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Richter wollen Klarheit über Gemmrigheimer Pläne



Stuttgarter Zeitung, 15.11.01

> Richter wollen Klarheit über Gemmrigheimer Pläne
> VGH: Ohne Mindestmaß an Vorgaben fehlen Voraussetzungen für 
Veränderungssperre - Entscheidung am Freitag erwartet
 
MANNHEIM. Ein Bebauungsplan für einen Technologiepark soll in Gemm-
righeim (Kreis Ludwigsburg) den Bau eines atomaren Zwischenlagers 
verhindern. Die Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim halten das 
Vorhaben der Gemeinde für rechtswidrig.

Von Johanna Eberhardt

Mit einem Normenkontrollantrag wenden sich die Kraftwerksbetreiber 
geben die neue Planung und die Veränderungssperre, die der Gemeinderat 
am 24. Januar 2000 für das umstrittene Areal "Bild" erlassen hat. 
Knapp zwei Stunden hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestern 
über die Angelegenheit verhandelt. Gleich zu Beginn machte der Senat 
dabei deutlich, dass auch die Richter gewisse Zweifel an der 
Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gemeinde haben. Für den Erlass einer 
Änderungssperre müsse "ein Mindestmaß an Planung" vorhanden sein, 
stellte der Vorsitzende Richter fest. Aus dem Protokoll der fraglichen 
Gemeinderatssitzung ergebe sich aber, dass die Aussprache dazu nur 
sehr kurz gewesen sei. Als Zweites stelle sich die Frage, ob die 
Gemeinde überhaupt in der Lage sei, während der dreijährigen 
Veränderungssperre den gewünschten neuen Bebauungsplan zu erstellen - 
oder ob man nicht nur auf Zeit spielen wolle; immerhin sei im 
geltenden Flächennutzungsplan und im Regionalplan das Gelände für eine 
Kraftwerksnutzung freigehalten.

So wie es aussehe, seien die Planungen der Gemeinde jedenfalls noch 
nicht sehr weit gediehen. Daher sei auch zu klären, ob es sich bei der 
Ausweisung eines Technologieparks in Wahrheit nicht um eine 
unzulässige so genannte Negativplanung handle. Entsprechende Zweifel 
habe es vor der Entscheidung offenbar auch im Gemeinderat selbst 
gegeben. Denn laut Protokoll habe ein Ratsmitglied in der Sitzung 
bemängelt, dass das künftige Vorhaben im Beschluss für die 
Planaufstellung "nur negativ abgegrenzt werde und nicht gesagt werde, 
was man positiv wolle". Zu diesen Bedenken habe sich seinerzeit 
niemand geäußert.

Für den Rechtsanwalt der Kernkraftwerksbetreiber stand gestern außer 
Zweifel, dass das Planungsvorhaben nur durch die Verhinderung des 
Zwischenlagers motiviert sei. "Alles andere ist vorgeschoben", 
erklärte er. Tatsächlich gebe es weder ein ernstliches Interesse 
noch einen Bedarf für die Neuplanung; der Gemeinde gehe es nur darum,
die Fläche frei zu halten. Statt, wie zu erwarten wäre, den Bestand
des Kraftwerks zu sichern, treibe man eine nach der Rechtsprechung
unzulässige Vorratsplanung, um das Gebiet zu sperren. Da das Kraftwerk aber noch bis mindestens zum Jahr 2020 laufen werde und es weitere 20
bis 30 Jahr dauere, um es abzubauen, müsste die Gemeinde jetzt 40 bis
50 Jahre in die Zukunft planen - das sei nicht nur unmöglich, sondern
aus gutem Grunde auch verboten. Dem widersprachen die Anwälte der Gemeinde: Die Kommunalpolitiker wollten auch für die Zeit nach dem Atomausstieg für Gewerbe und Arbeitsplätze sorgen, daher wolle man vorsorgen und das Gebiet neu ordnen. Der Gemeinde sei daran gelegen, dass man danach einen fließenden Übergang bei der Gewerbeumwandlung erreiche. Sicher gehe es ihr daher auch darum, zu verhindern, dass ein neues atomares Zwischenlager entstehe, das das Gelände noch 40 Jahre nach dem Abbau des Atommeilers blockieren würde. Das Gericht will seine Entscheidung am Freitag verkünden.