Bad Ztg: Neue Schäden in Neckarwestheim
Badische Zeitung, 31.10.01
> Neue Schäden in Neckarwestheim
Bei Revision entdeckt / Ministerium: Geringe sicherheitstechnische
Bedeutung / EnBWChef Goll: Vorschriften neu ordnen
Von unserem Korrespondenten Reiner Ruf
STUTTGART. Im Atomkraftwerk Neckarwestheim sind vier meldepflichtige
Schadensfälle entdeckt worden. Sie seien von geringer
sicherheitstechnischer Bedeutung, urteilt das Stuttgarter
Umweltministerium.
Die Schadensfälle im Block II des Gemeinschaftskraftwerks wurden bei
einem routinemäßigen Sicherheitscheck entdeckt. In der Einschätzung
stimmt das Ministerium mit dem Betreiber, der Energie Baden-Württemberg
(EnBW), überein. In der Fachsprache entspricht der Schaden der Kategorie
N (Normalmeldung) mit der Ines-Stufe 0. Solche Meldungen wurden laut
Umweltministerium bisher vierteljährlich an den Landtag weitergegeben,
nicht aber veröffentlicht. Man verfahre nun anders, „um den
Sicherheitsstandard der Kernkraftwerke transparenter zu machen“.
Konkret wurden bei der Revision von Block II Risse an Teilen von
Frischdampf-Abblase-Regelventilen entdeckt, außerdem ein Materialabtrag
am Ventilsitz im Innern von insgesamt vier Ventilen des
Zusatzboriersystems, ein verringerter Isolationswiderstand an 13 von 20
Steckern an Messstellen zur Erfassung der mittleren Kühlmitteltemperatur
sowie das Nichtschließen einer Entwässerungsarmatur im Frischdampfsystem.
Laut Umweltministerium darf der Reaktor nach dem Wechsel von 36
Brennstäben erst wieder angefahren werden, wenn die Aufsichtsbehörde den
ordnungsgemäßen Abschluss der Jahresrevision bestätigt habe. Das
Ministerium wies darauf hin, dass die Revision gerade auch dem Erkennen
von Verschleißerscheinungen und der Instandhaltung von Komponenten und
Systemen diene.
Am Vormittag hatte Gerhard Goll, Chef der Energie Baden-Württemberg
(EnBW), des Betreibers der Atomkraftwerke Obrigheim, Neckarwestheim und
Philippsburg, auf einer Pressekonferenz noch verkündet: „Es gibt nichts
Neues.“ Er hatte Recht, wenn sich diese Aussage auf die in die
Vergangenheit gerichtete systematische Auswertung der Füllstände und
Borkonzentrationen der Notkühlsysteme bezog: Über die jüngst bekannt
gewordenen „Vorkommnisse“ in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg
hinaus sei nichts festgestellt worden, sagte Goll. Er legte Wert auf die
Feststellung, dass die Vorgänge in Philippsburg mit den Geschehnissen in
Neckarwestheim und Obrigheim nicht zu vergleichen seien. In Philippsburg
habe die Belegschaft über eine Zeitspanne von 14 Tagen nicht über den
Zustand in Block II Bescheid gewusst. Durch Fehlstellung einer Armatur
war im August die vorgeschriebene Borkonzentration in den Flutbehältern
für die Notkühlung unterschritten worden. In den anderen Fällen seien die
Mitarbeiter über die Vorgänge informiert gewesen, zu keiner Zeit habe
Gefahr bestanden. Am Beispiel Obrigheim versuchte Goll deutlich zu
machen, dass es einen Vorrang und Nachrang von Sicherheitsvorschriften
gebe, die den Kraftwerksmitarbeitern Interpretationsschwierigkeiten
bereiten. Die Vorschriften müssten neu geordnet werden.
Die Landtags-Grünen formulierten nach Golls Einlassungen den „Eindruck“,
bei der EnBW habe Wirtschaftlichkeit Vorrang vor Sicherheit. Die
Sicherheitsverstöße seien in Kauf genommen worden, um den Reaktor beim
Wiederanfahren schneller ans Netz zu bringen. Die
Reaktorsicherheitskommission befasst sich heute mit den Pannen in den
EnBW-Atomkraftwerken.