HN-St: Atommüll-Lager ist kaum noch zu verhindern
Heilbronner Stimme, 17.11.01
> Atommüll-Lager ist kaum noch zu verhindern
> VGH in Mannheim gibt GKN-Betreibern bei der Normenkontrollklage in
allen Punkten recht - Niederlage für die Kommunen
Von Joachim Kinzinger
Aus baurechtlicher Sicht ist das geplante GKN-Atommüll-Zwischenlager
auf dem Gelände des Kernkraftwerks wohl nicht mehr zu verhindern. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erklärte mit seinem
Urteil die von Gemmrigheim verhängte Veränderungssperre für nichtig.
Nicht einmal drei Minuten dauerte die Urteilsverkündung und -
begründung der dritten VGH-Kammer. Von den beteiligten Parteien war
niemand in Mannheim erschienen. Der Vorsitzende Richter Dr. Manfred
Stopfkuchen-Menzel gab der Normenkontrollklage der GKN-Betreiber statt
und erklärte die Satzung des Atomdorfs über die Veränderungssperre zum
Bebauungsplan "Bild" für nichtig. Mit diesem Instrument wollte
Gemmrigheim den Bau der beiden Castor-Lagertunnel stoppen.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht werde nicht zugelassen,
verlas Stopfkuchen-Menzel. Dieser Urteilsspruch bedeutet für GKN einen
Sieg auf der ganzen Linie.
Schon nach der mündlichen Verhandlung hatte die Gemmrigheimer
Bürgermeisterin Monika Tummescheit das Gefühl, dass das Gericht die
Veränderungssperre kippt. Dennoch ist sie enttäuscht, "dass es uns
nicht gelungen ist, mit dem Grundsatzurteil ein Zwischenlager zu
verhindern". Dagegen freute sich ein GKN-Sprecher: "Wir hoffen, dass
wir jetzt die nötigen Baugenehmigungen bekommen."
In allen strittigen Punkten folgten die Richter den GKN-Argumenten.
Nach Ansicht der Richter hatte die Gemeinde nicht deutlich gemacht,
wie das Gebiet "Bild" genutzt werden soll. Außerdem hielten sie die
Veränderungssperre für ein "ungeeignetes Sicherungsinstrument".
Denn: Ein eventueller Bauplan sei mangelhaft, wenn er von vornherein
kerntechnische Anlagen ausschließe. Zudem könne mit einer anderen
Nutzung frühestens in 30 Jahren nach der Stilllegung und dem Abbau des
Kraftwerks begonnen werden.
Weiterhin widerspreche die Planung Gemmrigheims dem Regionalplan im
Regionalverband Stuttgart.
Die Gemmrigheimer Verwaltungschefin hatte allerdings nicht damit
gerechnet, mit welcher Deutlichkeit der VGH die umstrittenen Punkte
entschieden hat. Ihr ist klar: "Aus heutiger Sicht muss man davon
ausgehen, dass das Zwischenlager gebaut wird."
Die einzige Chance sei eine Klage für die Wiederzulassung der
Revision. "Man muss sich gut überlegen, ob man diesen Schritt
verantworten kann." Die bisherigen Anwaltskosten bezifferte sie mit
mindestens 200 000 Mark. Ein Gang vor das Bundesverwaltungsgericht
würde Millionensummen verschlingen. Der Gemmrigheimer Gemeinderat Sven
Herold kommentierte den Urteilsspruch so: "Das ist ein klarer Sieg des
Geldes über die Vernunft."
Auch der Neckarwestheimer Bürgermeister Mario Dürr geht davon aus: "
Aus baurechtlicher Sicht können wir das Lager nicht mehr verhindern. "
Von vornherein habe man sich bei der Argumentation auf dünnem Eis
bewegt. Am Zeithorizont könnten die Kommunen nichts mehr ändern.
Neckarwestheim hatte bereits am Mittwoch den Beschluss zur Überplanung
des GKN-Geländes vertagt. An der Realisierung des Zwischenlagers hält
GKN fest. Auch nach diesem Urteil werde mit Gemmrigheim "
partnerschaftlich zusammengearbeitet".
17.11.2001