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Bad Ztg: Neue Schäden in Neckarwestheim



Badische Zeitung, 31.10.01

> Neue Schäden in Neckarwestheim

Bei Revision entdeckt / Ministerium: Geringe sicherheitstechnische 
Bedeutung / EnBWChef Goll: Vorschriften neu ordnen

Von unserem Korrespondenten Reiner Ruf 

STUTTGART. Im Atomkraftwerk Neckarwestheim sind vier meldepflichtige 
Schadensfälle entdeckt worden. Sie seien von geringer 
sicherheitstechnischer Bedeutung, urteilt das Stuttgarter 
Umweltministerium.

Die Schadensfälle im Block II des Gemeinschaftskraftwerks wurden bei 
einem routinemäßigen Sicherheitscheck entdeckt. In der Einschätzung 
stimmt das Ministerium mit dem Betreiber, der Energie Baden-Württemberg 
(EnBW), überein. In der Fachsprache entspricht der Schaden der Kategorie 
N (Normalmeldung) mit der Ines-Stufe 0. Solche Meldungen wurden laut 
Umweltministerium bisher vierteljährlich an den Landtag weitergegeben, 
nicht aber veröffentlicht. Man verfahre nun anders, „um den 
Sicherheitsstandard der Kernkraftwerke transparenter zu machen“.

Konkret wurden bei der Revision von Block II Risse an Teilen von 
Frischdampf-Abblase-Regelventilen entdeckt, außerdem ein Materialabtrag 
am Ventilsitz im Innern von insgesamt vier Ventilen des 
Zusatzboriersystems, ein verringerter Isolationswiderstand an 13 von 20 
Steckern an Messstellen zur Erfassung der mittleren Kühlmitteltemperatur 
sowie das Nichtschließen einer Entwässerungsarmatur im Frischdampfsystem.

Laut Umweltministerium darf der Reaktor nach dem Wechsel von 36 
Brennstäben erst wieder angefahren werden, wenn die Aufsichtsbehörde den 
ordnungsgemäßen Abschluss der Jahresrevision bestätigt habe. Das 
Ministerium wies darauf hin, dass die Revision gerade auch dem Erkennen 
von Verschleißerscheinungen und der Instandhaltung von Komponenten und 
Systemen diene.

Am Vormittag hatte Gerhard Goll, Chef der Energie Baden-Württemberg 
(EnBW), des Betreibers der Atomkraftwerke Obrigheim, Neckarwestheim und 
Philippsburg, auf einer Pressekonferenz noch verkündet: „Es gibt nichts 
Neues.“ Er hatte Recht, wenn sich diese Aussage auf die in die 
Vergangenheit gerichtete systematische Auswertung der Füllstände und 
Borkonzentrationen der Notkühlsysteme bezog: Über die jüngst bekannt 
gewordenen „Vorkommnisse“ in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg 
hinaus sei nichts festgestellt worden, sagte Goll. Er legte Wert auf die 
Feststellung, dass die Vorgänge in Philippsburg mit den Geschehnissen in 
Neckarwestheim und Obrigheim nicht zu vergleichen seien. In Philippsburg 
habe die Belegschaft über eine Zeitspanne von 14 Tagen nicht über den 
Zustand in Block II Bescheid gewusst. Durch Fehlstellung einer Armatur 
war im August die vorgeschriebene Borkonzentration in den Flutbehältern 
für die Notkühlung unterschritten worden. In den anderen Fällen seien die 
Mitarbeiter über die Vorgänge informiert gewesen, zu keiner Zeit habe 
Gefahr bestanden. Am Beispiel Obrigheim versuchte Goll deutlich zu 
machen, dass es einen Vorrang und Nachrang von Sicherheitsvorschriften 
gebe, die den Kraftwerksmitarbeitern Interpretationsschwierigkeiten 
bereiten. Die Vorschriften müssten neu geordnet werden.

Die Landtags-Grünen formulierten nach Golls Einlassungen den „Eindruck“, 
bei der EnBW habe Wirtschaftlichkeit Vorrang vor Sicherheit. Die 
Sicherheitsverstöße seien in Kauf genommen worden, um den Reaktor beim 
Wiederanfahren schneller ans Netz zu bringen. Die 
Reaktorsicherheitskommission befasst sich heute mit den Pannen in den 
EnBW-Atomkraftwerken.