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HN-St: Atommüll-Lager ist kaum noch zu verhindern



Heilbronner Stimme, 17.11.01

> Atommüll-Lager ist kaum noch zu verhindern
> VGH in Mannheim gibt GKN-Betreibern bei der Normenkontrollklage in 
allen Punkten recht - Niederlage für die Kommunen  

Von Joachim Kinzinger

Aus baurechtlicher Sicht ist das geplante GKN-Atommüll-Zwischenlager 
auf dem Gelände des Kernkraftwerks wohl nicht mehr zu verhindern. Der 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erklärte mit seinem 
Urteil die von Gemmrigheim verhängte Veränderungssperre für nichtig. 

Nicht einmal drei Minuten dauerte die Urteilsverkündung und -
begründung der dritten VGH-Kammer. Von den beteiligten Parteien war 
niemand in Mannheim erschienen. Der Vorsitzende Richter Dr. Manfred 
Stopfkuchen-Menzel gab der Normenkontrollklage der GKN-Betreiber statt 
und erklärte die Satzung des Atomdorfs über die Veränderungssperre zum 
Bebauungsplan "Bild" für nichtig. Mit diesem Instrument wollte 
Gemmrigheim den Bau der beiden Castor-Lagertunnel stoppen. 

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht werde nicht zugelassen, 
verlas Stopfkuchen-Menzel. Dieser Urteilsspruch bedeutet für GKN einen 
Sieg auf der ganzen Linie. 

Schon nach der mündlichen Verhandlung hatte die Gemmrigheimer 
Bürgermeisterin Monika Tummescheit das Gefühl, dass das Gericht die 
Veränderungssperre kippt. Dennoch ist sie enttäuscht, "dass es uns 
nicht gelungen ist, mit dem Grundsatzurteil ein Zwischenlager zu 
verhindern". Dagegen freute sich ein GKN-Sprecher: "Wir hoffen, dass 
wir jetzt die nötigen Baugenehmigungen bekommen." 

In allen strittigen Punkten folgten die Richter den GKN-Argumenten. 
Nach Ansicht der Richter hatte die Gemeinde nicht deutlich gemacht, 
wie das Gebiet "Bild" genutzt werden soll. Außerdem hielten sie die 
Veränderungssperre für ein "ungeeignetes Sicherungsinstrument". 

Denn: Ein eventueller Bauplan sei mangelhaft, wenn er von vornherein 
kerntechnische Anlagen ausschließe. Zudem könne mit einer anderen 
Nutzung frühestens in 30 Jahren nach der Stilllegung und dem Abbau des 
Kraftwerks begonnen werden. 

Weiterhin widerspreche die Planung Gemmrigheims dem Regionalplan im 
Regionalverband Stuttgart. 

Die Gemmrigheimer Verwaltungschefin hatte allerdings nicht damit 
gerechnet, mit welcher Deutlichkeit der VGH die umstrittenen Punkte 
entschieden hat. Ihr ist klar: "Aus heutiger Sicht muss man davon 
ausgehen, dass das Zwischenlager gebaut wird." 

Die einzige Chance sei eine Klage für die Wiederzulassung der 
Revision. "Man muss sich gut überlegen, ob man diesen Schritt 
verantworten kann." Die bisherigen Anwaltskosten bezifferte sie mit 
mindestens 200 000 Mark. Ein Gang vor das Bundesverwaltungsgericht 
würde Millionensummen verschlingen. Der Gemmrigheimer Gemeinderat Sven 
Herold kommentierte den Urteilsspruch so: "Das ist ein klarer Sieg des 
Geldes über die Vernunft." 

Auch der Neckarwestheimer Bürgermeister Mario Dürr geht davon aus: " 
Aus baurechtlicher Sicht können wir das Lager nicht mehr verhindern. " 
Von vornherein habe man sich bei der Argumentation auf dünnem Eis 
bewegt. Am Zeithorizont könnten die Kommunen nichts mehr ändern. 
Neckarwestheim hatte bereits am Mittwoch den Beschluss zur Überplanung 
des GKN-Geländes vertagt. An der Realisierung des Zwischenlagers hält 
GKN fest. Auch nach diesem Urteil werde mit Gemmrigheim " 
partnerschaftlich zusammengearbeitet". 

17.11.2001