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StN: Etappensieg für Atom-Zwischenlager beim GKN



Stuttgarter Nachrichten, 17.11.01

> Etappensieg für Atom-Zwischenlager beim GKN
> Gemeinde Gemmrigheim scheitert mit Normenkontrollverfahren vor dem 
Verwaltungsgerichtshof

Mannheim - Im Rechtsstreit um ein atomares Zwischenlager hat die 
Gemeinde Gemmrigheim eine juristische Schlappe erlitten. Der baden-
württembergische Verwaltungsgerichtshof entschied am Freitag zu 
Gunsten der Betreiberin des Kernkraftwerkes Neckarwestheim (GKN).

VON ULRICH WILLENBERG

Auf dem Reaktorgelände, das zum Teil zur Gemarkung Gemmrigheim gehört, 
soll ein unterirdisches Felslager für 151 Castoren entstehen. Um dies 
zu verhindern, hatte der Gemeinderat im Januar 2000 beschlossen, einen 
Bebauungsplan aufzustellen. Zudem wurde eine so genannte 
Veränderungssperre festgesetzt, um die weitere Planung zu sichern. 
Damit hätten vorläufig keine baulichen Veränderungen vorgenommen 
werden dürfen. Die Gemeinde beabsichtigt, nach dem Abbau des Reaktors 
dort ein Technologiezentrum zu errichten. Ein Zwischenlager könnte 
diese Pläne jedoch zunichte machen, befürchten die Bürger.

Der 3. Senat des VGH hat in einem Normenkontrollverfahren die 
Veränderungssperre am Freitag für nichtig erklärt. Diese sei als 
"Sicherungsinstrument ungeeignet". Der Gemeinderat habe nicht deutlich 
gemacht, was mit dem Gebiet künftig geschehen soll. Außerdem könne das 
Gelände frühestens in 30 Jahren genutzt werden.

Der Grund: Der letzte Block des Kraftwerks wird erst 2021 
abgeschaltet, mindestens zehn Jahre wird es also dauern bis der 
Reaktor beseitigt wird. Die Betreiber des GKN gehen sogar von bis zu 
dreißig Jahren aus. Somit sei das Vorhaben der Gemeinde "auf 
unabsehbare Zeit nicht realisierbar", argumentierten die Mannheimer 
Richter. "Eine derartige in die Zukunft gerichtete Bauleitplanung 
entspricht nicht dem planungsrechtlichen Gebot der Erforderlichkeit", 
so der dritte Senat. Außerdem widerspreche der Bebauungsplan dem 
Regionalplan des Verbands Region Stuttgart (VRS).

Mit der Entscheidung des VGH sei der Bebauungsplan "nicht zwingend 
gestoppt", erläuterte Rechtsanwalt Till Bannasch, der Gemmrigheim 
vertritt. Es sei lediglich die Veränderungssperre aufgehoben werden. 
Die Gemeinde könne weiter planen, was in ferner Zukunft geschehen 
soll. Bürgermeisterin Monika Tummescheit will zunächst die 
schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Dann werde der Gemeinderat über 
das weitere Vorgehen beraten. Auch darüber, ob man Rechtsmittel 
einlegen wird. Zwar hat der VGH die Revision nicht zugelassen, dagegen 
ist jedoch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Mit der gestrigen Entscheidung haben die Betreiber des GKN zwar eine 
erste Hürde genommen. Das juristische Tauziehen um das geplante Lager 
für abgebrannte Brennstäbe geht jedoch weiter. Anhängig ist noch eine 
Klage des Unternehmens, das eine Baugenehmigung für das Zwischenlager 
erzwingen will. Die Gemeinde Gemmrigheim hatte dies ebenso verweigert, 
wie das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart.

Bereits jetzt werden auf dem Gelände des GKN mehrere Castoren in 
oberirdischen "Garagen" gelagert. Gegen die dafür bereits erteilte 
Genehmigung liegen dem VGH gleich mehrere atomrechtliche Klagen vor.