StN: Ungehindert durch alle Polizeikontrollen
Stuttgarter Nachrichten, 27.09.01
> Nur eine Bagatelle: Castor-Blockade endet mit Freispruch
> Drei Greenpeace-Aktivisten vor dem Besigheimer Amtsgericht -
> Ungehindert durch alle Polizeikontrollen
Besigheim - Bei der Strafverfolgung von Atomkraftgegnern beißt die
Heilbronner Staatsanwaltschaft offenbar auf Granit: Vergangene Woche erst
erlitt die Behörde eine Bauchlandung bei dem Versuch, sechs lokalen
Castor-Demonstranten den Prozess wegen Nötigung zu machen. Jetzt wurde
auch das Verfahren gegen drei Greenpeace-Aktivisten vor dem Amtsgericht
eingestellt.
VON SASCHA SCHMIERER
Gemeinschaftliche Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - so
lauteten die Vorwürfe des Staatsanwalts gegen die drei Atomkraftgegner.
Im März 1998 hatten die Aktivisten der Umweltschutzorganisation
Greenpeace den Transport von drei Castor-Behältern aus dem Kernkraftwerk
in Neckarwestheim für einige Minuten blockiert. Erklärtes Ziel der
Aktion: Die Atomkraftgegner wollten die Öffentlichkeit auf Unfallrisiken
aufmerksam machen. Zudem sollte die Blockade auf bestehende
Sicherheitslücken hinweisen.
Die sind tatsächlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Ein gemieteter
Opel mit Wiesbadener Kennzeichen und ein simples Blaulicht im Auto
genügten den Aktivisten nämlich, um in den angeblich strikt
abgeschotteten Sicherheitsbereich zwischen der Polizeivorhut und dem
ersten Tieflader mit ausgedienten Brennelementen zu gelangen: Weil die
Ordnungshüter an der Strecke das Trio im Auto offenbar für Kollegen aus
dem Bundeskriminalamt hielt, ließen sie die Greenpeace-Leute ungehindert
passieren. Ein Beamter mit Führungsaufgaben soll die Aktivisten gar noch
eingewiesen haben. Der Lohn der polizeilichen Hilfe: Rund 200 Meter vor
dem Kraftwerk in Walheim, wo die Atommüllbehälter vom Lastwagen auf die
Schiene umgeladen werden, stellten die Castor-Gegner ihren Wagen quer und
ketteten sich ans Auto.
Der Transport stoppte 30 Meter vor dem unerwarteten Hindernis, die
Polizei räumte die Aktivisten und ihr Auto aus dem Weg. Maximal fünf
Minuten dauerte die Blockade - für das Besigheimer Amtsgericht der
Hauptgrund, die drei Angeklagten freizusprechen. Gefahr für den Transport
sei nicht vorhanden gewesen, angesichts der kurzen Dauer und des
Polizeiaufgebots siedelte die Richterin die Castor-Blockade "am Rande der
Bagatelle'' an. Den Vorwurf des Widerstands hatte der Staatsanwalt selbst
fallen gelassen - die als Zeugen geladenen Polizeibeamten hatten bei dem
Greenpeace-Trio keine Gegenwehr bemerkt.