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HN-St.: Brauchen Leiter die Atomlizenz?



Heilbronner Stimme, 29.11.01

> Brauchen Leiter die Atomlizenz? 
> Kernkraftwerke in der Region  

Die atomrechtliche Verantwortung unterliegt dem Leiter der Anlage. Es 
muss jedoch nicht der Technische Geschäftsführer eines Kernkraftwerks 
sein. Dies ist ein Kernpunkt der Richtlinien im 
Bundesumweltministerium. 

Auf diesen Passus beruft sich Petra Wöllmer, Pressesprecherin der 
Energie Baden-Württemberg (EnBW), bei der Diskussion um den 
Philippsburger Kernkraftwerksleiter Hans-Josef Zimmer: "Er braucht 
keine Lizenz." Er übe eine Managertätigkeit aus. 

Auch im Atomkraftwerk Neckarwestheim hat der Technische 
Geschäftsführer Dr. Werner Zaiss keine Anlagenlizenz. Sie sei auch 
nicht notwendig. Für den sicheren Betrieb seien die beiden 
Betriebsleiter Helmut Scherla (GKN I) und Eberhard Grauf (GKN II) 
atomrechtlich verantwortlich, verlautete aus dem GKN. "Dies ist auch 
der Bestandteil der Genehmigungsurkunde. " 

Bei der Diskussion ist KWO in Obrigheim völlig aus dem Schneider. Der 
Technische Manager Michael Wenk war von 1994 bis 1997 Leiter der 
Anlage. 

Jetzt steht sein Stellvertreter Hermann Prigl für den atomaren Betrieb 
in der Verantwortung. 

28.11.2001