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StN: Ungehindert durch alle Polizeikontrollen



Stuttgarter Nachrichten, 27.09.01

> Nur eine Bagatelle: Castor-Blockade endet mit Freispruch 
> Drei Greenpeace-Aktivisten vor dem Besigheimer Amtsgericht -
> Ungehindert durch alle Polizeikontrollen

Besigheim - Bei der Strafverfolgung von Atomkraftgegnern beißt die 
Heilbronner Staatsanwaltschaft offenbar auf Granit: Vergangene Woche erst 
erlitt die Behörde eine Bauchlandung bei dem Versuch, sechs lokalen 
Castor-Demonstranten den Prozess wegen Nötigung zu machen. Jetzt wurde 
auch das Verfahren gegen drei Greenpeace-Aktivisten vor dem Amtsgericht 
eingestellt.

VON SASCHA SCHMIERER

Gemeinschaftliche Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - so 
lauteten die Vorwürfe des Staatsanwalts gegen die drei Atomkraftgegner. 
Im März 1998 hatten die Aktivisten der Umweltschutzorganisation 
Greenpeace den Transport von drei Castor-Behältern aus dem Kernkraftwerk 
in Neckarwestheim für einige Minuten blockiert. Erklärtes Ziel der 
Aktion: Die Atomkraftgegner wollten die Öffentlichkeit auf Unfallrisiken 
aufmerksam machen. Zudem sollte die Blockade auf bestehende 
Sicherheitslücken hinweisen.

Die sind tatsächlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Ein gemieteter 
Opel mit Wiesbadener Kennzeichen und ein simples Blaulicht im Auto 
genügten den Aktivisten nämlich, um in den angeblich strikt 
abgeschotteten Sicherheitsbereich zwischen der Polizeivorhut und dem 
ersten Tieflader mit ausgedienten Brennelementen zu gelangen: Weil die 
Ordnungshüter an der Strecke das Trio im Auto offenbar für Kollegen aus 
dem Bundeskriminalamt hielt, ließen sie die Greenpeace-Leute ungehindert 
passieren. Ein Beamter mit Führungsaufgaben soll die Aktivisten gar noch 
eingewiesen haben. Der Lohn der polizeilichen Hilfe: Rund 200 Meter vor 
dem Kraftwerk in Walheim, wo die Atommüllbehälter vom Lastwagen auf die 
Schiene umgeladen werden, stellten die Castor-Gegner ihren Wagen quer und 
ketteten sich ans Auto.

Der Transport stoppte 30 Meter vor dem unerwarteten Hindernis, die 
Polizei räumte die Aktivisten und ihr Auto aus dem Weg. Maximal fünf 
Minuten dauerte die Blockade - für das Besigheimer Amtsgericht der 
Hauptgrund, die drei Angeklagten freizusprechen. Gefahr für den Transport 
sei nicht vorhanden gewesen, angesichts der kurzen Dauer und des 
Polizeiaufgebots siedelte die Richterin die Castor-Blockade "am Rande der 
Bagatelle'' an. Den Vorwurf des Widerstands hatte der Staatsanwalt selbst 
fallen gelassen - die als Zeugen geladenen Polizeibeamten hatten bei dem 
Greenpeace-Trio keine Gegenwehr bemerkt.