg Frauhammer in der Sitzung. Wenn
man jetzt nichts unternehme, werde das Zwischenlager gebaut. Es sei
nicht einzusehen, warum die Gemeinde in diesem Fall nicht 30 Jahre im
Voraus planen dürfe, und man müsse den Bebauungsplan mit Hilfe der
Nachbarkommune Neckarwestheim vollenden. Tatsächlich haben die
Gemeinderäte, kurioserweise einstimmig, beschlossen, dass man den Plan
nun überarbeitet.
Ginge es nach der Bürgermeisterin Monika Tummescheit, wäre nach dem
VGH-Urteil Schluss gewesen mit dem baurechtlichen Gerichtsstreit. Auch
ihr ist das geplante Zwischenlager ein Dorn im Auge, und auch sie hält
es für "richtig, jede Chance zu nutzen, solange diese einigermaßen
realistisch erscheint". Das Verfahren in Berlin jedoch erscheine ihr
aussichtslos. Weil die Verwaltungschefin aber, wie sie sagt, nicht
gegen den Willen des Gemeinderates agieren möchte, hat sie sich bei
der Abstimmung ihrer Stimme enthalten.
Die Anwälte der kleinen Gemeinde werden nun eine Beschwerde gegen die
vom VGH verhängte Nichtzulassung zur Revision einlegen. Dann muss
geprüft werden, ob diese Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Falls
ja, gibt es ein Revisionsverfahren, falls nein, ist für die
hartnäckigen Gemmrigheimer auch diese Chance verstrichen.