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StZ: Gericht macht Weg für Zwischenlager frei



Stuttgarter Zeitung,, 17.11.01

> Gericht macht Weg für Zwischenlager frei

MANNHEIM (joe). Das Atomkraftwerk Neckarwestheim hat den Prozess gegen 
die Gemeinde Gemmrigheim um das geplante Atommüll-Zwischenlager 
erwartungsgemäß gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-
Württemberg in Mannheim erklärte am Freitag den von der 3700-Einwohner-
Gemeinde verhängten Stopp jeglicher Bauarbeiten auf dem Gelände für 
nichtig. Die Gemeinde hatte mit dieser so genannten 
"Veränderungssperre" das unterirdische Zwischenlager verhindern 
wollen. Die Mannheimer Richter ließen keine Revision zu.

In dem Lager sollen von 2005 an 150 Castorbehälter mit abgebranntem 
Kernbrennstoff untergebracht werden. Ohne das Lager müsste das 
Kernkraftwerk nach Angaben der Betreiber schon nächstes Jahr 
abgeschaltet werden. Die Gemeinde fürchtet hingegen, dass sie durch 
das Projekt auf Jahrzehnte hinaus belastet wird. Dies wollte sie 
verhindern. Nach dem Urteil des VGH ist die von der Gemeinde 
beschlossene Sperre unzulässig. So sei bei ihrem Erlass nicht deutlich 
gewesen, wie das Gebiet des künftigen Bebauungsplans genutzt werden 
solle. Zudem widerspreche der Ausschluss einer kerntechnischen Nutzung 
dem Flächennutzungsplan.

Gemmrigheimer Pläne chancenlosSeite 30