[älterer Artikel][Neuerer Artikel][Übersicht][

StZ: Kläger fürchtet wegen des Zwischenlagers um sein Leben



Stuttgarter Zeitung, 13.12.01

> Ein Wissender muss lernen
> Kläger fürchtet wegen des Zwischenlagers um sein Leben
 
GEMMRIGHEIM. Frank Jüptner ist überzeugt, dass das geplante 
Zwischenlager beim Kernkraftwerk Neckarwestheim letztlich ein Endlager 
wird. Wegen dieses "Etikettenschwindels" bittet er das 
Bundesverfassungsgericht um Hilfe. Ob die kommt, ist aber fraglich.

Von Verena Mayer

Frank Jüptner (34) lebt in Gemmrigheim (Kreis Ludwigsburg), arbeitet 
als Malermeister, IT-Präsentationstechniker und ab und zu sogar als 
Hubschrauberpilot. Jüptner weiß viel. Und vieles weiß er besser als 
andere. So ist für ihn "offensichtlich", dass er von den Betreibern 
des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN) "beschissen" wird.

Diese Betreiber wollen auf ihrem Gelände, das teilweise auf 
Gemmrigheimer Gemarkung liegt, ein atomares Zwischenlager bauen. Von 
2005 an sollen dort 150 Castorbehälter mit ausgepowerten 
Brennelementen gelagert werden. 40 Jahre sollen sie laut dem 
Atomkonsens in etwa 30 Meter Tiefe stehen, ehe sie in ein Endlager 
transportiert werden.

In ein Endlager, das es nach Jüptners Überzeugung niemals geben wird. 
Es sei ja, argumentiert er, gar nicht klar, wo und wann ein solches 
gebaut wird. Die Castorbehälter, schlussfolgert der Gemmrigheimer, 
könnten niemals vom GKN-Gelände geschafft werden, und er ist 
überzeugt, dass das Zwischenlager in seiner direkten Nachbarschaft, 
ehe man sich versieht, zum Endlager deklariert wird.

Diesen "Etikettenschwindel" will der Mann, der bis vor drei Jahren im 
Gemmrigheimer Gemeinderat saß, nicht hinnehmen. Also hat er einen 
fünfseitigen Eilantrag verfasst und diesen Ende November an das 
Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geschickt. Dort, weiß Jüptner, 
könne jeder "seinen Pups loslassen", und er wundert sich, dass vor ihm 
noch keiner "auf diesen Trichter gekommen ist" und sich in Karlsruhe 
gegen die GKN-Pläne zur Wehr gesetzt hat.

In diesem Antrag erklärt Jüptner dem hohen Gericht, dass er wegen des 
geplanten Zwischenlagers sein Leben und seine körperliche 
Unversehrtheit in Gefahr sehe - ein Verstoß gegen den Artikel zwei, 
Absatz zwei des Grundgesetzes. Es könne nicht angehen, belehrt der 
Mann die Verfassungshüter, dass das GKN ein Endlager als Zwischenlager 
verkaufe und dabei noch nicht einmal entsprechende 
Sicherheitsvorschriften einhalte. Wenn man sich schon mit dem Atommüll 
auf Dauer abfinden müsse, meint Jüptner, dann sollen die 
Castorbehälter wenigstens in mehreren hundert Meter Tiefe gebunkert 
werden, wo sie dazu durch entsprechendes Gestein hermetisch 
abgeschirmt seien. Seine Bitte an die Richter: Sie möchten das 
Genehmigungsverfahren stoppen und den Antrag für den Bau des Lagers 
abweisen.

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, kann 
über Jüptners Geschütze nur müde lächeln. Die Argumente des 
Gemmrigheimers nennt er "nicht stichhaltig". Gerade weil bei einem 
Endlager komplett andere - wenngleich noch nicht ausgetüftelte - 
Sicherheitsvorschriften gälten, könne ein Zwischenlager nie und nimmer 
in ein Endlager umfunktioniert werden. Frank Jüptner habe wohl Recht, 
wenn er moniert, dass es ein solches noch nicht gebe. Fakt sei aber, 
dass ein Endlager frühestens in 20 Jahren benötigt werde und bis dahin 
werde sich ein geeigneter Standort gefunden haben.

Trotzdem: Frank Jüptner ist nicht willens, sich ein X für ein U 
vormachen zu lassen. Er sei es, wie er sagt, gewohnt anzuecken. So sei 
das eben, wenn man sagt, was man denkt, oder, wie in diesem Fall, wenn 
man sagt, was man weiß. Was Frank Jüptner allerdings nicht weiß ist, 
ob er mit seinem Antrag Aussicht auf Erfolg hat. "Die Damen und Herren 
Richter", meint er "sind ja auch nicht super-unabhängig." Und außerdem 
ist er sich nicht sicher, ob er die juristisch korrekte Form 
eingehalten hat. Das weiß dafür Carola von Paczensky. Die Sprecherin 
des Bundesverfassungsgerichtes erklärt ebenfalls müde lächelnd, dass 
eben nicht jeder vor dem Bundesverfassungsgericht seinen Pups 
loslassen könne. Eine Verfassungsbeschwerde sei allenfalls dann 
möglich, wenn ein Kläger zuvor in anderen Instanzen gescheitert ist.

Gescheitert ist Frank Jüptner aber noch nicht - bis jetzt. Aber dem 
Vernehmen nach wird der Kämpfer bald ein Schreiben aus Karlsruhe 
erhalten. In diesem wird wohl stehen, dass der Antrag des Wissenden 
abgelehnt wird, und es wird ihn über den korrekten Rechtsweg belehren.