HN-St.: Brauchen Leiter die Atomlizenz?
Heilbronner Stimme, 29.11.01
> Brauchen Leiter die Atomlizenz?
> Kernkraftwerke in der Region
Die atomrechtliche Verantwortung unterliegt dem Leiter der Anlage. Es
muss jedoch nicht der Technische Geschäftsführer eines Kernkraftwerks
sein. Dies ist ein Kernpunkt der Richtlinien im
Bundesumweltministerium.
Auf diesen Passus beruft sich Petra Wöllmer, Pressesprecherin der
Energie Baden-Württemberg (EnBW), bei der Diskussion um den
Philippsburger Kernkraftwerksleiter Hans-Josef Zimmer: "Er braucht
keine Lizenz." Er übe eine Managertätigkeit aus.
Auch im Atomkraftwerk Neckarwestheim hat der Technische
Geschäftsführer Dr. Werner Zaiss keine Anlagenlizenz. Sie sei auch
nicht notwendig. Für den sicheren Betrieb seien die beiden
Betriebsleiter Helmut Scherla (GKN I) und Eberhard Grauf (GKN II)
atomrechtlich verantwortlich, verlautete aus dem GKN. "Dies ist auch
der Bestandteil der Genehmigungsurkunde. "
Bei der Diskussion ist KWO in Obrigheim völlig aus dem Schneider. Der
Technische Manager Michael Wenk war von 1994 bis 1997 Leiter der
Anlage.
Jetzt steht sein Stellvertreter Hermann Prigl für den atomaren Betrieb
in der Verantwortung.
28.11.2001