StN: Etappensieg für Atom-Zwischenlager beim GKN
Stuttgarter Nachrichten, 17.11.01
> Etappensieg für Atom-Zwischenlager beim GKN
> Gemeinde Gemmrigheim scheitert mit Normenkontrollverfahren vor dem
Verwaltungsgerichtshof
Mannheim - Im Rechtsstreit um ein atomares Zwischenlager hat die
Gemeinde Gemmrigheim eine juristische Schlappe erlitten. Der baden-
württembergische Verwaltungsgerichtshof entschied am Freitag zu
Gunsten der Betreiberin des Kernkraftwerkes Neckarwestheim (GKN).
VON ULRICH WILLENBERG
Auf dem Reaktorgelände, das zum Teil zur Gemarkung Gemmrigheim gehört,
soll ein unterirdisches Felslager für 151 Castoren entstehen. Um dies
zu verhindern, hatte der Gemeinderat im Januar 2000 beschlossen, einen
Bebauungsplan aufzustellen. Zudem wurde eine so genannte
Veränderungssperre festgesetzt, um die weitere Planung zu sichern.
Damit hätten vorläufig keine baulichen Veränderungen vorgenommen
werden dürfen. Die Gemeinde beabsichtigt, nach dem Abbau des Reaktors
dort ein Technologiezentrum zu errichten. Ein Zwischenlager könnte
diese Pläne jedoch zunichte machen, befürchten die Bürger.
Der 3. Senat des VGH hat in einem Normenkontrollverfahren die
Veränderungssperre am Freitag für nichtig erklärt. Diese sei als
"Sicherungsinstrument ungeeignet". Der Gemeinderat habe nicht deutlich
gemacht, was mit dem Gebiet künftig geschehen soll. Außerdem könne das
Gelände frühestens in 30 Jahren genutzt werden.
Der Grund: Der letzte Block des Kraftwerks wird erst 2021
abgeschaltet, mindestens zehn Jahre wird es also dauern bis der
Reaktor beseitigt wird. Die Betreiber des GKN gehen sogar von bis zu
dreißig Jahren aus. Somit sei das Vorhaben der Gemeinde "auf
unabsehbare Zeit nicht realisierbar", argumentierten die Mannheimer
Richter. "Eine derartige in die Zukunft gerichtete Bauleitplanung
entspricht nicht dem planungsrechtlichen Gebot der Erforderlichkeit",
so der dritte Senat. Außerdem widerspreche der Bebauungsplan dem
Regionalplan des Verbands Region Stuttgart (VRS).
Mit der Entscheidung des VGH sei der Bebauungsplan "nicht zwingend
gestoppt", erläuterte Rechtsanwalt Till Bannasch, der Gemmrigheim
vertritt. Es sei lediglich die Veränderungssperre aufgehoben werden.
Die Gemeinde könne weiter planen, was in ferner Zukunft geschehen
soll. Bürgermeisterin Monika Tummescheit will zunächst die
schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Dann werde der Gemeinderat über
das weitere Vorgehen beraten. Auch darüber, ob man Rechtsmittel
einlegen wird. Zwar hat der VGH die Revision nicht zugelassen, dagegen
ist jedoch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Mit der gestrigen Entscheidung haben die Betreiber des GKN zwar eine
erste Hürde genommen. Das juristische Tauziehen um das geplante Lager
für abgebrannte Brennstäbe geht jedoch weiter. Anhängig ist noch eine
Klage des Unternehmens, das eine Baugenehmigung für das Zwischenlager
erzwingen will. Die Gemeinde Gemmrigheim hatte dies ebenso verweigert,
wie das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart.
Bereits jetzt werden auf dem Gelände des GKN mehrere Castoren in
oberirdischen "Garagen" gelagert. Gegen die dafür bereits erteilte
Genehmigung liegen dem VGH gleich mehrere atomrechtliche Klagen vor.