Richter wollen Klarheit über Gemmrigheimer Pläne
Stuttgarter Zeitung, 15.11.01
> Richter wollen Klarheit über Gemmrigheimer Pläne
> VGH: Ohne Mindestmaß an Vorgaben fehlen Voraussetzungen für
Veränderungssperre - Entscheidung am Freitag erwartet
MANNHEIM. Ein Bebauungsplan für einen Technologiepark soll in Gemm-
righeim (Kreis Ludwigsburg) den Bau eines atomaren Zwischenlagers
verhindern. Die Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim halten das
Vorhaben der Gemeinde für rechtswidrig.
Von Johanna Eberhardt
Mit einem Normenkontrollantrag wenden sich die Kraftwerksbetreiber
geben die neue Planung und die Veränderungssperre, die der Gemeinderat
am 24. Januar 2000 für das umstrittene Areal "Bild" erlassen hat.
Knapp zwei Stunden hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestern
über die Angelegenheit verhandelt. Gleich zu Beginn machte der Senat
dabei deutlich, dass auch die Richter gewisse Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gemeinde haben. Für den Erlass einer
Änderungssperre müsse "ein Mindestmaß an Planung" vorhanden sein,
stellte der Vorsitzende Richter fest. Aus dem Protokoll der fraglichen
Gemeinderatssitzung ergebe sich aber, dass die Aussprache dazu nur
sehr kurz gewesen sei. Als Zweites stelle sich die Frage, ob die
Gemeinde überhaupt in der Lage sei, während der dreijährigen
Veränderungssperre den gewünschten neuen Bebauungsplan zu erstellen -
oder ob man nicht nur auf Zeit spielen wolle; immerhin sei im
geltenden Flächennutzungsplan und im Regionalplan das Gelände für eine
Kraftwerksnutzung freigehalten.
So wie es aussehe, seien die Planungen der Gemeinde jedenfalls noch
nicht sehr weit gediehen. Daher sei auch zu klären, ob es sich bei der
Ausweisung eines Technologieparks in Wahrheit nicht um eine
unzulässige so genannte Negativplanung handle. Entsprechende Zweifel
habe es vor der Entscheidung offenbar auch im Gemeinderat selbst
gegeben. Denn laut Protokoll habe ein Ratsmitglied in der Sitzung
bemängelt, dass das künftige Vorhaben im Beschluss für die
Planaufstellung "nur negativ abgegrenzt werde und nicht gesagt werde,
was man positiv wolle". Zu diesen Bedenken habe sich seinerzeit
niemand geäußert.
Für den Rechtsanwalt der Kernkraftwerksbetreiber stand gestern außer
Zweifel, dass das Planungsvorhaben nur durch die Verhinderung des
Zwischenlagers motiviert sei. "Alles andere ist vorgeschoben",
erklärte er. Tatsächlich gebe es weder ein ernstliches Interesse
noch einen Bedarf für die Neuplanung; der Gemeinde gehe es nur darum,
die Fläche frei zu halten. Statt, wie zu erwarten wäre, den Bestand
des Kraftwerks zu sichern, treibe man eine nach der Rechtsprechung
unzulässige Vorratsplanung, um das Gebiet zu sperren. Da das Kraftwerk
aber noch bis mindestens zum Jahr 2020 laufen werde und es weitere 20
bis 30 Jahr dauere, um es abzubauen, müsste die Gemeinde jetzt 40 bis
50 Jahre in die Zukunft planen - das sei nicht nur unmöglich, sondern
aus gutem Grunde auch verboten.
Dem widersprachen die Anwälte der Gemeinde: Die Kommunalpolitiker
wollten auch für die Zeit nach dem Atomausstieg für Gewerbe und
Arbeitsplätze sorgen, daher wolle man vorsorgen und das Gebiet neu
ordnen. Der Gemeinde sei daran gelegen, dass man danach einen
fließenden Übergang bei der Gewerbeumwandlung erreiche. Sicher gehe es
ihr daher auch darum, zu verhindern, dass ein neues atomares
Zwischenlager entstehe, das das Gelände noch 40 Jahre nach dem Abbau
des Atommeilers blockieren würde. Das Gericht will seine Entscheidung
am Freitag verkünden.